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Vorwort

Die seit vorigem Jahre unternommenen Ausgrabungen an der Ruine Karpenstein haben die Erinnerungen an die Burg und damit den Wunsch wieder lebhafter gemacht, das Wahre vom Falschen in der Überlieferung über den Karpenstein unterscheiden zu können. Zumal den Kurgästen von Landeck und anderen Fremden, welche die Ruine besuchen, wird es erwünscht sein, Genaueres und Zuverlässiges über die Ruine und die ehemalige Burg zu erfahren. Ich ging deshalb an den Versuch, in die Vergangenheit der Herrschaft Karpenstein zurückzugreifen, um sichere Tatsachen aus derselben festzustellen und die Irrtümer oder Unwahrheiten des Althergebrachten auszuscheiden. Daraufhin sind die folgenden Blätter entstanden. Leider sind die alten Quellen sehr spärlich geworden, und so blieben manche Teile des Bildes innerhalb des gewählten Rahmens leer oder unvollendet. Ich biete aber, was ich vorläufig daran ausführen konnte.

Der handschriftliche Teil des hiesigen Magistratsarchivs, handschriftliche Aufzeichnungen Köglers (1806) und eines Landecker Bürgers (1809) und Notizen anderer gewährten mir wertvolle Auslese. Von dem gedruckten Material benützte ich namentlich folgendes:

  1. Kögler, Chroniken der Grafschaft Glatz und Glatzer Miszellen;
  2. von Hochberg, Kreis Habelschwerdt, 1869;
  3. Scholz, Vierteljahrsschrift für Geschichte und Heimathskunde der Grafschaft Glatz, 1881–83;
  4. von Wiese, Die Freirichter der Grafschaft Glatz, 1879;
  5. Schickfus, Schlesische Chronik, 1625;
  6. Aelurius, Glatzische Chronik, 1625;
  7. Hayek–Sandel, Böhmische Chronik, 1697;
  8. Müller, Vaterländische Bilder, 1844;
  9. Grünhagen und Markgraf, Lehns- und Besitzurkunden Schlesiens II, 1883;
  10. Grünhagen, Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthum Schlesiens, XIII, XIV, XV (1876–80);
  11. Graf Stillfried-Rattonitz, Beiträge zur Geschichte des schlesischen Adels, II, 1864;
  12. Schultz und Pfotenhauer, Die schlesischen Siegel bis zum Jahre 1300, 1871 und 1879;
  13. Pfotenhauer, Urkunden des Klosters Kamenz, 1881;
  14. Klose, Dokumentirte Geschichte von Breslau, III, 2, 1783;
  15. Zimmermann, Beiträge zur Beschreibung von Schlesien, IX, 1789;
  16. Schneider, Geschichte der Stadt Patschkau, 1843;
  17. Heintze, Nachrichten über die Stadt Reichenstein, 1817;
  18. Kopietz, Regesten der Stadt Patschkau.

Die sachverständige Bestimmung der Funde geschah durch Herrn Direktor Dr. Luchs in Breslau, zum Teil (Münzen) auch durch Herrn Baron H. von Saurma-Jeltsch.

Mit dem Ende der Herrschaft Karpenstein verließ ich ihr Gebiet noch nicht, weil die weiteren Schicksale einzelner Teile derselben bis in die heutigen Tage zu kennen vielen willkommen sein wird. Ebenso werden die Fremden gern die beigegebene Skizze des Grundrisses der Ruine benützen, um die räumlichen Verhältnisse der Burg leichter sich vergegenwärtigen zu können; die Skizze soll später je nach den Fortschritten der Ausgrabungen vervollständigt werden.

Die ersten Kosten der letzteren wurden durch die Spenden einer freien Vereinigung von Freunden des Unternehmens bestritten. Alsbald flossen die Beiträge der hiesigen Sektion des Glatzer Gebirgsvereins mit Genehmigung seines Central-Vorstandes und von diesem Jahre ab fast alle Mittel der Kasse des hiesigen Verschönerungs-Vereins dem Unternehmen zu; daneben blieben fernere private Beiträge hiesiger Förderer der Ausgrabungen und von Kurgästen nicht aus.

Ich verbinde damit an dieser Stelle den Wunsch, daß es auch weiterhin den Leitern der Ausgrabungen an solcher materieller Hilfe nicht fehlen möge. Es wäre in mehr als einer Beziehung bedauerlich, wenn die nicht ohne mancherlei besonderer Mühewaltung begonnenen Ausgrabungsarbeiten aus Mangel an fortlaufenden Geldmitteln eine Stockung oder Unterbrechung erleiden sollten, nachdem sie bisher Resultate geliefert haben, welche unter Berücksichtigung der tiefen Zertrümmerung der Burg befriedigende wohl genannt werden dürfen.

Indem ich allen, welche durch Gewährung, Zuwendung und Bekanntgebung von Material gegenwärtige Arbeit fördern halfen, meinen besten Dank hiermit ausspreche, bitte ich, behufs Ausfüllung von Lücken oder Richtigstellung von etwaigen Irrthümern in derselben mich von den einschlägigen Quellen in Kenntnis setzen zu wollen.

Soweit vorliegendes Büchlein als Führer in hiesiger Gegend in Betracht gezogen werden sollte, kann es als eine Beilage zum „Neuesten Führer durch den östlichen Teil der Grafschaft Glatz (Landeck und Umgegend), herausgegeben von der Landecker Sektion des Glatzer Gebirgsvereins“, aufgefaßt werden, welcher andererseits als Ergänzung jenes in vieler Hinsicht dienlich ist. Denn wer über die Entfernungen der einzelnen Strecken, Berge und Ortschaften im Gebiete der ehemaligen Herrschaft Karpenstein, über die Wege zu ihnen und den lohnendsten Aussichtspunkten, über Einwohnerzahl u. dergl. Ausführliches und Zuverlässiges wissen will, wird jenes neuesten Führers nicht entbehren können. Ich empfehle ihn daher auf das Angelegentlichste, weil in den folgenden Blättern solche Verhältnisse nicht berührt sind.

Bad Landeck, 6. Juli 1883.
Dr. Karl Wehse.

Weg nach „dem Karpenstein“

Zwischen Bad Landeck und der nahen österreichischen Landesgrenze, und zwar in östlicher Richtung von jenem, liegt in einem hohen stillen, von Wald umsäumten Tale das Dorf Karpenstein. Vom Badeorte wird es getrennt durch zwei Berge: Dreiecker und Ringelstein, an deren westlichen Talabhängen und diesen gegenüber der Badebezirk sich ausdehnt. Ersterer hängt nach Süden hin mit dem zweiten durch eine sattelförmige Einsenkung zusammen und bildet mit ihm eine nach Westen abfallende Talmulde, welche an ihrer freien Öffnung den Waldtempel umfaßt.

Wenn man vom Georgen-Bade in Landeck ausgehend auf der obern nach dem Waldtempel führenden Straße vor dem Eichhorn-Platz in den Wald geradeaus einbiegt und an den mit laufenden Nummern versehenen Steinen entlang den Waldweg in dieser Talmulde hinauf verfolgt, gelangt man nach einer Wanderung von 50–60 Minuten Dauer und nach einer Erhebung über den Kurort um beinahe 300 Meter bei Nr. 17 dieser Steine auf den Platz, welcher den Mittelpunkt der Darstellung vorliegender Blätter bildet.

Allhier ragen jetzt niedrige Mauern aus dem mit Bäumen reichbestandenen Waldboden hervor als Kennzeichen einer alten Ruine, deren Name ehedem nicht nur eine Burg, sondern auch eine weite und angesehene Gutsherrschaft und einen Verwaltungsbezirk bezeichnete. Außerdem wurde von jeher seit der Erbauung der Burg und bis heut der felsige Bergvorsprung, auf welchem die Ruine liegt, „der Karpenstein“ genannt; die Bewohner des Dorfes Karpenstein nennen heut noch diesen Ort: „Das Schloß.“

Die Ruine steht unmittelbar an der Gemarkung jenes gleichnamigen Dorfes von 26 Hausnummern auf dem Eigentum der Stadt Landeck, in etwa 700 Meter Seehöhe auf dem östlichen nach dem Dorfe steil abfallenden Ausläufer des von Osten nach Westen langgestreckten Ringelsteines, welcher auf seinem Kamme die Aussichtspunkte: Hohenzollern-Fels, Achilles-Fels, Schollenstein und Max’ Ruh trägt und mit seinem westlichen Ausläufer im Dorfe Olbersdorf beim „Waldschlößel“ flach endigt.

Man kann auch den Karpenstein ersteigen von dem Dreiecker, Dorf Karpenstein, den genannten Aussichtspunkten des Ringelstein-Kammes und vom Waldtempel aus; der oben beschriebene Weg ist der kürzeste vom Badeorte aus.

Vorgeschichtliches

Die Burg und die Herrschaft Karpenstein haben eine gemeinsame Geschichte. Denn gleichzeitig mit der Herrschaft wurde die Burg, welche der befestigte Amtssitz derselben war, errichtet, und mit der Zerstörung der Burg zerfiel die Herrschaft.

Die Frage nach ihrer Geschichte führt uns daher vor die Mitte des 15. Jahrhunderts zurück. Was aus jener Zeit über beide als zuverlässig uns überliefert ist, umfaßt einen Zeitraum von etwa 150 Jahren, der mit dem 14. Jahrhundert beginnt und bei vorliegender Darstellung uns hauptsächlich beschäftigt. Es ist darum, weil dieser Zeitraum weit zurück liegt und die Verhältnisse der damaligen Herrschaften eigenartige, von gegenwärtigen ähnlichen Gutsherrschaften verschiedene waren, zunächst nötig, einen Rückblick auf die damalige Lage der allgemeinsten Verhältnisse des Glatzer Landes zu tun.

Dieses Land wurde später als Schlesien und Mähren mit Wohnplätzen bebaut und ist von Böhmen aus bevölkert worden, nachdem die Züge der Völkerwanderung nach der Mitte des vorigen Jahrtausends zum Stillstand im mittleren Europa gekommen waren. Die ersten seßhaften Bewohner des Glatzer Landes waren Czechen. Wann Deutsche zuerst in ihm sich ansiedelten, läßt sich nicht genau feststellen, aber ihre Einwanderung hatte um das Jahr 1200 höchstwahrscheinlich schon begonnen, so daß damals die Einwohnerschaft nicht mehr bloß in dem Tale der Neiße und der Weistritz, welche zuerst angebaut wurden, saß, sondern auch an der Biele, Steine und andern Nebenflüssen der Neiße entlang sich verbreitet hatte. Denn über das Tal der Neiße und Weistritz hinaus haben sich Czechen sehr wenig und in das Gebirge selbst hinauf nicht seßhaft mehr gemacht, weil sie von den Deutschen darin überholt wurden, welche von den böhmischen Regenten des 13. Jahrhunderts und darauf am meisten von König Johann dem Luxemburger (1310–1346) mit Vorliebe in das Königreich Böhmen und insbesondere in das Glatzer Land gezogen und begünstigt wurden. Unter König Johann kam die böhmische Sprache fast ganz im letzteren Lande außer Gebrauch, und selbst in öffentlichen Urkunden fing man an, statt der lateinischen der deutschen Sprache sich zu bedienen.

Die Einwanderung von Böhmen aus war aber deshalb leicht und eigentlich nur von da aus möglich, weil das Glatzer Land in den Grenzen der heutigen Grafschaft Glatz von jeher, sobald es in einen Staatsverband einverleibt worden, zum Herzogtum und vom Jahre 1199 ab zum Königreich Böhmen gehört hatte (bis 1742), während das heutige Schlesien bis in das 12. Jahrhundert eine Provinz des Reiches Polen war. Erst als mit der Bildung der schlesischen Fürstentümer eine Scheidewand im Jahre 1163 zwischen jene Länder getreten war und den fortwährenden Befehdungen beider Nachbarreiche und den damit verbundenen Verwüstungen der Lande ein Ende bereitete, nahm die Bevölkerung des Glatzer Landes um so rascheren Fortgang.

So war schon im 13. Jahrhundert das Tal der Biele weit hinauf mit Wohnplätzen bebaut und finden wir Kunzendorf (Cunchouis villa, Cunzons villa, Kunczindorf) schon im Jahre 1269 und Schreckendorf (Srokkeri, Srekersdorf, Schreersdorf, sonst Grund, in lateinischen Schriftstücken Convallis fundi oder Grund genannt) im Jahre 1325 als Pfarrdörfer, Gompersdorf (Gumprechtsdorf) im Jahre 1337 angeführt. Und wenn auch Seitenberg (Zeidenberk, Sidenberg, Seydenberch) nicht ausdrücklich schon im Jahre 1344 erwähnt würde, könnte man annehmen, daß es zu derselben Zeit, wo nicht früher, als Schreckendorf und Gompersdorf gegründet worden ist, weil seine untern Grundstücke im Gemenge mit den Grundstücken dieser beiden Dörfer liegen. Mit „Grund“ (oder Grundt) wurde damals und später zwar vorzugsweise, aber nicht allein, das Dorf Schreckendorf bezeichnet, sondern die ganze Talgegend, in welcher Schreckendorf, Seitenberg, Gompersdorf und Alt-Gersdorf liegen, hieß „der Grund“. Noch im Jahre 1618 am 31. März schreibt der katholische Pfarrer zu Schreckendorf, Andreas Schwartz, an den evangelischen Prediger Tobias in Landeck als „Pfarrer in Grundt und Wineldorf“. Deshalb werden jene Dörfer bis heut vom Volke die Grunddörfer genannt.

Das Dorf Thalheim (Tolheim, Thalheimb) war um das Jahr 1300 längst schon vorhanden. Denn zu dieser Zeit bestand bereits das Städtchen Landeck, und dieses ist auf der Aue des Dorfes Thalheim erbaut worden, mithin ist Thalheim älter als Landeck. Neu war aber Landeck in jener Zeit auch nicht mehr, sondern sicherlich schon zu einer verhältnismäßigen Bedeutung gediehen, da König Johann im Jahre 1336 den adligen Grundbesitzern des Glatzer Landes das Kirchenlehn überließ und dieses nur bezüglich der Städte Glatz, Habelschwerdt, Wünschelburg und Landeck sich vorbehielt.

Von andern Ortschaften der Herrschaft Karpenstein ist bekannt, daß Winkeldorf (Winklersdorf, Winklendorff) im Jahre 1364 und Konradswalde (Conradi villa, Kunradswald, Cunertswalde) im Jahre 1384 schon Pfarrdörfer und Martinsberg (Merbotindorf) um Jahre 1353 und Leuthen um 1300 vorhanden waren.

Diese Beispiele bezeugen im weiteren nicht allein, daß im 14. Jahrhundert schon in hiesiger Gegend wohlgeordnete Orts- und Kirchengemeinde-Verbände bestanden, sondern auch, daß die Ortschaften von Deutschen im allgemeinen gegründet oder ausgebaut worden sind. Gewöhnlich wurden die Dörfer des Glatzer Landes, welche deutschen Ursprungs sind, nach dem Hauptunternehmer bei ihrer Gründung (dem Richter) benannt.

Das ganze Tal der Biele, über deren obern Bezirk die Herrschaft Karpenstein sich erstreckte, weist von ihrer Einmündung in die Neiße bei Pilsch, welches Dorf (Pilneze) czechischen Ursprungs ist, bis zu ihren Quellen nur Ortschaften auf, die stets deutsche Namen getragen haben. Bloß bei drei Dörfern in Seitentälern der Biele, bei Mohrau (Mora, Moraw), Kamnitz (Kaminice) und Leuthen (Luczyn, Lueczyn, Luthin, Lutein, Lautten) habe ich Bedenken, ihnen einen rein deutschen Ursprung zuzuschreiben; denn ihre alten, bezw. slawischen Namen nicht minder als ihre Lage nahe an der mährischen und österreichisch-schlesischen, seiner Zeit slawischen Grenze, lassen die Annahme zu, daß die ersten Ansiedler daselbst über diese Grenzen herüber kamen und einem slawischen Stamme angehörten. Aber ihre Entwicklung zu geordneten Gemeindewesen bezw. ihre Aussetzung zu den den deutschen Ansiedlern und den Unternehmern der Gründung gewährten Vorrechten haben sie sicherlich Deutschen zu danken.

Mit Ausnahme dieser drei Dörfer sind aus allen Teilen der Herrschaft Karpenstein nur deutsche Ortsnamen auf uns gekommen. Auch als Benennung der Herrschaft selbst und ihrer Burg ist nur der deutsche Name Karpenstein bekannt.

Unterliegt es sonach keinem Zweifel, daß diese Herrschaft von jeher im allgemeinen nur deutsche eingesessene Untertanen hatte, so ist auch die Zeit ihrer Errichtung und der Erbauung der Burg kaum vor das Jahr 1200 zu verlegen; sicherlich aber haben beide schon mehrere Jahrzehnte vor dem Jahre 1300 bestanden. Für eine genauere Angabe der Zeit ihrer Entstehung fehlen die Nachrichten und sind wir in dieser Beziehung außer dem obigen Anhaltspunkte auf die Bauart der Burg und die Berücksichtigung der politischen Entwicklung des Glatzer Landes nach außen und innen im 14. Jahrhundert angewiesen.

Politisches

Die Glatzer Provinz, wie das Glatzer Ländchen in seinem politischen Verhältnis zu dem Königreich Böhmen auch genannt und welche erst am 24. Juni des Jahres 1459 durch König Georg zur selbständigen Grafschaft unter böhmischer Oberhoheit erhoben wurde, war im 14. Jahrhundert ebensowenig wie vorher gleich den andern Landesteilen Böhmens innig mit diesem verschmolzen, sondern hatte seine eigene Verfassung, ein besonderes Mann- und Landrecht, besondere Landtage und besondere Landstände. Diese Besonderheiten mochten sich wohl infolge der abgeschlossenen Lage des Ländchens im Gebirge und infolge des Vordringens deutschen Wesens und deutscher Rechtsauffassung durch die deutschen Ansiedler, die besondere Rechte genossen, herausgebildet haben.

Die drei Landstände waren zusammengesetzt

  1. von den Herren,
  2. von den Rittern,
  3. von den Vögten in den Städten und den Besitzern der Richtergüter; letztere wurden kurzweg Richter, später Freirichter genannt.

Die höchste obrigkeitliche Gewalt im Lande war zur czechischen Zeit im Kastellan des Schlosses zu Glatz, dann im Burggrafen und von der Mitte des 14. Jahrhunderts ab im Landeshauptmann zu Glatz als Statthalter des Königs von Böhmen vereinigt. Dem Landeshauptmann waren zur Vertretung ein Amtsverwalter vom Könige beigeordnet und alle Obrigkeiten und öffentlichen Ämter des Landes unterstellt. Auch in den Zeiten, wo das Land seine eigenen Besitzer durch Belehnung, Verkauf oder Verpfändung hatte, blieb die Würde eines Landeshauptmanns bestehen, indem der Besitzer, wenn er nicht selbst regierte, einen solchen oder im andern Falle einen Unterhauptmann ernannte. Dieser war zwar dann nicht mehr der unmittelbare Vertreter und Bevollmächtigte des böhmischen Landesherrn, der durch solche Besitzveränderung niemals seine Oberherrlichkeit über das Glatzer Land aufgab oder verlor, aber immerhin der oberste Beamte im Lande. Appellationssachen wurden von der königl. Appellationskammer auf dem Schlosse zu Prag entschieden.

Trotz dieser Centralbehörde war die Rechtspflege, allgemeine Polizei- und Gemeinde-Verwaltung keine einheitliche und gleichartig verteilte im Lande. Denn wie fast jede Stadt hatte jeder Stand, hatte jeder Landstrich eigene verbriefte Rechte, Freiheiten und Leistungen, deren Unbeständigkeit durch den häufigen Wechsel der Besitzer und Genußinhaber des Landes im Mittelalter noch mehr gefördert wurde.

Die Angesessenen, sowohl die landständigen als auch die Untertanen – letztere im Unterschied von den czechischen Untertanen in Böhmen, welche Hörige waren –, verfügten frei über ihr Besitztum, waren aber je nach ihrer Standesangehörigkeit und der Art des Erwerbes ihres Besitzes zu persönlichen Kriegs- und Friedensdiensten, zu Roß- und Handdiensten, zu Erbzinsen und Abgaben an den Landes- und Grundherrn verpflichtet.

Die Einwohner des nicht unter einzelnen Herrschaften stehenden Teiles des Landes waren je nach Ständen und Nationalität verschiedenen Gerichtsbehörden unterworfen. Die höhere Gerichtsbarkeit über deutsche und czechische Bevölkerung mit Ausnahme des Adels übte im Namen des Besitzers des Landes das Landgericht zu Glatz aus, die niedere über die czechische das Burggericht daselbst. Da, wo Deutsche wohnten, lag die niedere Gerichtsbarkeit und Polizeigewalt in den Städten in den Händen der Vögte und auf den Dörfern mit einem Richtergute in denen des Richters oder des mit seiner Vertretung von ihm beauftragten Scholzen, auf anderen Dörfern in denen des vom Grundherrn oder dem Amte zu Glatz bestellten Gerichtsverwalters. Die Städte erwarben durch Kauf nach und nach die Erbvogtei und damit die niedere Gerichtsbarkeit im städtischen Bezirk und später auch die obere Gerichtsbarkeit.

Der Adel hatte seine Gerichtsstelle in allem, was Leib, Ehre und Gut betraf, vor dem Burggrafen und dem Mannrecht zu Glatz, einem aus sich gewählten Ausschusse. Die Vögte, Richter und Scholzen standen in allen ihren Rechtsangelegenheiten unter dem Richtergericht zu Glatz, welches aus dem Landrichter und den Schöppen der Stadt Glatz zusammengesetzt war. Die Richter waren unabhängig vom Adel und der Grundherrschaft; denn die Richtergüter hatten Dominialrechte. Sie bildeten unter sich einen Standesverband, den Richterverband, soweit ihre Güter nicht einer Herrschaft zugehörten, mit einem Ausschusse von 4 Mitgliedern (Viertelsleute), welcher den Verband als solchen nach allen Seiten hin vertrat und seine Gerechtssame wahrnahm.

Die großen Herrschaften besaßen eigene Rechtspflege und übten ihre Inhaber bez. deren Burggrafen die obere Gerichtsbarkeit über alle Untertanen in den Dörfern und über die Städte ihres Gebietes aus, soweit nicht besondere Privilegien eine Abänderung bei letzteren mit sich brachten.

Im 14. Jahrhundert war die Glatzer Provinz eingeteilt
a) in die Weichbilder der drei Städte Glatz, Habelschwerdt und Wünschelburg und
b) in die Herrschaften Mittelwalde, Schnallenstein (Slensteyn, Snelsteyn, Snellinsteyn, Schnellenstein) mit dem Rittersitz Wölfelsdorf (Weltflini villa, Wolfelsdorf), Neurode (Neyenrod, Nowinrode, Neuenrode) und Karpenstein.

Die Herrschaft Hummel (Homole, Landfried) gehörte damals nicht zum Glatzer Lande, weshalb die Verhältnisse ihres Gebietes, das von der Heuscheuer bis zu den Seefeldern und von der Gemarkung Rückers bis zu derjenigen der Herrschaft Nachod reichte, uns hier nicht berühren.

Die Herrschaften waren vom Könige von Böhmen an Vasallen durch Belehnung vergeben, auch an andere mit dem ganzen Glatzer Lande zugleich verpfändet oder zum Nießbrauch überwiesen und fielen beim Aussterben erbberechtigter Nachkommen des Lehnsträgers oder wegen Bruch des Lehnsseides durch letzteren oder durch Auslösung des Pfandes wieder an den Landesherrn zurück.

Jene drei Städte verwalteten ihre Gemeinde-Angelegenheiten selbständig, wobei zu bemerken bleibt, daß Habelschwerdt volles Stadtrecht nach damaliger Art, wie Glatz es längst schon besaß, im Jahre 1319 und Wünschelburg dieselbe Selbständigkeit erst im Jahre 1418 errang. Bezüglich der oberen Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsaufsicht (z. B. Wahl ihrer Schöppen) standen sie unter dem Landgericht und dem Burggrafen bez. Landeshauptmann zu Glatz.

In ihren Weichbildern lagen viele kleinere Gutsherrschaften mit Dominialrechten, Rittersitze, fast auf jedem Dorf einer, oder ein Richtergut.

Von den anderen Städten des Landes gehörten Mittelwalde und Neurode zu den gleichnamigen Herrschaften und Landeck zur Herrschaft Karpenstein. Wilhelmsthal bestand noch nicht und Reinerz (Dusnit, Reinhardi oppidum) und Lewin (Levinice) lagen außerhalb des Glatzer Amtsbereichs, weil sie zur Herrschaft Hummel gehörten. Ihre engeren Gemeinde-Angelegenheiten verwalteten sie selbst durch ihren Rat (Schöppen) je nach ihren Privilegien, waren im übrigen aber von der Grundherrschaft als Grundobrigkeit abhängig.

Die großen Herrschaften des Glatzer Landes nahmen im 14. Jahrhundert folgende Gebiete ein: Mittelwalde den östlichen Teil und Schnallenstein den westlichen Teil der südlichen Ecke des Landes, soweit diese nicht zum Weichbilde von Habelschwerdt gehörte; Neurode die nördliche und Karpenstein die östliche Ecke, soweit diese nicht Weichbild von Wünschelburg oder Glatz waren. Die ersteren zwei Herrschaften einschließlich Wölfelsdorf waren bis zum Jahre 1361 bez. bis 1381 in einer Hand vereinigt.

Wie die Bezirke der einzelnen Herrschaften zueinander lagen, zeigen genügend die Richtergüter, welche damals zu ihren Gebieten gehörten. Es waren in jenem Jahrhundert Richtergüter der Herrschaft Mittelwalde: Herzogswalde, Schönfeld, Hain, Lauterbach, Neundorf, Urnitz, Wölfelsdorf; Richtergüter der Herrschaft Schnallenstein: Ebersdorf b. H., Lichtenwalde, Ober-Langenau, Verlorenwasser, Rückers; Richtergüter der Herrschaft Neurode: Hausdorf, Königswalde, Kunzendorf b. N., Ludwigsdorf, Volpersdorf. Bei der im Jahre 1381 von Mittelwalde in Folge und gemäß der letztwilligen Bestimmung des Erblassers und brüderlichen Vergleichs wahrscheinlich mit Urnitz abgezweigten Gutsherrschaft Wölfelsdorf würden demnach bloß diese beiden Richtergüter gewesen sein. Hierzu ist jedoch zu bemerken, daß die genannten Richtergüter der Herrschaft Neurode dem Richterverbande angehörten, im 14. Jahrhundert wahrscheinlich auch Wölfelsdorf und Verlorenwasser. Im 15. und 16. Jahrhundert wurden in den Gebieten der großen Herrschaften noch andere Richtergüter gebildet. Zur genaueren Abgrenzung der Herrschaften müssen selbstverständlich die zwischen jenen Richtergütern gelegenen Gebiete, auf denen damals noch andere Ortschaften schon standen, den betreffenden Herrschaften zugezählt werden.

Größe der Herrschaft Karpenstein

In ihren Verband gehörten im 14. Jahrhundert die Richtergüter Thalheim, Leuthen, Winkeldorf, Konradswalde, Gompersdorf, (Alt-)Gersdorf (Gerardzdorf, Gerhardsdorf), Seitenberg, Petersdorf; außerdem waren im 14. Jahrhundert das Richtergut Schreckendorf und um das Jahr 1400 die Richtergüter Olbersdorf (Albertsdorf) und Martinsberg vorhanden, ihre Besitzer jedoch im Richterverbande. In diesen traten vor Ende des 14. Jahrhunderts noch die Besitzer von Konradswalde, Winkeldorf und Leuthen, die anderen erst nach der mit der Auflösung der Herrschaft verbundenen Aufhebung des herrschaftlichen Landgerichts zu Landeck. Nach dieser Zeit entstanden auf ihrem ehemaligen Gebiete noch die Richtergüter Neu-Gersdorf (1581) und Wolmsdorf (Wolframsdorf).

Außer den Ortschaften mit diesen Richtergütern umfaßte die Herrschaft Karpenstein noch weitere Landstriche, welche um jene Zeit noch nicht angebaut waren. Sie grenzte im Norden an die Gemarkungen Raiersdorf, Schönau, Kunzendorf (Rittersitze), im Westen an Alt- und Neu-Waltersdorf, Kieslingswalde (Rittersitz) und die Herrschaft Wölfelsdorf, im Süden an die Herrschaft Mittelwalde und die Markgrafschaft Mähren, im Osten an (das heutige österreichische) Schlesien. Es gehörte demnach alles Gebiet zu ihr, worauf heute folgende Ortschaften liegen: Die Städte Landeck und Wilhelmsthal und die 24 Dörfer Nieder-Thalheim, Ober-Thalheim, Voigtsdorf (Viczdorf), Heidelberg, Leuthen, Karpenstein, Olbersdorf, Schreckendorf, Gompersdorf, Alt-Gersdorf, Neu-Gersdorf, Bielendorf, Alt-Mohrau (früher Hammer, Klessen-Mora), Neu-Mohrau, Kamnitz, Klessengrund, Seitenberg, Heudorf, Johannesberg, Martinsberg, Wolmsdorf, Winkeldorf, Konradswalde, Petersdorf. Fast deckt sich mit ihrem Gebiete der Bezirk des gegenwärtigen königlichen Amtsgerichts zu Landeck, welcher alle diese Ortschaften mit Ausnahme von Martinsberg und Petersdorf und überdies noch die Dörfer Kunzendorf, Heinzendorf, Raiersdorf und Schönau umfaßt.

Ein Dorf, welches damals und noch gegen Ende des 16. Jahrhunderts in hiesiger Gegend bestand, ist verschwunden. Es hieß Crafczdorff, Crafesdorff, Kraczdorf oder Kratzdorf und hatte nach dem Urbarium der Grafschaft Glatz vom Jahre 1571 zehn Gärtner oder Häusler, welche je 40 Groschen Erbzins zu „Georgi“ und „Michaeli“ an das Amt in Glatz entrichteten. Es lag am unteren Ausgange des heutigen Dorfes Karpenstein, an der „Birkenlehne“, im Tale des Kratzbachs, welcher in der Nähe des Karpensteins (Ruine) entspringt, durch den nördlichen Teil des Dorfes Karpenstein läuft und in Ober-Thalheim bei der Schlößel-Brücke in die Biele mündet. Die Annahme, daß die Ortsnamen Kratzdorf und Karpenstein dasselbe bedeuten und ersterer nur die ältere Benennung des Dorfes Karpenstein sei, ist eine irrige. Denn aus den Grundbüchern von Ober-Thalheim geht die frühere Existenz eines Dorfes Kratzdorf hervor, dessen Grundstücke in der bezeichneten Strecke jenes Tales lagen. Weiter herein in diesem sind im gegenwärtigen Jahrhundert noch steinerne Tröge (zum Tränken des Viehes) aufgefunden worden, was für das ehemalige Vorhandensein von Viehwirtschaften daselbst Zeugnis gibt. Ferner wird in einer Urkunde, datiert Schloß Prag den 17. October 1578, die Ortschaft „Kraczdorf“ neben der Ortschaft „Karpfenstein“ besonders aufgeführt. Eine etwaige Deutung dieses „Kraczdorf“ auf Gersdorf oder eine Verwechslung zwischen beiden ist deshalb ausgeschlossen, weil auch Gersdorf ausdrücklich daneben in der Urkunde genannt wird. Es ist dies der Brief, in welchem Kaiser Rudolph II. als König von Böhmen und Graf zu Glatz verspricht, daß, weil in bewährter Treue sowohl der Rat der Stadt Landeck („in unserer Graffschaft Glatz gelegen“) als auch „die zu demselben Landeckischen Krais gehörigen Dorfschaften, als Olbedorf, Voigtsdorf, Kraczdorf, Karpfenstein, Schreckdorf, Gersdorf“ u. s. w. eine Geldsumme (jener 200 Gulden rhein. und diese zusammen 1691 Gulden 35 Kreuzer 5 Heller) baar ihm gezahlt haben, genannte Stadt und Dorfschaften mit ihren jährlichen Diensten und Gefällen, die sie jetzt auf das Schloß Glatz zu leisten hätten, künftighin stets bei der Krone Böhmens verbleiben und davon weder durch Verkauf noch durch Verpfändung noch auf andere Weise getrennt, sie auch keiner anderen Herrschaft als einem Könige von Böhmen („als ihrer natürlichen Erbherrschaft“) übergeben werden sollen.

Dorf Karpenstein ist später als Kratzdorf gegründet worden, bestand im Jahre 1346 noch nicht und hatte im Jahre 1606 acht Untertanen und zwei zinsbare Äckerstücke, während Kratzdorf im Jahre 1571 zehn Gärtner hatte, mithin damals größer war als Karpenstein im Jahre 1606. Unzweifelhaft haben beide Ortschaften gleichzeitig und als zwei von einander in der Verwaltung getrennte und verschiedene Gemeinden bestanden.

Dafür, daß Dorf Karpenstein im Jahre 1346 noch nicht vorhanden war, zeugt der Brief der drei Brüder Glubos vom 14. Februar desselben Jahres, worin diese dem Könige Johann für die Belehnung mit dem Schlosse Karpenstein den Huldigungseid leisten und die zu diesem Schlosse gehörenden Dörfer einzeln aufgeführt werden; Kratzdorf ist unter ihnen, aber nicht Karpenstein.

Die Annahme liegt nahe, daß der untere fruchtbarere Teil des Kratzbach-Tales – wie überall im Gebirge geschah – früher als der unwirtlichere obere Teil desselben, wo jetzt Dorf Karpenstein sich hinzieht, bebaut worden ist und daß später erst die obere Strecke des Tales vom dichten Walde gelichtet und urbar gemacht wurde. Höchstwahrscheinlich sind die ersten Wohnstätten des Dorfes Karpenstein in dem südlich und südöstlich an der Burg sich hinziehenden Teile des Karpensteiner Tales angelegt worden, weil dieser Teil des Tales, der mit seinem Wasser nach Olbersdorf hin abfällt, wärmer und weiter ist als der nördliche Teil desselben mit dem Kratzbach. Wie Kratzdorf im Norden der Burg nach Osten hin, wird Karpenstein im Süden derselben nach Norden hin im Tale allmählich sich ausgedehnt haben, bis beide in demselben zusammenstießen. Ich vermute, daß nach Eintritt dieses Zeitpunktes, zu dessen annähernder Bestimmung gar kein Anhalt zu finden ist, die beiden Ortschaften unter dem Namen Karpenstein, als dem durch die Burg und Herrschaft bekannteren und vornehmeren und wegen des Heranrückens des vergrößerten Dorfes an den Karpenstein näher liegenden Namen, zu einem einzigen Gemeindeverbande vereinigt worden sind. Auch ist die Annahme zulässig, daß zum Schwunde des Dorfes Kratzdorf außer Feuer und Wasser viel der Ankauf von Kratzdorfer Grundstücken durch die Grundherrschaft oder Angesessene der Nachbardörfer Thalheim und Leuthen mitgewirkt haben mag.

Von den bei der Auflösung der Herrschaft Karpenstein noch nicht vorhanden gewesenen Ortschaften ihres Gebietes wurden gegründet: Wilhelmsthal (auch Neustädtel früher und vom Volke jetzt noch genannt) und Neu-Gersdorf im Jahre 1581, Johannesberg im Jahre 1585, Mühlbach (früher Buchdörfel) im Jahre 1588, Neu-Mohrau 1596, ebenso Klessengrund, Kamnitz und Heudorf in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts; Bielendorf im Jahre 1606, Heidelberg 1641. Ober-Thalheim wurde als besondere Dorfgemeinde (Rittersitz) im Jahre 1688 durch Abzweigung von Grundstücken aus Thalheim gebildet, welches seitdem Nieder-Thalheim heißt. Alle übrigen Ortschaften mit Ausnahme von Karpenstein bestanden schon in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts; Petersdorf ist vielleicht in der zweiten Hälfte desselben entstanden.

Im 16. Jahrhundert wurde auf dem Berge Heidelberg über den Sommer eine Anzahl Vieh (gegen 50 Stück) auf der Weide gehalten. Herzog Ernst von Baiern, Pfandinhaber der Grafschaft Glatz von 1548–1560, hatte seiner Zeit daselbst einen Stall für das Vieh und eine Behausung erbauen, sowie einige Äckerstücke zu etwa 24 Scheffel Aussaat herrichten lassen. Der jährliche Zins dieser Anlage betrug 20 Schock (Groschen) im Jahre 1571. Sie wurde vom Kaiser Rudolph II. an den Landeshauptmann Hans von Pannwitz verkauft und ihm am 16. October 1586 eingeräumt. Nachher verödete sie, wahrscheinlich in Folge des 30jährigen Krieges, und lag wüste, bis sie im Jahre 1641 durch den Kaiser Ferdinand III. von dem damaligen Besitzer, einem Herrn von Rohr, käuflich erworben und nach Erbauung neuer Stellen zu einem Kammerdorfe ausgerichtet wurde.

Neuere Gründungen sind: Neu-Kamnitz (zu Kamnitz gehörig), Neu-Klessengrund (zu Klessengrund gehörig), Mutius-Grund (zu Neu-Mohrau gehörig), alle drei aus dem Anfange des gegenwärtigen Jahrhunderts; Neu-Bielendorf oberhalb Bielendorf (zu diesem gehörig) in den Jahren 1792–1797. Letzteres, sowie Neu-Kamnitz und Neu-Klessengrund haben sich um die dortigen Försterhäuser entwickelt.

Bergbau in der Herrschaft

Von allgemeinem Interesse dürfte es wohl sein, hierbei einiges über den Bergbau zu erwähnen, welcher im Gebiete der ehemaligen Herrschaft Karpenstein betrieben wurde, wenn auch die Nachrichten hierüber nicht bis vor die Zeit der Auflösung derselben zurückreichen. Ihm allein verdanken die Ortschaften Wilhelmsthal, Klessengrund, Alt-Mohrau und Johannesberg, wahrscheinlich auch Heudorf ihren Ursprung.

Der Bergbau scheint in hiesiger Gegend im 16. Jahrhundert zu einer ausgebildeten Blüte gediehen zu sein, welche er später niemals wieder erhielt. Gegraben wurde auf Eisen-, Silber- und Bleierze, hauptsächlich auf erstere (Magnet- und Brauneisenstein). Die Hauptgruben lagen in Klessengrund, Heudorf und Johannesberg, andere bei Wilhelmsthal, Leuthen, Martinsberg und Winkeldorf. Der „finstere Stollen“ in Klessengrund wurde (auf Silbererze) im Jahre 1577 angelegt. Eisenhämmer mit Schmelzen und Pochwerken standen im 16. Jahrhundert in Klessen-Mora (Alt-Mohrau), Seitenberg und Schreckendorf, die teils (in Schreckendorf) der königlichen Kammer zu Glatz, teils Privaten gehörten.

Das älteste, was über diesen Bergbau auf uns gekommen, ist eine Bergwerksordnung vom Jahre 1524, welche Graf Ulrich von Hardegg, der Nachfolger der herzoglichen Brüder Albrecht, Georg und Karl im Besitze der Grafschaft Glatz, für diese erließ. Veranlaßt wurde sie durch das Herbeiströmen vieler Fremden zu den Bergwerken in Seitenberg und Winkeldorf. Danach wurde in Winkeldorf ein Bergmeister eingesetzt, dem 4 Berggeschworene beigegeben wurden. Die zehnte Mark oder der zehnte Centner mußte an den Landesherrn abgeführt, das Erz diesem käuflich überlassen werden, oder die Hammerschmiede entrichteten einen Zins. Für die Bergleute war nur der Bergmeister der zuständige Richter; Appellationen wider Entscheidungen desselben waren nach Freiberg im Meißnischen zu richten. Gewährt wurden freies Holz zu Häusern und Mühlen, zum Brauen und Rösten, freie Fischerei in den Mühl- und Hammergräben, zollfreie Zufuhr von Wein, Bier, Meth und Brot zum Bergwerk, vierjähriger Schutz gegen Verfolgung durch Gläubiger, Befreiung der Bergleute von allem Kriegsdienst außerhalb der Grafschaft. Diese Bergwerksordnung wurde von Johann Graf von Hardegg, Grafen zu Glatz, im Jahre 1527 für Seitenberg, Winkeldorf und Martinsberg bestätigt. Als dann der Bergbau in der Gegend von Schreckendorf, woselbst sich ein Bergmeister befand, immer mehr nach dem Schneeberge hin sich ausdehnte und dort auch Silbererzgänge aufgeschlossen wurden, erließ Kaiser Rudolph II. unter dem 24. März 1578 eine eigene neue Bergordnung für die Grafschaft Glatz und erlaubte auf Vorschlag des kaiserlichen Rates und obersten Münzmeisters in Böhmen Wilhelm Freiherrn von Oppersdorf, „im Grunde“ (Schreckendorf) oder in der „Klessen“ (Alt-Mohrau) eine freie Bergstadt für die Bergleute anzulegen.

So wurde Wilhelmsthal im Jahre 1581 gegründet und nach diesem Münzmeister, als seinem Erbauer, benannt. Vorher noch laut eines amtlichen Berichts vom Jahre 1575 war die Gegend, wo dieses Städtchen entstand, oberhalb Seitenberg und nach dem Tale der Klessen und Mohrau hin vollständig mit Wald bedeckt und der Boden unangebaut; nur eine Brettmühle stand unterhalb des Hemmberges. 1582 ist Wilhelmsthal schon eine fertige Gemeinde; denn sein ältestes Stadtbuch beginnt mit dem 5. August dieses Jahres. Gleichzeitig wurde ein Bergamt dahin verlegt, dessen Vorsteher der Bergmeister und Bürgermeister Paul Hautschel war.

Das Städtchen bewohnten anfangs nur Bergleute und es gehörte, wie die umliegenden Ortschaften, zur landesherrlichen Kammer in Glatz. Jedoch hatte ein Adliger, jener Oppersdorf, daselbst ein Grundstück von 6 Schnüren Länge und 2 Schnüren Breite (1585). Nach seinem Tode fiel dasselbe an seine Wittwe Susanna, geb. Gräfin von Hardegg, welche es am 6. Juni 1601 dem Julius Nettel von Janowitz verkaufte. Von diesem erwarb es am 15. Mai 1602 für 1100 Thlr. Joachim Hundt von Altgrottkau, der es im Jahre 1615 noch besaß. Im Jahre 1684 erkaufte der Reichsgraf Michael Wenzel von Althann auf Mittelwalde die Stadt Wilhelmsthal, welche hiermit zur Herrschaft Seitenberg fiel.

Kurze Zeit nach der Begründung von Wilhelmsthal, im Jahre 1585, wurde das Dorf Johannesberg, so genannt nach einer dortigen Grube St. Johannes, durch Wilhelm Freiherrn von Oppersdorf erbaut, um für die Bergleute genügende Unterkunft und ein geordnetes Anwesen zu schaffen. Anfangs war das Dorf der Gerichtsbarkeit von Wilhelmsthal untergeordnet, erhielt aber alsdann einen eigenen Gerichtsverwalter in der Person des Bergmeisters der Grafschaft Glatz, Nicolaus Geßner, welcher dort ein Grundstück von 31 Schnüren Länge und 7 Schnüren Breite besaß, als eine Art Freigut mit Bierschank und Mahlgerechtigkeit.

Ein kaiserlicher Beamter, der Hammer-Verwalter, wohnte in Schreckendorf und hatte die drei Hammerwerke und die Gruben ringsum hauptsächlich auf die richtige Abführung des Zehnten vom Hütten- und Grubenertrage zu kontrollieren. Daß dieser Betrieb in jener Zeit ein beträchtlicher gewesen sei, beweisen die verschiedenen in späterer Zeit wieder aufgefundenen alten Eisenerzbaue.

In Martinsberg wurde auf Silbererze gegraben. Um das Jahr 1620 ging hier das Bergwerk zu Bruch, wie um dieselbe Zeit und später an den benachbarten Ortschaften „im Grunde“ in Folge des 30jährigen Krieges. Es lebte zwar der Berg- und Hüttenbetrieb „im Grunde“ und in Martinsberg später einmal wieder auf, schwang sich aber bei weitem nicht zu ähnlicher Blüte wie im 16. Jahrhundert empor.

Zu Schreckendorf ließ im Jahre 1843 die Besitzerin der Herrschaft Seitenberg eine Eisenhütte errichten und das Erz aus den Gruben bei Johannesberg und Heudorf entnehmen, stellte den Betrieb aber am 1. October 1864 wieder ein.

Nachdem die Grafschaft Glatz an die Krone Preußens übergegangen war, nahmen der Hauptmann von Zerbst (im Regiment de la Motte Fouqué) und der Steuerrat Mercelius den verlassenen Bau in Martinsberg wieder auf. Es wurden Pochwerke und Schmelzöfen erbaut und am 8. Juli 1749 die Grube „zum reichen Segen“ und die „Friedrichs-Silberhütte“ feierlich eingeweiht. Nach dem Tode der beiden Unternehmer und wegen Mangel an geeigneten Berg- und Hüttenmannschaften ging die ganze Anlage wieder ein. Im Jahre 1855 wurde dieser Bau auf Silbererze von einer zu diesem Endzweck zusammentretenen Gesellschaft wieder aufgenommen, einige Jahre hindurch betrieben, dann aber wegen der unverhältnismäßig großen Unkosten der Verhüttung der Erze aufgegeben.

In Leuthen hatte Leopold Graf Hoffman von Leichtenstern auf Ober-Thalheim (1719–1736) eine Bleigrube aufdecken lassen. Sie blieb dann unbeachtet liegen, bis im Jahre 1799 eine Gewerkschaft von 12 Personen, an deren Spitze der Knappschaftsarzt Dr. Heintze in Reichenstein stand, sie wieder betrieb, um die Bleierze zur Schmelzung der roten, arsenikfreien und goldhaltigen Schlieche in Reichenstein zu benutzen. Wegen der kriegerischen Zeit 1806 hörte das Graben auf, nachdem die Gesellschaft 6000 Thlr. dort zum Bau verwendet, aus Blei aber nur 2000 Thlr. Erlös erzielt hatte. 68 Pfund des gewonnenen Bleies hielten 1 Viertel-Loth Silber.

Besitzer der Herrschaft und Burg

Da der Landesherr damals das unbestrittene Recht genoß, Grund und Boden seines Landes mit allem, was darauf, darüber und darunter ist, und soweit solches noch nicht an Eingesessene und Untertanen vergeben war, als Krongut zu behandeln, in beliebiger Weise für sich auszunutzen oder zu verkaufen und zu versetzen, ist unzweifelhaft der Begründer und erste Besitzer der Herrschaft ein König von Böhmen gewesen, der allerdings bei Errichtung derselben höchstwahrscheinlich die Absicht ausführte, einen seiner getreuen Ritter und Räte damit in Form des Lehns für geleistete Dienste zu entschädigen oder zu belohnen. Möglich ist indes, daß der König einem seiner Vasallen das Gebiet zur weiteren Urbarmachung durch Ansiedler gegeben und dieser die Herrschaft eingerichtet, mit der ihm verliehenen Amtsgewalt und dem ihm gewährten Nutzungsrechte verwaltet und die Burg gebaut hat. In beiden Fällen mußte selbstverständlich die Gegend schon einigermaßen bewohnt und ertragreich gemacht sein, weil sonst das Gebiet für den Belehnten kein lohnendes und als Geschenk des Königs kein würdiges gewesen wäre und zum Bau der Burg die nötigen Hand- und Spanndienste der Untertanen gefehlt hätten.

  1. Der erste bekannte, im Glatzer Lande einheimisch gewordene Adlige, welcher die Burg Karpenstein mit dem zugehörigen Bezirke, mit Wäldern, Wild, Flüssen, Zoll, Landgericht (Obergericht) in Landeck, Dörfern u. s. w. als Lehn inne hatte, ist Thamo (Tam, Thame, Thammo) von Glubos (Thomas von Glaubitz) der Ältere, welcher im Jahre 1337 stirbt.

  2. Ihm folgte im Besitz sein Sohn Thamo von Glubos der Jüngere, welcher im Jahre 1345 starb.

  3. Seine Anrechte auf Karpenstein erwarben durch Kauf von den Kindern des Verstorbenen seine Brüder Otto, Reinsch (Reinco, Reinhard) und Nickel (Nikolaus) von Glubos und traten gemeinsam den Besitz der Herrschaft im Jahre 1346 an.

  4. Im Jahre 1351 ist die Familie Glubos, wahrscheinlich wegen Überschuldung dieser Linie, nicht mehr auf Karpenstein, sondern Frizco von Talewitz (Fritz von Dalwitz?) der Besitzer.

  5. Ihm folgte im Jahre 1352 Mersan von Parchowitz. Von diesem löste Kaiser Karl IV. Karpenstein im Jahre 1353 wieder zur Krone Böhmens ein, gab es aber schon im folgenden Jahre als Erblehn

  6. seinem Bruder Johann, Markgrafen von Mähren, welcher es im Jahre 1364 noch besitzt und wahrscheinlich noch bis 1378 besaß.

Aus einem Briefe Kaiser Karls IV. vom Jahre 1356 (Prag, den 8. September) geht hervor, daß die Richter und die Geschworenen einiger Städte, darunter Landeck, sich wegen Bedrückungen und Ungerechtigkeiten beim Kaiser beschwert hatten, welchen sie seitens der adligen Grundbesitzer ausgesetzt waren. Der Kaiser verwarnt deshalb diese Adligen und befiehlt ihnen, daß sie ihre Untertanen weder mit Auflagen, noch Steuern, noch Zahlungen, noch anderen Lasten bedrücken und die von ihrem erblichen Besitz Vertriebenen auf ihr Eigentum wieder zurückführen sollen. Leider ist aus der Reihe der namentlich dort aufgeführten Adligen, Otto von Glubos der Ältere, Tyczko von Pannewicz, Otto Schüler, Tamo von Czechaw, Jeske von Horczicz, Rupert und Jan von Glubos, der Burggraf auf Karpenstein nicht zu ermitteln, gegen den allein doch nur die Landecker ihre Beschwerden gerichtet haben konnten, da der Besitzer – ein Bruder des Kaisers – hier nicht wohnte und keine Andeutung im kaiserlichen Briefe auf ihn bezogen werden kann. Alle Verwarnten scheinen nicht genannt zu sein, und die Familien der Genannten waren damals nicht hier, sondern in andern Gegenden des Glatzer Landes angesessen. Letzterer Umstand schließt allerdings nicht unbedingt aus, daß einer von ihnen der Burggraf des Markgrafen Johann auf Karpenstein gewesen sei.

  1. Im Jahre 1378 verpfändete Kaiser Karl IV. seinem Neffen Jost (Jodokus), Markgrafen von Mähren, einem Sohne des Markgrafen Johann, das Land Glatz und überließ ihm zugleich damit die Herrschaft Karpenstein zum Nießbrauch. Dieses Pfandland behielt Jost sicher bis zum Jahre 1384, wahrscheinlich bis 1388, aber den Genuß der Herrschaft Karpenstein trat er an den König Wenzel IV. noch nicht ab.

Die Pfandinhaber des Glatzer Landes wohnten zum Teil gar nicht im Lande, weil sie ihren bisherigen Wohnsitz auf einem ihrer älteren Güter beibehielten oder anderweitig durch den Staatsdienst abgehalten wurden. Deswegen und weil sie zur Wahrung ihrer Interessen am Lande mit der allgemeinen Beaufsichtigung seiner Verwaltung und der Sorge für Ordnung und Sicherheit darin vollauf zu tun hatten, gleichviel ob sie die Landeshauptmannschaft selbst übernahmen oder Unterhauptleute anstellten, hat keiner von ihnen auf Karpenstein seinen Wohnsitz aufgeschlagen; sondern sie haben, wie der Landesherr nach Erledigung des Lehns, die Herrschaft durch Burggrafen verwalten und schützen lassen. Einen solchen finden wir im Juni des Jahres 1392 unter dem Namen Pertoldus, auch Prusse genannt, vor, welchem in demselben Jahre noch als Burggraf ein Wolfhard von Rachenau (die Lesart Reichenau ist unrichtig) folgt. Im Jahre 1396 ist ein Casparus daselbst Burggraf; er wird in einer Urkunde – wahrscheinlich nicht zu seinem Ruhme – kurz als „famosus“ näher bezeichnet.

  1. Markgraf Jost hat die Herrschaft Karpenstein bis zum Jahre 1400 behalten. Am 13. November dieses Jahres gibt er sie als Lehngut, das Schloß mit allem Zubehör, weiter an die Brüder Konrad und Eberhard von Nymancz und ihre Erben männlicher Linie mit der Bedingung, daß, wenn Konrad ohne männliche Erben stirbt, Eberhard und die Seinigen, andernfalls Konrads Erben allein den Besitz haben sollen. Im Jahre 1404 war Konrad von Nymancz noch auf Karpenstein. Kurz darauf muß das Lehn erledigt gewesen sein; denn im Jahre 1410 treffen wir daselbst einen Burggrafen mit Namen Nitsche.

Die Familie Nymancz (Niemand, Niemandis, Niemitz) ist die letzte einheimische Glatzer Ritterfamilie unter den Lehnsträgern auf Karpenstein gewesen. Diese Familie, welche im 14. Jahrhundert noch den Beinamen „Beier“ hatte, stammte aus Baiern und besaß außer Karpenstein das Dorf Nieder-Steine bei Glatz als Lehn. Sie ist nicht mit der Familie Nimptsch (Nemcz) zu verwechseln, welche ihren Namen daher führte, weil sie einst die Vogtei in Nimptsch (Nemci, Nemchy) als Lehn hatte.

Fortan geht die Herrschaft Karpenstein bis zu ihrer Auflösung aus der Hand des Landesherrn von Böhmen in die Hände von Pfandinhabern des Landes Glatz über. Sie steht deshalb auch wieder unter der Verwaltung von Burggrafen.

  1. Der nächste Genußinhaber der Herrschaft Karpenstein war Johann, Herzog von Troppau und Ratibor, als Pfandinhaber des Landes Glatz. Er war Landeshauptmann zu Glatz seit dem Jahre 1397 und blieb in diesem Amte bis 1422. Daß er in jenem Jahre zugleich Pfandinhaber des Glatzer Landes geworden sei, wie einige schreiben, ist nicht richtig. Denn Glatz wird im Jahre 1402 an den Markgrafen Prokop verpfändet, nachdem ihm schon das Jahr vorher das Einlösungsrecht auf Glatz gegeben worden war. Herzog Johann kann mithin nicht während jenes ganzen Zeitraumes Pfandinhaber des Glatzer Landes gewesen sein. Die Geschichte der Grafschaft Glatz wirft auf diesen Herzog ein trübes Licht, und ist insbesondere seine Anwartschaft auf das Amt eines Landeshauptmanns und auf den Pfandbesitz von Glatz vom Dunkel verhüllt.

Denn Stephan von Martinic, genannt Poduschka, ein Günstling des Königs Wenzel IV. und Landeshauptmann von Glatz seit dem Jahre 1388, wurde nebst seinen Gefährten im Jahre 1396 auf dem Schlosse Karlstein in Böhmen, wohin er auf König Wenzels Veranlassung vom Herzog Johann zum Gastmahl geladen war, meuchelmörderisch umgebracht, angeblich wegen hochverräterischer Umtriebe, wahrscheinlich aber nur, weil er und Genossen dem Herrenbunde mißliebig waren, welcher unter Führung des Markgrafen Jost gegen König Wenzel wiederholt Empörungen eingeleitet hatte. Sonderbarer Weise wird der Mörder des Martinic dessen Nachfolger in Glatz.

Nach dem Jahre 1410 ist jener Wolfhard von Rachenau wieder Burggraf auf Karpenstein, aber nicht zum Segen für die Bewohner der Herrschaft. Dieser Rachenau liefert das zweite bekannte Beispiel dafür ab, daß die Bürger von Landeck und die Untertanen in den Dörfern nicht immer einer wohlwollenden und rechtliebenden Gesinnungsäußerung der Burggrafen auf dem Schlosse sich erfreuten. Seinetwegen waren Beschwerden an den König Wenzel gelangt, weil er die Einwohner des „Marktes Landeck“ in der Benutzung ihrer verbrieften Freiheiten, der alten Gewohnheiten und des Herkommens, namentlich im Walde, gestört und behindert hatte. Der König befiehlt ihm deswegen im Jahre 1417, daß er die Insassen und Einwohner von Landeck fernerhin nicht beeinträchtigen solle. Die Freiheiten der Landecker Bürger, welche hier gemeint sind, bestanden in der freien Entnahme des Bau- und Brennholzes aus dem Walde, welcher „unter dem Karpenstein“ liegt, in der freien Jagd in den Vorbüschen, in freier Viehweide und Trift, freiem Fischen an den Vormittagen von drei Tagen in der Woche.

Wolfhard von Rachenau saß nach Beginn des Hussitenkrieges noch auf dem Karpenstein und im October des Jahres 1421 ist er ein Anführer schlesischer Truppen, mit denen er in Verteidigung des Glatzer Landes und der Herrschaft Karpenstein gegen die Hussiten in der Gegend von Mittelwalde sich festgesetzt hatte.

  1. Mutmaßlich ist vom Jahre 1422 bis 1431 das Land Glatz nicht Pfandgegenstand gewesen – was nicht häufig vorkam. Denn bis in das 17. Jahrhundert noch wurde dieses Land von den geldbedürftigen Königen von Böhmen trotz der alten und wiederholt den Städten und Ständen des Landes von Prag aus gegebenen Versicherungen, daß das Land Glatz oder einzelne seiner Teile niemals wieder an Fremde (Ausländer) verkauft, verpfändet oder auf andere Weise vergeben werden sollen, mit wenigen Unterbrechungen von den böhmischen Landesherrn als Pfandgegenstand behandelt. Von dieser Regel machte Kaiser Karl IV. die rühmlichste Ausnahme, da er 25 Jahre lang (1353 bis 1378) das Glatzer Land unter eigener Verwaltung behielt und kurz vor seinem Tode erst seinem Neffen Jost die Lande Glatz, Frankenstein u. s. w. verpfändete.

Im Jahre 1431, am 13. Juli, gab König Sigismund dem damaligen Landeshauptmann von Glatz Puota (Potho) von Czasztolowicz das Land als Pfand und unzweifelhaft gleichzeitig die Herrschaft Karpenstein zum Genuß. Denn unter den verpfändeten Städten, Burgen und Gütern wird ausdrücklich dabei auch Landeck genannt, und da Landeck niemals von der Herrschaft Karpenstein getrennt worden ist und der Hauptort derselben war, der Name Landeck in diesem Falle statt des sonst gebräuchlichen und eigentlichen Namens Karpenstein im Sinne des Bezirks gebraucht ist, hat die Herrschaft in jenem Jahre in der Person des genannten Landeshauptmanns (solcher war Puota schon seit dem Jahre 1422) einen neuen Genußinhaber erhalten.

  1. Nach Puotas Tode im Jahre 1434 traten seine Erben in dessen Besitz. Die Verwaltung seiner Pfandländer Glatz, Frankenstein und Münsterberg wurde von seinem Kampf- und Bundesgenossen aus den Feldzügen gegen die Hussiten Haßko von Waldstein geführt, welcher selbst bis 1437 Landeshauptmann von Glatz war, während bis zum Ende dieser Verwaltung im Jahre 1440 die Landeshauptmannschaft von Marquard Ahrlik von Mezelezie übernommen wurde.

  2. In diesem Jahre geht das ganze Pfandgut von den Erben Puotas auf den vornehmen böhmischen Baron Hinko (Hynek, Heinrich) Kruschina von Lichtenberg (Lichtemburg), auch Bruschna von Arnau genannt, über. Es verkaufen diesem nämlich am 6. September d. J. Anna, Herzogin von Auschwitz (heut Oswieczim), Wittwe des älteren Puota von Czasztolowicz, Anna, geb. von Kolditz, Wittwe des jüngern (obigen) Puota und Thimo von Kolditz als Vormund der hinterlassenen Kinder des Puota der Schulden des letzteren wegen Glatz, Münsterberg, Frankenstein, Neuschloß, Reichenberg (mit Ausschluß des Gutes Czasztolowicz, welches der Herzogin als Heiratsgut gehört), Pottenstein, Albrechtsdorf und Chozzen nebst allen andern Puotaschen Gütern in Böhmen.

Kruschina war ein Führer der Hussiten gewesen und schrieb sich im Jahre 1441 und in den folgenden Jahren: gesessen zu Glatz, königlicher Verweser in den Landen Glatz und Frankenstein. Er behielt das Land Glatz bis zu seinem Tode am 4. März 1454 und ist der letzte Genußinhaber der Burg und Herrschaft Karpenstein; denn unter ihm wurde die Burg zerstört und die Herrschaft aufgelöst.

Bevor ich über diesen Hergang berichte, muß ich noch im Besondern von einem der oben angeführten Besitzer der Burg Karpenstein sprechen; es ist dies

die Familie von Glubos (Glaubitz)

Sie erregt unter allen Besitzern von Karpenstein, soweit sie dem einheimisch gewordenen Glatzer Herren- oder Ritterstande angehörten, unsere besondere Beachtung, weil sie unter diesen am längsten, nämlich mindestens in drei Folgen, im Besitz der Herrschaft war und der Burg den Namen gegeben hat.

Sie war eine im 14. Jahrhundert im Lande Glatz reich begüterte Familie und etwa anderthalb Jahrhunderte lang darin ansässig. Ihr gehörten in mehreren Linien die Herrschaften Mittelwalde, Schnallenstein und Karpenstein, mehrere Rittersitze und andere Güter, z. B. in Wölfelsdorf, Ober- und Nieder-Schwedeldorf, Schlegel, Heyde, Wallisfurth, Altbaßdorf, Nieder-Langenau, Eisersdorf, Nieder-Hannsdorf, Neudeck, Schönau bei L., Kunzendorf b. L., in Stadt Glatz; außerdem in der Nähe des Glatzischen (im Münsterbergischen) in Gallenau, Alt-Altmannsdorf, Pomsdorf, Schlottendorf. Ihre Glatzer Linien waren: 1) Karpenstein, 2) Mittelwalde, 3) Schnallenstein, 4) Wölfelsdorf, 5) Wernersdorf (jetzt Wallisfurth), 6) Heyde und Rückers, 7) Ober- und Nieder-Schwedeldorf.

Es ist daher nicht auffallend, daß man in damaligen amtlichen Schriftstücken, wie Kaufverträgen, Stiftungen, Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten und dergleichen, den Namen Glubos so ungemein häufig findet, wo die Glubos teils als Parteien, teils als Zeugen oder Vormünder erscheinen. Auch in hoher amtlicher Stelle ist der Name vertreten, so war Bernhard (Glubos) von Schnallenstein längere Jahre Landeshauptmann von Glatz unter Herzog Johann von Troppau.

Nur zwei Familien des Glatzer Landes, die Glubos und die Donyn (auf Neurode) gehörten damals dem böhmischen Herrenstande an.

So konnte es nicht fehlen, daß die Familie Glubos vermöge der Ausdehnung ihres Landbesitzes und Ranges im Einfluß auf die Angelegenheiten des Landes und im öffentlichen Ansehen anderen hochgeachteten Glatzer Adelsfamilien voranstand, wie den Panwicz (Pannwitz) auf Rengersdorf und Lomnitz, Muschczin (Mosch) auf Arnoldsdorf (jetzt Grafenort), Bela (von der Bel, Biele, Bielau, später und außerhalb des Glatzischen genannt von Reichenbach) auf Kunzendorf b. L., Hugewicz (Haugwitz) auf Pischkowitz u. A.

Das Geschlecht der Glubos kam mit Anna, Gemahlin des Herzogs Heinrich II. von Liegnitz (gefallen in der Mongolenschlacht bei Liegnitz 1241), aus Böhmen nach Schlesien und war um das Jahr 1300 schon im Glatzischen angesessen. Die Annahme liegt vor, daß es seinen Namen, d. h. einen neuen Namen, vom König Ottokar I. von Böhmen (1197 bis 1230), dem Vater der vorerwähnten Herzogin, erhalten hat. Möglich ist allerdings, daß die Änderung des ursprünglichen Namens in jene Zeit fällt; geschehen aber muß sie vor dem Jahre 1300 sein, weil der Ahnherr der Glubos einen andern Familiennamen geführt hat, welcher im Glatzer Lande überhaupt niemals auftritt und weil die Glubos bei ihrer Einwanderung in dasselbe sogleich und nur diesen Namen mitgebracht haben. Ich setze dabei voraus, daß die Darstellung Hayeks in seiner böhmischen Chronik bezüglich der Entstehung des hier in Frage kommenden Familienwappens richtig ist.

Jener czechische Geschichtsschreiber erzählt beim Jahre 1159 die Teilnahme des Titel-Königs Wladislaus II., Herzogs von Böhmen, an dem Kriegszuge des Kaisers Friedrich Barbarossa gegen die Mailänder, wobei er mehrere junge böhmische Edelleute wegen besonders bewiesenem Muthe mit Wappen auszeichnete. Darunter war Bernhard von Hodiegowa, welcher in Gemeinschaft mit einem kühnen Kameraden eine Furt im Po mit großer Lebensgefahr gesucht und entdeckt hatte, und so trotz der Zerstörung der Brücken durch die Mailänder dem böhmischen Heere es ermöglichte, schnell und ohne Brückenbau über den Fluß zu kommen. Wegen solchen Verdienstes vor dem Feinde und in Rücksicht auf die dabei erprobte Schwimmkunst verlieh ihm der König Wladislaus ein Wappenschild, welches im blauen Felde eine goldene Karpfe führt.

Folgende Erwägungen nun leiten den Ursprung der Familie Glubos auf jenen böhmischen Ritter Hodiegowa zurück.

  1. Nach der Überlieferung in der Familie Glaubitz hat ihr Ahnherr im 12. Jahrhundert gelebt;

  2. in alten Wappenbüchern wird kein Wappen außer dem Glaubitz’schen gefunden, welches im blauen Schild nur eine einzige Karpfe führt, indem alle andern Wappen, welche Karpfen haben, deren mehr als eine führen (z. B. Sommerfeld, Falkenhain);

  3. in der Schultz-Pfotenhauer’schen bis zum Jahre 1327 herauf reichenden Sammlung schlesischer Siegel kommen das Wappen eines schlesischen Glaubitz (Otto de Glvboz) aus dem Jahre 1326 mit einem einzigen Fisch im Schilde, dagegen zwei Wappen mit je drei Fischen im Schilde vor, welche die Sidelicz (Seydlitz) und Cordebok (Kurzbach) haben;

  4. in der Kirche zu Obergläsersdorf bei Glogau, welches Gut die Glaubitz bis zum Jahre 1518 besaßen, sieht man auf einem Grabstein einen Schild mit einer „aufspringenden Karpfe“; ein gleichartiges der Familie Glaubitz zugeschriebenes Wappen war an der Wand der ehemaligen Georg-Kirche in Glogau angebracht;

  5. in der Glaubitz’schen Familie geht der Ruf, daß ihr Anfang vom Schwimmen über einen Fluß herrührt;

  6. der Name Glubos ist unzweifelhaft czechischen Ursprungs („Gloub, Golub = Taube“) und die Familie ebenso wie andere adlige Familien jener und der älteren Zeit aus Böhmen in das Glatzer Land gekommen, um ein böhmisches Lehn daselbst in Besitz zu nehmen.

Daß der im Wappen befindliche Fisch eine Karpfe ist, erleidet keinen Zweifel. Denn in der Familie ist er stets nur als Karpfe genannt, und die mir zugänglich gewesenen Abbildungen des Wappens zeigen, sofern ihre Genauigkeit und Deutlichkeit soweit reicht, diejenige Flossenstellung an der Fischfigur, welche eine Karpfe hat und wie sie von Hayek gezeichnet ist.

Die Stellung und Haltung der Wappenfigur der Glaubitz war und blieb nicht stets dieselbe; auch ihre Farbe wechselte. Während in der Hayek’schen Zeichnung der Fisch schräglinks schwimmt, springt er in den Siegeln des 14. Jahrhunderts schräglinks (Rücken nach links ausgebogen) und schwimmt er in dem vom Kaiser Karl VI. der freiherrlich von Glaubitz’schen Familie verliehenen Wappen waagerecht nach links. Seine Farbe (Metall) ist ursprünglich Gold gewesen; im letzteren Wappen hat der Fisch seine Naturfarbe (im Silberton). Die Farbe des Schildfeldes ist bei Hayek als blau angegeben, im letzteren Wappen als azurblau gemalt und in dem dazu gehörigen Patent als azurblau beschrieben. Dieses Wappen trägt außerdem ein besonderes Abzeichen: auf der Helmdecke ruht ein Fisch, in Form, Haltung und Farbe gleich demjenigen im Schilde, aber kleiner als dieser und umbunden in der Mitte des Körpers mit einem roten Bande, während der Fisch im Schilde diese Binde nicht hat. Nach letzterm Abzeichen unterschieden sich schon im Jahre 1400 zwei schlesische Linien der Glaubitz in die „gebundene Karpfe“ und in die „ungebundene Karpfe“, beide aber bekannten sich zu demselben Ursprunge. Die gebundene Karpfe wurde von der Linie aus Brieg geführt, ohne daß diese wußte, wann und woraus das Abzeichen entstand. Die Überlieferung in der Familie behauptet, daß ein Glaubitz wegen „ruhmwürdiger That“ vom Kaiser oder König das Recht erhalten habe, seine rote Feldbinde um die Karpfe im Wappen zum dauernden Andenken zu tragen.

Die oben bezeichneten Verschiedenheiten im Wappen der Familie Glaubitz sind sämtlich von nebensächlicher Bedeutung, da sie die Wappenfigur selbst und das Wahrzeichen der Familie gar nicht berühren. Dagegen sind der Fisch in der Einzahl und in Gestalt der Karpfe, die Bewegung der Figur nach links im blauen Felde stets geblieben. Geschmacksrichtung, Liebhaberei oder besondere Ereignisse im Leben einzelner Träger von Wappen haben überall solche und ähnliche Abweichungen von dem ursprünglichen Aussehen eines Wappens veranlaßt, so daß sogar in einer und derselben Linie die Abweichungen sich ausbildeten und Brüder durch das Wappen sich unterschieden. Aber derartige willkürliche Abänderungen blieben unwesentlich, da ein wesentliches Abzeichen von der Entschließung des Landesherrn abhängig war.

Nirgends habe ich im Schild des Glaubitz’schen Wappens mehr als ein Feld gesehen.

Obwohl bei mir kein Zweifel bestand, daß auch die im Glatzischen angesessenen Linien der Glaubitz dasselbe Wappenzeichen führten, ließ ich mir es doch angelegen sein, ein Siegel oder eine andere Abbildung dieses Wappens aus der Grafschaft Glatz einsehen zu können. Es ist noch eine Urkunde aus dem Jahre 1344 mit 5 daran hängenden Wachssiegeln erhalten (in der Mühle zu Neu-Waltersdorf). Wolfram von Panewicz, Burggraf zu Glatz, bestätigt darin, daß Bernhart von Podetyn (Poditau) dem Nyclos, „Scultheys“ (Richter) in Neu-Waltersdorf, das Wasser, welches von Martinsberg auf die Mühle des Richterguts in Neu-Waltersdorf fließt, zum vollen Eigentum überläßt. Unter den Zeugen dieser Kaufverhandlung sind: „Her Otte der Aldi vnd Her Otte sin sun beydi genant von Glubocz vnd rittere.“ Das vorletzte der 5 Siegel ist das uns hier besonders interessierende. Der größere Teil des Mittelstücks mit dem Schild ist glücklicher Weise an ihm noch erhalten und die Figur auf dem Schild ein genau nach derselben Art und Form gekrümmter Fisch, wie dies oben bezüglich der Glaubitz’schen Wappen aus dem 14. Jahrhundert beschrieben wurde, also ein nach links springender Fisch. Von der Umschrift ist kaum ein Drittel erhalten, da der Rand so weit abgebrochen ist; der Rest der Umschrift lautet: TONISDE, welche Buchstaben genügen, um aus jenen 5 Siegeln das Glaubitz’sche herauszufinden. Denn sie sind ein Teil der Umschrift: S+ OTTONISDEGLVBOCZ. Die andern Siegel sind hinsichtlich der Wappenfiguren und der Buchstaben noch so entzifferbar, daß das erste als dem Panewicz, das dritte dem Hanke von Knoblauchsdorff und das fünfte dem Rathe der Stadt Habelschwerdt zugehörig anerkannt werden muß; das zweite gehört wahrscheinlich dem Podetyn und zwischen dem dritten und vierten fehlt eins, welches abgerissen und jedenfalls von einem der Glubocz herrührte.

Die beiden Ritter Otto von Glubocz, Vater und Sohn, waren aber die Besitzer, bezw. Lehnsinhaber von Wölfelsdorf und Mittelwalde.

Nach alledem ist völlig klar, daß die im Glatzer Lande angesessenen Glubos genau dasselbe Wappenzeichen führten, welches die andern Linien hatten.

Der in „Glubos“ veränderte Name der Familie Hodiegowa kommt außer dieser in verschiedenen andern Lesarten vor, wie: Gluboz, Glubocz, Glouboz, Gloubus, Glubis, Glubez, Glubicz, Gluebiz, Glubz, Glawbz. Das letztere Wort bildet wohl den Übergang in „Glaubitz“, und ist die Annahme, daß der Name aus dem Zurufe: „Glaub’ itzt (jetzt)“ entstanden sei, völlig haltlos. Wieviel schlechte Handschrift oder falsches Lesen zu der Menge jener Lesarten beigetragen haben mögen, läßt sich nicht übersehen.

Der deutsche Name Glaubitz wurde um das Jahr 1400 von den in Schlesien begüterten Linien der Familie angenommen, während die im Glatzer Lande angesessenen Linien niemals ihn geführt haben, jedenfalls aber angenommen haben würden, wenn sie noch länger darin geblieben wären. Indes hatten sie doch der im 14. Jahrhundert im Glatzer Lande immer weiter um sich greifenden Sitte, czechische Orts- und Familiennamen in deutsche umzuwandeln, insofern gehuldigt, als sie duldeten, daß einzelnen von ihnen und ihren Erben zur besseren Unterscheidung der zahlreichen Familienglieder deutsche Beinamen gegeben wurden, z. B. Shram, Schramme oder Scremmil dem jüngeren Otto auf Mittelwalde, Schüler oder Schiler dessen Bruder auf Schnallenstein, Rolle oder Rollyn dem Andreas und Konrad auf Ober-Schwedeldorf, Schnallenstein dem Bernhard auf Schnallenstein (Landeshauptmann).

Mit dem Wappen der Glaubitz hängt der Ursprung des Namens der Burg Karpenstein innig zusammen, indem er von der im Schilde desselben befindlichen Karpfe hergenommen ist. Dieser Umstand war der Grund, weshalb ich in der obigen Ausführlichkeit auf die Besprechung des Wappens dieser Familie einging.

Jeder Versuch, den Namen der Burg aus einer andern Quelle herzuleiten, bleibt ein verfehlter. Der böhmische Geschichtsschreiber Balbinus schließt aus dem Namen, daß die Burg von einem Stamme der Quaden, Karper geheißen, gegründet worden sei. Die Quaden aber, welche im heutigen Mähren wohnten und gegen welche allerdings die Römer wegen der anhaltenden Feindseligkeiten Kastelle an den Grenzen ihres Landes anlegten, verschwinden am Ende des vierten Jahrhunderts aus der Geschichte. In die Zeit der Römerherrschaft diesseits der Alpen kann aber die Gründung der Burg schon deswegen nicht verlegt werden, weil die Römer bis an die Grenzen des heutigen Schlesiens gar nicht vorgedrungen sind und die Burg erst später gebaut wurde. Denn der Grundriß und die ganze Bauanlage derselben entsprechen ganz der Art, welche die Ritterburgen des Mittelalters von ähnlichem Umfange in der Regel aufweisen. Sehr befangen ist die Erklärung des Burghart in seinem Buche über „die warmen Bäder bei Land-Ecke“ (1744), wonach die Burg ihren Namen von der dreieckigen Gestalt einer Knoche im Kopfe der Karpfen habe, welche unter dem Namen Karpfenstein (lapis Carpiorum) in ärztlichen Rezepten verordnet werde. Die Burg hat aber nicht eine dreieckige Gestalt, und hätte sie solche, dann würden wohl andere Gegenstände von dreieckiger Gestalt dem Gründer der Burg viel näher als jene Knoche der Karpfen gelegen haben, um von ihnen die Bezeichnung der Burg zu entnehmen.

Karpfenstein und Karpenstein ist eins und dasselbe. In den lateinischen Urkunden findet man: Carpenstein, Carpensten, Carpensteyn oder Carppenstein; in deutschen: Karpenstein oder Karpfenstein, letztere Lesart in amtlichen Schriftstücken bis in das gegenwärtige Jahrhundert herauf. Auch macht der Dialekt des Volkes hiesiger Gegend aus Karpfe: Karpe.

Da der erste uns bekannte Lehnsträger auf Karpenstein ein Glubos war und kein anderer Name als Karpenstein für die Burg bestanden hat, so erklärt sich einfach und als naheliegend der Ursprung dieses Namens aus der Wappenfigur der Familie Glubos, der Karpfe. Der deutsche Name ist durchaus nicht auffallend, weil im 13. Jahrhundert deutsche Ortsbezeichnungen im Glatzer Lande längst gebräuchlich waren.

Diese Beziehungen der Familie Glubos zu der Burg Karpenstein begründen die Annahme, daß sie die erste Familie aus dem Ritterstande überhaupt gewesen ist, welche Karpenstein besessen hat, und daß vielleicht sogar ein Glubos die Burg im Auftrage oder mit Genehmigung des Königs von Böhmen erbaut und das als ihr zugehörig überwiesene Gebiet zur weiteren Bebauung und ertragreicheren Ausnutzung der östlichen Ecke des Glatzer Landes als Herrschaft eingerichtet hat, indem er sie zugleich als Lehngut erhielt.

Wenn diese Annahme richtig ist, halte ich meine Vermutung fest, daß der erste in das Glatzer Land eingewanderte und namhafte Glubos auf Karpenstein gesessen hat. Es widerspricht dieser Vermutung nichts von dem, was uns über die Glubos aus dem Glatzer Lande überliefert ist; vielmehr ist das Gut, welches, als im Besitz dieser Familie befindlich, zuerst genannt wird, die Burg Karpenstein. Sicherlich hat schon vor dem Jahre 1300 ein Glubos auf dem Karpenstein gelebt, da der ältere Thamo von Glubos im Jahre 1337 im hohen Lebensalter auf Karpenstein starb. Am Anfang des 14. Jahrhunderts hat ein Glubos, ein Sohn oder jüngerer Verwandter jenes Thamo, höchstwahrscheinlich den Rittersitz Wölfelsdorf mit umliegenden anderen Gütern käuflich erworben und nicht als Lehn besessen. Denn im Jahre 1322 ist schon ein Otto von Gloubos neben dem Wolfram von Pannwicz Zeuge bei der Stiftung eines Altars in der Glatzer Pfarrkirche. Die Glubos mit dem Vornamen Otto aber sitzen in der Mitte des 14. Jahrhunderts fast ausschließlich in der südlichen Ecke des Glatzer Landes, auf Wölfelsdorf, Mittelwalde und Schnallenstein und sind bis nahe an das Ende jenes Jahrhunderts nur Glubos mit dem Vornamen Otto (Otte, Otthe) auf diesen drei Gütern seßhaft. Die oben genannte Urkunde vom Jahre 1344 führt als Zeugen auch schon zwei Otto von Glubocz auf. Von diesen zwei hat der ältere, der Vater, ohne Zweifel das Rittergut Wölfelsdorf besessen und er oder sein Sohn erhielt vom Landesherrn um dieselbe Zeit, jedenfalls vor dem Jahre 1350 das Lehngut Mittelwalde einschließlich Schnallenstein; denn in diesem Jahre war Mittelwalde schon in Händen der Glubos.

Da dieser jüngere Otto von Glubos seine drei Söhne alle Otto benannte, von denen zwei schon im Jahre 1361 als Inhaber von Mittelwalde und Schnallenstein vorkommen, und welche 1381 durch brüderlichen Vergleich die Güter Mittelwalde, Schnallenstein und Wölfelsdorf unter sich verteilen, ist die Erscheinung der vielen Otto von Glubos in jenem Teile des Landes erklärt.

Dafür, daß Wölfelsdorf nicht als landesherrliches Lehn, sondern als Privateigentum mit vollständig freiem Verfügungsrechte an die Glubos kam, spricht am deutlichsten das Vermächtnis des ältesten Otto von Glubicz vom 2. Januar 1361, worin dieser seiner Ehefrau Agnes den Hof und das Vorwerk, sowie 7 Hufen zinsbaren Gutes mit Fischerei in Wölfelsdorf, ferner anderthalb Hufe zu Langenau (ist Nieder-Langenau gemeint) und 8 Hufen 5 Ruthen zu Alt-Waltersdorf als rechtes Leibgedinge aussetzt. Wölfelsdorf aber ist früher im Besitz der Glubos als das Lehngut Mittelwalde gewesen, weil der „Älteste“ der Otto von Glubos auf Wölfelsdorf saß und weil erst im Jahre 1294 König Wenzel II. durch den Schenkungsbrief vom 30. April jenes Jahres dem Cisterzienser-Kloster Kamenz „seine Stadt“ Mittelwalde mit dem Markte, der Gerichtsbarkeit, allen Dörfern, bebauten und unbebauten Äckern, Weideflächen, Wäldern, Wassern, Fischereien, Mühlen, Rechten und Gerechtigkeiten verliehen hatte. Wann Mittelwalde aus dem Besitz des Klosters an den Landesherrn zurückfiel, ist unbekannt. Unwahrscheinlich ist, daß das Kloster schon wenige Jahre darauf dieses Geschenk veräußert habe. Vielmehr mag das Kloster aus Geldnot, von der es oft geplagt wurde, oder wegen der aus der fernen Lage entstandenen Schwierigkeit der ergiebigen Verwaltung des Lehngutes dieses an den in dortiger Nachbarschaft begüterten Glubos abgetreten haben.

Übrigens war mit den Brüdern Otto, Reinsch und Nikolaus von Glubos im Jahre 1351 noch nicht die Familie Glubos aus der Herrschaft Karpenstein für immer verschwunden. Denn im Jahre 1375 besaß Jane von Glubz „Güter“ in Thalheim, Leuthen und Schönau. Es läßt sich nur annehmen, daß dieser Glubos unabhängig von der Burg Karpenstein die Richtergüter Thalheim und Leuthen und das Dominium Schönau, welches damals schon – aber noch nicht das Dorf Schönau – bestand, besessen hat. In jener Zeit und später noch häufiger kam es vor, daß Adelige Richtergüter als selbständige Gutsbezirke erwarben, erweiterten und zu Rittersitzen umschufen.

Ich will nur noch hinzufügen, daß die ganze Glatzer Familie Glubos während der Hussitenkriege, wohl in Verteidigung ihres Besitzes, bis auf zwei junge Glieder umkam oder entfloh und ihre Wohlhabenheit verlor. Seit 1428 sind die Glubos aus Mittelwalde und Schnallenstein verschwunden. Von jenen Zweien saß 1428 einer (Hanyl) als Gefangener der Hussiten auf Hummel; über ihr ferneres Schicksal ist nichts bekannt.

Vorstehende Erörterungen über die Glubos werden wohl hinreichend den innigen Zusammenhang und die nahen Beziehungen dargetan haben, in denen diese Familie zur Burg Karpenstein gestanden hat. Noch heut bewahrt man in einer schlesischen Linie der freiherrlich von Glaubitz’schen Familie ein treues Gedächtnis für den Namen und die Burg Karpenstein, welche auf Grund der in ihr fortgepflanzten Überlieferung als ihre alte Stammburg und Familienburg von ihr bezeichnet wird.

Zerstörung der Burg

Nachdem die Hussiten im Jahre 1421 zum ersten Male Glatzischen Boden bei Mittelwalde betreten hatten, ohne weiter im Lande vorzudringen, kam ein hussitisches Heer im Jahre 1425 im November vor Wünschelburg (befestigte Vogtei) an, eroberte dieses am 1. Dezember und zog von hier in der Nacht vom 2. zum 3. Dezember bei Glatz vorbei – dieses rechts liegen lassend – über Wartha nach Schlesien, kehrte jedoch über einen anderen Punkt nach Böhmen zurück.

Schlimme Schicksale, schlimmere als je vorher und nachher, trafen das Glatzer Land und seine Bewohner im Jahre 1428. Wenn auch die Hussiten im nächsten Jahre schon wieder und später Züge in und durch das Glatzer Land machten, so haben sie in jenem Jahre doch am meisten in ihm verbrannt und verwüstet. Fast alle Städte und Dörfer mit Ausnahme des stark befestigten und vom Landeshauptmann Puota von Czasztolowicz in guten Verteidigungszustand gesetzten Glatz, sowie wahrscheinlich auch alle namhafteren Burgen wurden von ihnen erobert oder gar zerstört. Nachdem sie seit ihrem Einfalle in das Land im Winter des Jahres 1428 alle Gegenden desselben geplündert hatten, standen sie am Ende desselben Jahres in Verschanzung bei Schwedeldorf und Wilmsdorf, wo sie am 27. Dezember von dem Heere der verbündeten schlesischen Fürstentümer und Städte unter Führung des jungen Herzogs Johann von Münsterberg angegriffen wurden, aber den Feind nach beiderseitigem schweren Verluste zurückwarfen; Herzog Johann fiel dabei an der Wilmsdorfer Mühle.

Alte Chronisten und nach ihnen andere berichten, daß die Plünderung von Landeck und die Erstürmung der Burg Karpenstein durch die Hussiten in demselben Jahre geschehen sei. Die Verlegung dieses feindlichen Überfalles in das Jahr 1428 wird zwar von einer Seite bezüglich ihrer Richtigkeit angezweifelt; aber die Einnahme der Burg und die Verwüstung der hiesigen Gegend durch die Hussiten kann füglich in kein anderes Jahr verlegt werden. Die Tatsache selbst wird nirgends geleugnet, und ist die Annahme sehr angebracht, daß die Hussiten während ihrer vergeblichen Belagerung von Glatz das Tal der Biele ausplünderten und dabei auf Karpenstein stießen.

Die Burg kann aber bei diesem Überfall nicht untauglich zum Wiederaufbau und zur Wiederherstellung in wohlverwahrtem Zustande gemacht worden sein; denn im Jahre 1443 ist sie ein befestigtes Schloß, dient als Behältnis von Gefangenen und ist den Feinden ihres Besitzers das Ziel einer rachsüchtigen Unternehmung gegen diesen. Der Wiederaufbau zeugt andererseits davon, daß sie für den Besitzer zum Schutze der Herrschaft und zu einem Stützpunkte der Verteidigung seines Landes Glatz nicht nur noch geeignet, sondern auch notwendig, ihr Platz demnach von größerer Wichtigkeit damals noch war als die Burg Schnallenstein, welche im Jahre 1428 von den Hussiten zerstört, aber von niemandem wieder aufgebaut wurde; der Wiederaufbau dieser Burg aber konnte nicht schwierig sein, da sie nicht bis in den Grund hinein zerstört worden ist, wie die noch heut, trotz der späteren Behandlung der Ruine als Steinbruch zu Neubauten in Rosenthal, mächtigen Reste derselben beweisen.

Wir stehen mit der Zeit der Hussitenkriege (1418 bis 1436) mitten in dem langen Zeitraume des sog. Stegreif- und Raubritterthums, gegen welches schon Kaiser Karl IV. in Böhmen mit aller Unnachsichtigkeit vorging und welches bis weit in das 16. Jahrhundert hinein immer von Neuem auflebte. Die Lockerung politischer Verhältnisse und die zunehmende Schwäche der Regierenden gegenüber den verrotteten Zuständen der Lande ringsum wurden um ein Bedeutendes durch den frühen Tod des Kaisers und Königs Albrecht II. im Jahre 1439 vermehrt; denn mit diesem trat die sogen. königlose Zeit ein. In Folge der Hussitenkriege hatte sich eine unglaubliche Verwilderung der Gemüter bemächtigt. Der Adel war zum Teil seiner Güter verlustig geworden, welche mit ihren Schlössern verwüstet waren und öde lagen; zum Teil war er umgekommen, zum Teil durch das zügellose Kriegerleben entartet und des friedlichen Herdes entwöhnt. Entlassene Soldaten oder unbesoldete Burgbesatzungen trieben sich dienst- und zwecklos, bloß nach Beute suchend im Lande umher und ließen sich gern von fehdelustigen Edelleuten anwerben. Es stand ja das Faustrecht gleichzeitig in üppigster Blüte. Wer Ursache zur Vergeltung oder Schadloshaltung zu haben oder sich beleidigt glaubte, befehdete auf eigene Hand seine wirklichen oder vermeintlichen Feinde. Die Straßen waren gänzlich unsicher geworden; „kein Fuhrmann mit Häringen und anderen Waren konnte ungehindert die Straße passieren.“ Städte schützten sich notgedrungen durch Mauern.

Wir sind heut gewohnt, mit strengeren Augen auf das Raubritterthum zurückzublicken, als dies die damalige Zeit ansah. Von den Raubrittern waren auch nicht alle Wegelagerer und Raufbolde im gewöhnlichen Sinne. Regierende Fürsten plünderten selbst ihre eigenen und fremde Lande, sahen ruhig zu, wenn ihre Untertanen zuweilen es arg trieben, oder hielten Raubritter an ihren Höfen, z. B. die Herzöge Boleslaw der Kahle von Liegnitz, Johann II. von Priebus und Sagan, Bartholomäus von Münsterberg. Viele der Raubritter wurden auf Schlössern höflich als Gäste aufgenommen, um ihre Rachsucht nicht zu reizen oder sich ihres Schutzes zu versichern; man setzte sich in vornehmer Gesellschaft mit ihnen zu Tische und ging Familien-Verbindungen mit ihnen ein.

Ein solches Beispiel von einem mächtigen und angesehenen Fehder ist Kruschina. Wir finden ihn im Jahre 1440 nicht nur als reichen Mann, der Fürstentümer mit seinem Gelde erwirbt, sondern auch in hochachtbarer Gesellschaft und vornehmer Verwandtschaft. Er vermählt sich mit Anna, der Wittwe des Puota, seines um das Glatzer Land hochverdienten und vom Kaiser als Krieger und Diplomat sehr geschätzten Vorbesitzers in Glatz. Ihr Vater war der Herr von Kolditz, Landeshauptmann des Fürstentums Schweidnitz-Jauer. Noch mehr, Kruschina stand im Jahre 1440 auf der Kandidatenliste zur böhmischen Königswahl. Er machte es in Wahrnehmung seines Besitzes und seiner Familien-Interessen nicht schlimmer, als seine Standesgenossen, d. h. er suchte nicht nach oben um Hilfe, da es keinen Landesherrn gab und sonst niemand im Stande war, im Lande Glatz und den angrenzenden schlesischen Fürstentümern Ordnung und öffentliche Ruhe und Sicherheit herzustellen; sondern er half sich auf eigene Faust und züchtigte nach eigenem Gutdünken, soweit sein Arm und seine Mannen reichten.

Die böhmischen Stände brachten es wegen des Parteihaders zu keiner fertigen Königswahl, bis sie im Jahre 1446 endlich auf den von der Königin Elisabeth, der Gemahlin Albrechts, diesem nachgeborenen Sohn Ladislaus sich einigten, für welchen die zur Teilnahme an der Königswahl berechtigten Schlesier schon im Jahre 1441 gestimmt hatten. Damals standen die Fürstentümer Breslau und Schweidnitz-Jauer unmittelbar unter der Krone Böhmens, und Münsterberg und Frankenstein, welche nebst Glatz an Kruschina verpfändet waren, unter der Oberhoheit derselben.

Die Verhältnisse des Fürstentums Münsterberg waren die regellosesten. Da die Regierungsgewalt in Böhmen wegen ihrer Schwäche so gut wie gar nicht auf Schlesien einwirkte, und in Rücksicht auf die Minderjährigkeit des königlichen Prinzen Ladislaus wagten es die Städte und Mannen dieses Herzogtums, den Herzog Wilhelm von Troppau am 25. April 1443 als ihren Erb- und Landesherrn anzuerkennen, wobei Friedrich Stosch, Hauptmann zu Münsterberg, den Vermittler gemacht hatte. Herzog Wilhelm konnte hierbei als Erbe der Anrechte seiner Mutter Katharina, der jüngsten Schwester des letzten Münsterberger Piasten Herzog Johann, auf Grund von königlichen Briefen Ansprüche auf das Land erheben.

Wegen der feindlichen Einfälle der Hussiten nach Schlesien und wegen der Schwäche der landesherrlichen Gewalt hatten Städte und Fürstentümer Schlesiens mit Einschluß des Glatzer Landes und auch ohne dieses ein Schutzbündnis gegen äußere Feinde und innere Landesschädiger wiederholt geschlossen und zur Führung der Bundestruppen einen Hauptmann gewählt. Zu jener Zeit war wieder ein solcher Bund zwischen den Städten und Herzogtümern Breslau, Liegnitz, Schweidnitz-Jauer, Münsterberg und dem Bischof Konrad von Breslau entstanden. Glatz und Frankenstein waren davon nicht nur ausgeschlossen, sondern vielmehr war zum Teil das Bündnis gerade gegen Kruschina und seine Pfandländer gerichtet, obwohl er nach dem mit den Erben Puotas geschlossenen Kaufvertrage der Pfandinhaber des Münsterberger Landes war. Hauptmann dieses Bundes wurde nach seiner Wahl zum Erbherrn von Münsterberg der Herzog Wilhelm von Troppau. Er ging sofort tatkräftig gegen den Hauptschädiger der Bundesländer und des Bistums, Kruschina, vor, was ihn jedoch nicht abhielt, kurze Zeit darauf, Ende des Jahres 1444 auf die Seite der Landesschädiger zu treten und im Verein mit Kruschina, Opitz Czirne, Hermann Zedlitz, Heinze Peterswalde u. A. ein Feind des Bischofs zu werden.

Auf der Burg Neuhaus bei Patschkau saß vor und nach dem Jahre 1440 Sigmund von Rachenau, höchstwahrscheinlich ein Sohn des ehemaligen Burggrafen auf Karpenstein, und war ein mächtiger Vasall des Bischofs. Er und sein Bruder Kunz lagen von dort aus dem edlen Raubritterthum ob und hatten teils durch die Plünderung des Klosters Heinrichau im Jahre 1438, teils durch Verwüstungen in den Landen Glatz und Frankenstein sich schon dem Kruschina lästig gemacht. Dazu kam noch eine schwere persönliche Kränkung, die den Kruschina zu wilder Rachsucht entflammte und den Knoten für die kommenden, auch für Karpenstein verhängnisvollen Ereignisse schürzte.

Dieser Sigmund von Rachenau hatte im Jahre 1440 die Stieftochter des Kruschina mit Gewalt auf das Schloß Neuhaus entführt und mißhandelt. Deswegen und weil Rachenau unter der Gerichtsbarkeit des Bischofs stand, sagte Kruschina diesem Fehde an. Von der Burg Frankenstein aus, wo er damals gewöhnlich sich aufhielt, um seinen Feinden näher zu sein, verwüstete er das Münsterbergische und die bischöflichen Besitzungen. Eine Versöhnung kam nicht zu Stande, weil Rachenau und Genossen am 29. Dezember zur Entscheidung sich nicht gestellt hatten. Die Befehdungen nahmen daher ihren Fortgang. Kruschina warf sich auf Neuhaus und eroberte die Burg, wobei die beiden Brüder Rachenau entkamen. Sie waren in das Neisse’sche auf bischöfliches Gebiet geflohen. Kruschina verheerte weiter, bis es zwischen ihm und dem Bischof zu Verhandlungen kam. Beide wählten zum Schiedsrichter in ihrem Streite den Rat der Stadt Breslau, welcher entschied, daß Kruschina die Güter der beiden Brüder erhalten sollte.

Inzwischen hatten die Leute des Sigmund von Rachenau die bischöfliche Burg Kaldenstein bei Friedeberg besetzt, deren Pfandinhaber daraus vertrieben und ihren Herrn daselbst aufgenommen. Jetzt rückte der Bischof vor Kaldenstein und eroberte es am 11. März 1442, Sigmund von Rachenau wurde dabei erschlagen; seine Mannen wurden in Neisse hingerichtet.

Der Kastellan aber, den Kruschina auf Neuhaus eingesetzt hatte, war ebenso schlimm wie seine Vorgänger, und da unterdessen auch Kruschina selbst, welcher wahrscheinlich durch den Gang des Streites nicht befriedigt war, das Kloster Heinrichau am 28. Mai 1442 (nach dem Beispiele seines Feindes Rachenau) überfallen und gründlich ausgeplündert hatte, wandte nun der oben genannte und eben zu Stande gekommene Bund unter der Führung des Herzogs Wilhelm von Troppau mit ganzer Macht sich gegen ihn und seine Lande. Man griff vorerst zwei seiner Burgen an, Karpenstein und Neuhaus, von denen erstere am 15. Juni und die andere am folgenden Tage erobert wurden. Der Kastellan auf Neuhaus kam dabei um. Karpenstein wurde bis in den Grund niedergebrannt.

Daß die Münsterberger, welche nebst dem Bischof am meisten in jenen Jahren durch Kruschina gelitten hatten, gemeinsam mit den Verbündeten die Burg Karpenstein unschädlich machen wollten, hatte eine besondere Veranlassung. Während nämlich die Münsterberger Stände das erste Mal mit Herzog Wilhelm zu Neisse tagten, hatten die Leute des Kruschina eine Truppe des Herzogs auf der Landstraße nach Neisse gefangen genommen und nach der Burg Karpenstein geschleppt. Herzog Wilhelm erhielt sie erst gegen ein Lösegeld von 900 Gulden von da zurück.

Kruschina rächte sich für den Verlust der beiden Burgen zunächst dadurch, daß er das Münsterberg’sche und bischöfliche Gebiet nach wie vor verwüstete und das Schloß Ottmachau, damals der vornehmste der festen Sitze des Breslauer Bischofs, durch kühnen Handstreich am 6. August nahm und erst im folgenden Jahre am 21. Februar gegen schweres Lösegeld von 2000 ungarischen Gulden herausgab.

Da man nicht allein gegen Kruschina, sondern auch gegen andere Landesschädiger, z. B. die Schoff, in gleicher Weise vorging, führten die Befehdungen zu einer gegen den Bund von Münsterberg gerichteten Verbindung zwischen Kruschina, dem Herzog Konrad dem Weißen von Oels, Opitz von Czirne auf der Rummelsburg, Gottche und Hans Schoff auf Greifenstein, Tepliwode u. s. w., Hain von Czirne auf Bolkenhain, Johann Kolda von Ziampach auf Nachod u. A., mit welchen man Verhandlungen einleitete, die im Jahre 1444 mit einem Waffenstillstande endigten, aber zu keinem Frieden führten. Der alte Münsterberger Bund zerfiel, ein neuer tat sich auf, welcher sogar früher bekämpfte Landesschädiger als Mitglieder aufnahm und Gegenbündnisse hervorrief. Erst im Jahre 1445 wurde die alte Fehde von 1440, welche den Anfang in jener Entführung der Stieftochter Kruschinas genommen hatte, durch einen Schiedsspruch des Breslauer Rates geschlichtet.

Nach dem Tode Hinko Kruschinas am 4. März 1454 verkaufte sein einziger Sohn und Erbe Wilhelm noch in demselben Jahre die väterliche Erbschaft, welche durch den Erwerb der Herrschaften Homole und Nachod vermehrt worden war, samt allen seinen Pfandverschreibungen über die Lande Glatz, Frankenstein und Münsterberg, über Pottenstein u. s. w. und Zubehör für 23,400 Schock Groschen an Georg von Kunstadt und Podiebrad, königlichen Statthalter in Böhmen, obersten Hofmeister des Prinzen Ladislaus und nach dessen Tode im Jahre 1458 erwählten König von Böhmen.

Mit der Zerstörung der Burg Karpenstein war das Ende der Herrschaft Karpenstein beschleunigt worden; sie hört damit vollständig auf zu bestehen. Nachdem einzelne Richter schon vorher ihre Güter aus der Zugehörigkeit zur Herrschaft gelöst hatten und in den Richterverband des Glatzer Landes getreten waren, fielen auch die anderen Richter jetzt diesem zu und sämtliche Dörfer als Kammerdörfer unmittelbar an die königliche Amtsverwaltung in Glatz. Aus der Herrschaft Karpenstein wurde der politische Kreis oder Distrikt Landeck, dessen Grenzen im Einzelnen nicht festzustellen sind. Die Stadt Landeck wurde der Sitz eines königlichen Kreisvogts, welcher die Gerichtsbarkeit, die Landes- und Polizei-Verwaltung zu führen hatte. Im Jahre 1613 erkaufte die Stadt die Obergerichte im Bereich der städtischen Gerichtsbarkeit und was zur Vogtei, deren Verwaltung und Eigentum gehörte, vom Kaiser für 1000 Schock meißnisch. Jedoch sollte der Rat von Landeck bei schweren Fällen mit ausführlichem Bericht um Unterweisung und Urteil an die Appellationskammer auf dem Schlosse zu Prag sich wenden. Wegen der Beteiligung der Landecker an dem böhmischen Aufstande im Jahre 1618 verlor die Stadt alle ihre Privilegien, welche sie 1629 nur zum Teil wieder erhielt; besonders behielt sich Kaiser Ferdinand III. das Obergericht vor, welches er dem Vogt übergab. Unterm 19. Mai 1739 verleiht Kaiser Karl VI. ihr Ober- und Niedergerichte über den Stadtbezirk und die von der Stadt gekauften Dörfer, Güter und den Freirichter in Leuthen; auf die anderen Dörfer des Kreises aber, auf die königlichen Beamten und die Adligen wird diese Verleihung nicht ausgedehnt. Der Kreisvogt mußte seitdem im Bezirk der städtischen Gerichtsbarkeit sein Amt auf die allgemeine Landesverwaltung, die Verwaltung der Landesgefälle und die Polizei beschränken.

Die Burg Karpenstein blieb seit dem 15. Juni 1443 eine Ruine.

Ältere Chronisten haben die Nachricht hervorgerufen, daß eine nochmalige Eroberung und eine Schleifung der Burg Karpenstein im Jahre 1513, am 13. August, stattgefunden habe. Andere haben diese Nachricht getreulich weiter verbreitet und noch eine neue Lesart, nämlich das Jahr 1515, hineingebracht. Diese Nachricht aber ist falsch. Ich würde sie deshalb erst gar nicht erwähnt haben; es ist jedoch hier der Ort, ihrer stetigen Weitergabe eine wiederholte und schärfere Widerlegung entgegen zu setzen.

Die Zeitumstände lassen es allerdings als sehr glaubwürdig erscheinen, daß im Jahre 1513 auf der etwa einigermaßen nach ihrer Einnahme vom Jahre 1443 wieder fest hergestellten Burg Raubgesellen sich eingenistet hätten und die Absicht, dieses Nest auszunehmen, zur Schleifung der Burg geführt habe. Denn unter dem Grafen Ulrich von Hardegg, welcher im Jahre 1501 von den Brüdern Albrecht, Karl und Georg, Herzögen von Münsterberg und Oels und Grafen zu Glatz, die Grafschaft Glatz mit Zubehör für 70 000 rheinische Gulden gekauft hatte, nahmen die Räubereien und Befehdungen in der Grafschaft Glatz und den angrenzenden Provinzen wieder so zu, daß fast niemand reisen konnte, ohne geplündert oder sonst geschädigt zu werden. Deswegen hielt im Jahre 1512 der Landeshauptmann von Glatz Georg von Breitenstein einen Landtag ab, wobei gute Verordnungen gegen die Räubereien erlassen wurden. Diese Straßenräubereien geschahen unter Anführung von Edelleuten, unter denen einige Glatzer, wie Georg von Geißler, Bernhard von Haugwitz, und aus der Nachbarschaft Sigmund von Kauffung auf dem Hummel, Christoph von Zedlitz auf Alzenau (genannt „der schwarze Christoph“) und die Sippe der Unwirde, Vater Caspar und Söhne Hans und Friedrich auf Neuhaus bei Patschkau, die berüchtigsten waren.

Aber nirgends ist eine Andeutung zu finden, daß in hiesiger Gegend ein fester Stützpunkt für die Wegelagerer gewesen sei. Der Streifzug, welchen Schlesier im August des Jahres 1513 gegen ein festes Schloß unternahmen, um einen Fehder zu strafen, hat die Gegend von Landeck gar nicht berührt und überhaupt das Glatzer Land nicht; sondern er war gerichtet gegen das Schloß Stein (Staly) in Böhmen, im Königgrätzer Kreise in der Nähe des Iser-Flusses gelegen. Da dieses Schloß auch Katzenstein genannt wurde, mag in Folge eines Schreibfehlers oder unrichtigen Lesens oder aus einem anderen Irrtum Karpenstein dafür gesetzt worden sein. Alle in Frage kommenden Quellen wissen aus diesem Jahre nur von einer Belagerung des Raubschlosses des Sigmund von Kauffung, welches Katzenstein hieß, zu berichten. Mit Kauffung lagen die Schlesier, namentlich die Städte Breslau, Liegnitz, Brieg, Schweidnitz, Jauer und Striegau, wegen seinen Räubereien längst in Fehde, und da Kauffung auf Schloß Stein mit anderen Landesschädigern damals sich aufhielt, zogen die Schlesier unter Führung des Herzogs Friedrich von Liegnitz vom Sammelorte Schweidnitz aus vom 21. bis 25. August über Grüssau und Landeshut bis vor dieses Schloß. Nach zweitägiger vergeblicher Belagerung desselben gingen sie wieder nach Niederschlesien zurück, nicht ohne die Dörfer um das Schloß herum ausgeplündert zu haben.

Spätere Besitzverhältnisse

Was über den Wechsel der Besitzer auf den einzelnen Gebieten und besonderen Grundstücken innerhalb der ehemaligen Herrschaft Karpenstein ich bisher ermittelte, will ich hier kurz wiedergeben. Es interessieren wohl dabei am meisten die Ritter- und Richtergüter, die Dörfer, die Mineralquellen bei Landeck und die Ruine.

Vor der Zerstörung der Burg gab es in ihrem Bezirk kein Rittergut.

Die Ritter- und Richtergüter

a. Thalheim. Das Richtergut Thalheim gehörte im Jahre 1500 samt der Biele von den obersten Stücken in Raiersdorf bis an „das nächste Erbe“ in Schreckendorf einem Jakob Stanke aus Koritau. Die Landecker Bürger hatten auf Grund von kaiserlichen Briefen das Recht der Fischerei in der Biele, zahlten aber dafür in Folge eines Vergleichs mit Stanke einen jährlichen Zins von 11½ Schilling Groschen, den Groschen zu 12 Heller gerechnet.

Im Jahre 1566 kaufte die Stadt Landeck durch Vertrag vom 19. Januar das Richtergut und den Bierschank zu Thalheim, so daß die Stadt daselbst einen Richter und einen Krütschmer einsetzen konnte, der dem Gerichte und dem Krütscham vorstand. Der Verkäufer Simon Breiter behielt sich und seinen Erben vom Gericht nur das sogenannte Vorwerk vor. Die Stadt baute im Sommer desselben Jahres den Krütscham und legte mit Genehmigung der Obrigkeit die Gerichte dahin. Seit dieser Zeit bestellte die Stadt einen ihrer Bürger zum Gerichtsverwalter daselbst. Als im Jahre 1634 der Krütscham bei der Plünderung des Dorfes durch Soldaten des Graf Colloredo’schen Corps eingeäschert worden war, wurde das Gericht in Bürgerhäusern abgehalten. Im Jahre 1595 hatte die Stadt Landeck das Richtergut mit Vorbehalt der Schank- und Erbrichtergerechtigkeit an Georg Schubert verkauft. Nach diesem besaß Martin Schubert das Gut. Wegen seiner Beteiligung am böhmischen Aufstande (1618) wurde er bezw. seine Erben zum Verluste von zwei Drittteilen seines Vermögens verurteilt. Nach seinem Tode soll das Gut an einen Nossig übergegangen sein. Dieser war aber wahrscheinlich nur der Vormund der Kinder jenes Schubert und verwaltete als solcher für dessen Erben das Gut. Denn im Jahre 1622 kaufte die Stadt Landeck von diesen Erben das Gut für 3655 Thlr. 13 ggr. 4 pf., welches es auch ferner behielt, bis sie es im Jahre 1784 zerstückelte, die Parzellen an Landecker Bürger verkaufte und nur den Wald (Widmuth-Busch) sich vorbehielt, welchen sie heut noch besitzt.

b. Olbersdorf. Dieses Richtergut ist frühzeitig, schon im 16. Jahrhundert, zerteilt worden.

c. Seitenberg. Das dortige Richtergut befand sich im Jahre 1606 im Besitz eines Christoph Wolff; 1743 gehörte es schon zum Dominium. Im letzteren Jahre bestanden daselbst zwei Freibauergüter – Hammergut und Rohrbach –, gleichfalls im Besitz der Dominialherrschaft; Rohrbach gehörte jedoch zum Gemeindebezirk Gompersdorf.

Im Jahre 1578 verkaufte Hans Rotter (Rueter), Hammermeister „auf dem Grund“, seinem Sohn Georg den Hammer mit dem Gute Seitenberg, samt Blase-Haus und Schlacken-Pochwerk mit allen Rechten zu brauen, backen, schlachten, schenken, „wie dies die Hämmer auf dem Grunde zu Recht haben“, für 2000 Schock meißnisch, je ein Schock zu 70 Kr. gerechnet.

Gut und Hammer mit den genannten Rechten und der Fischerei im Hammergraben wurde dann an Georg Schwartzer durch Vertrag vom 31. März 1595 für 2765 Schock meißnisch verkauft.

Im Jahre 1655 am 11. October verkaufte zu Glatz ein Gottfried Daniel aus Breslau für sich und in Vollmacht der Frau Anna Susanna Brachvogel geb. Krauß dem Bauer Christoph Schmid zu Seitenberg das freie Hammergut und den (verwüsteten) Hammer mit genannten Rechten (wie sie einem Freirichtergut zustanden), ferner namentlich mit dem Wald bei Klessengrund und dem Krütscham für den Preis von 700 Thl., den Thl. zu 36 Gr. und den Groschen zu 12 Heller gerechnet. Schon im folgenden Jahre verkauft zu Landeck am 22. April jener Schmid der Stadt Landeck: Brau-Urbar, Krütscham, Wein-, Bier- und Branntweinschank auf dem Hammergut nebst einem Gartengrundstück, aber ohne Branntwein-Urbar, um den Preis von 300 Thl. schlesisch, den Thl. zu 72 Kr., den Kr. zu 6 H. gerechnet.

d. Leuthen. Dieses Richtergut gehörte Ende des 16. Jahrhunderts einem Jakob Straube, im Jahre 1606 dem Barthel Straube, welcher im Jahre 1615 es noch besitzt und für 1000 Schock gekauft hatte. 1625 ist Christoph Volkmer Freirichter in Leuthen, 1628 Hans Volkmer (andere, aber unwahrscheinliche Lesart: Felgener), 1650 bis nach 1674 Georg Bartsch; 1684 besitzen das Freirichtergut die Erben des Hans Bartsch, von welchen in demselben Jahre noch das Gut ein Martin Gottwald für 800 Floren kauft. Nach diesem kam es in den Besitz eines Franz Schiedek. Seitdem blieb das Freirichtergut bis heut in der Familie Schiedek. Einer dieser Freirichter Schiedek, mit Vornamen Josef, wurde während des großen Stadtbrandes am 8. März 1739, als er bei der Bergung von Kirchensachen in der brennenden katholischen Kirche behilflich war, von dem einstürzenden steinernen Giebel getötet, welcher das Kirchengewölbe an zwei Stellen durchschlug.

e. Schreckendorf. Dort stand schon vor dem Jahre 1400 ein Richtergut; denn 1412 verkaufte Hans Bergmann sein „Gericht“ daselbst mit allem Zubehör, wie er und seine Vorfahren es besessen hatten, an Hans Stor. Im Jahre 1593 ist ein Jakob Volkmer Freirichter in Schreckendorf, 1618 Hans Wolf und nach ihm Christoph Wolf. Letzterer kaufte noch zwei Bauergüter aus der Gemeinde Schreckendorf zum Richtergute hinzu.

Im Jahre 1623 saß auf dem so vergrößerten Richtergute Johann Reichbrodt, Rentmeister zu Glatz, welcher 1625 dasselbe von der damals zur Aburteilung und Bestrafung der Rebellen in der Grafschaft Glatz eingesetzten kaiserlichen Confiscations-Commission überwiesen erhielt. Der Vorbesitzer Christoph Wolf hatte sich an der Rebellion beteiligt und war deswegen mit einer hohen Geldstrafe belegt worden. Da er diese nicht bezahlen konnte, wurde ihm sein Gut genommen.

Im Jahre 1629 am 15. September erhob Kaiser Ferdinand III. das Richtergut zu einem Rittersitz und bestätigte für dasselbe das Brau-Urbar.

Reichbrodts Sohn hatte eine Rauck zur Frau, die nach seinem Tode einen Herrn von Bujakowsky heiratete. Dieser vermählte sich nach dem Tode seiner Frau mit der verwittweten Palmer von Palmgarten, geb. Weilner. Seine einzige Tochter Anna Theresia heiratete den Johann Heinrich von Schenkendorf, welcher noch im Jahre 1697 im Besitze des Rittergutes war. Die verwittwete Maria Rosina von Schenkendorf war im Jahre 1713 noch darauf.

Im Jahre 1738 erwarb der Besitzer der Herrschaft Seitenberg, der kaiserliche General-Feldzeugmeister Graf von Wallis, dieses Rittergut von Johann Josef von Schenkendorf und Mühlgast, worauf es stets gleichzeitig mit der Herrschaft Seitenberg den Besitzer wechselte.

f. Gompersdorf. Hier ist ein Richtergut und ein Freigut – die Rohrbach – auseinander zu halten.

Im Jahre 1560 wird ein Freirichter Leonhard Güttner genannt; 1606 gehörte das Richtergut einem Georg Glatter, welcher wegen seiner Teilnahme am böhmischen Aufstande mit einer Geldstrafe belegt wurde. Diese scheint aber seine Vermögensverhältnisse nicht erschüttert zu haben, wie dies vielen anderen Grundbesitzern aus derselben Veranlassung damals erging, da er im Jahre 1631 noch Freirichter in Gompersdorf war. Spätere Besitzer des Richtergutes sind: Heinrich Krahse 1650, Christoph Gottwald (kaufte es für 1516 Floren) 1686, Martin Werner 1777.

Das Freigut Rohrbach wurde wahrscheinlich am Ende des 16. Jahrhunderts aus mehreren Gütern gebildet. Den Namen gab das Gut des Hans Güttner, die Rohrbach genannt. Dazu kamen drei kleinere Grundstücke. Wer diese Güter zusammengelegt hat, ist nicht bekannt. Zu Anfang des 17. Jahrhunderts gehörte das Freigut dem Hans von Welpen, dessen Wittwe Anna dasselbe im Jahre 1602 besaß. Nachher gelangte es in den Besitz eines Gabriel von Hundt und nach dem Jahre 1684 in denjenigen der Herrschaft Seitenberg, wurde alsdann mit dem Freirichtergut in Seitenberg vereinigt und nach dem Jahre 1789 aus der Gemeinde Gompersdorf in die Gemeinde Seitenberg einbezogen.

g. Alt-Gersdorf. Das Richtergut war im Jahre 1571 im Besitz der Stadt Landeck. Im Jahre 1606 gehörte es einem Georg Virschig, 1618 einem Georg Gyrißill, 1631 einem Georg Werner, 1639 einem Adam Werner. Am 11. März 1688 kaufte es Georg Schön von den Erben des Friedrich Junk für 959 Gulden. Das Gut hatte zwar kein eigenes Braugewerk, aber einen Krütscham und eine Mühle. Nach dem Jahre 1743 erwarb es die Grundherrschaft und im Jahre 1775 wurde es zerteilt und an Untertanen ausgesetzt.

h. Neu-Gersdorf. Das Richtergut wurde 1581 gegründet und gehörte im Jahre 1606 einem Adam Werner. Dieser wurde wegen seiner Teilnahme an dem böhmischen Aufstande mit dem Verluste seines Vermögens bestraft; seine Erben erhielten jedoch im Jahre 1625 ein Drittteil desselben wieder zurück. Im Jahre 1628 war Christoph Nikisch Besitzer, der noch 1639 als solcher genannt wird. Im Jahre 1650 saß auf dem Gut ein Christoph Bech, welcher am 3. August d. J. es mit freiem Brau-Urbar und Handwerker-Gerechtigkeit an die Stadt Landeck für 375 Schock meißnisch, das Schock zu 70 Kreuzer, verkaufte. Letztere überläßt es durch Kaufvertrag vom 26. September 1675 dem Heinrich Schubert zu Gompersdorf mit den zugehörigen Zinsen, Roboten und Handwerkern, für 575 Schock rheinisch, das Schock zu 70 Kreuzer, den Kreuzer zu 6 Heller gerechnet, behält sich aber das freie Brau-Urbar und den Bier-Verlag vor. Dieses Brau- und Schankrecht verkauft die Stadt im Jahre 1684 am 22. September an Freiherrn Hoffman von Leichtenstern für 170 Gulden rheinisch. Das Richtergut wurde im Jahre 1697 von den Erben des Christian Häßen dem Georg Stein für 933 Floren verkauft und im Jahre 1778 zerstückelt.

i. Konradswalde. Besitzer des Freirichtergutes waren im Jahre: 1416 Jakob Esche, 1434 ein Mikulasch; 1475 verkaufte Frau Anna Mikulasch ihr väterliches Gut für 200 Mark an den Jakob Jung. Dieser überließ 1483 im November das Richtergut dem Ernst Meyhern, der es noch 1503 besaß. 1521 und 1546 wird Hans Heynel als Freirichter erwähnt; im letzteren Jahre kaufte er auch das wüste Richtergut zu Wolmsdorf mit einer Mühlstätte. Nachher war Martin Heynel Besitzer, welcher das Gut 1558 für 1200 Schock meißnisch an Jakob Straube (+ 1582) verkaufte. Von 1582–1591 besaß Sigmund Straube, nachher Ernst Straube (+ 1612) dieses Richtergut. Dessen Erben verkauften dasselbe 1613 an Hans Riedel (+ 1641), von dem es sein gleichnamiger Sohn erbte. Diesem folgte im Besitz sein Sohn Joseph Riedel, welcher 1686 das Gut an Freiherrn Hoffman von Leichtenstern verkaufte; diesem gehörte bereits der Dominial-Anteil des Dorfes Konradswalde, mit welchem das Richtergut sodann vereinigt blieb. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts kam es (mit dem Dorfe) in den Besitz des Freiherrn Gishert von der Hemm auf Neu-Waltersdorf und hatte von da ab bis zum Jahre 1847 gemeinschaftlich mit letzterm Dorfe dieselben Besitzer. In jenem Jahr überließ der Rittmeister Siegfried von Ludwig Konradswalde seinem ältesten Sohne Herrmann, von dem es dessen Bruder Robert (auf Neu-Waltersdorf) im Jahre 1852 erwarb.

k. In Wolmsdorf war 1606 ein Richtergut vorhanden; Näheres über die damaligen und früheren Besitzer desselben ist jedoch nicht bekannt (s. Konradswalde). Am 25. Mai 1693 kaufte es ein Caspar Gebhard von seinem Schwager Christian Rücker für 798 Floren und besaß es noch 1720. Im Jahre 1797 war Johann Päul Gebhard Freirichter, welcher das Gut an seinen Schwiegervater Hauß verkaufte. Von diesem ging es durch Kauf an den Commerzienrat Ludwig auf Konradswalde über.

l. Martinsberg. Das Richtergut gehörte in der Mitte des 16. Jahrhunderts zum Glatzer Schloß. Am 26. October 1571 kaufte es Hans Kristen von den Commissarien des Kaisers Maximilian II., welcher Besitz im Jahre 1586 unterm 12. Januar vom Landeshauptmann Hans von Pannwitz bestätigt wurde. Am 3. August 1614 verkaufte Hans Kristen sein Richtergut nebst zwei dabei gelegenen Bauergütern für 2000 Mark seinem ältesten Sohne Jeremias. Im Jahre 1631 ist Melchior Kristen Besitzer des Guts, welcher es am 16. April 1679 für 1166 Floren seinem Sohne Heinrich verkaufte. Dessen Wittwe Anna verkaufte es am 19. August 1720 ihrem Sohne Johann Heinrich (+ 1761) für 1100 Schock. Seine Wittwe Maria, geb. Mader aus Verlorenwasser, heiratete den Josef Kretzschmer, der am 23. April 1762 das Richtergut kaufte und im Jahre 1780 am 3. Juli es seinem Stiefsohn Josef Kristen für 2000 Schock verkaufte. Von diesem kam das Richtergut an dessen ältesten Sohn Bonifaz.

m. Winkeldorf. Das Richtergut gehörte im Jahre 1560 einem Wenzel Gottwald, 1606 der Wittwe eines Martin Straube, 1614 einem Michael Knauer; dessen Nachfolger im Besitz, Barthel Mann, verlor wegen seiner Teilnahme an der böhmischen Rebellion sein ganzes Vermögen, wovon er jedoch im Jahre 1625 ein Drittteil wieder zurück erhielt. In den Jahren 1631 und 1650 wird Martin Hauß als Erbrichter genannt. 1699 kauft Hans Heinrich Mentel von seinem Schwiegervater das Richtergut für 845 Floren. Bis 1757 war eine verwittwete Anna Regina Mentzel Besitzerin. In diesem Jahre wurde Johann Heinrich Kristen und 1799 am 28. September Karl Kristen Freirichter, vom 1. Februar 1832 ab Josef Lachnit, welcher 1842 zum Freirichtergut 39 Morgen Wiese und Waldung hinzukaufte, vom 16. Januar 1863 ab Amand Lachnit, am 4. September 1876 Josef Kolak, am 20. September desselben Jahres Emilie Wontorski, geb. Norak, und am 26. März 1881 Josef Raschdorf.

n. Petersdorf. Das Freirichtergut war samt allem Zubehör länger als drei Jahrhunderte im Besitz der Familie Mihlan. Schon im Jahre 1423 ist ein Melan Richter daselbst. Spätere Besitzer des Gutes waren: Martin Melan im Jahre 1477 und 1486, Hans Mylan 1520, welcher die drei Söhne Sigmund, Valten und Nykel hinterließ. Valten kaufte von seinen Geschwistern im Jahre 1526 das Richtergut (mit freier Jagd und vier Gärtnern) für 11 Schillinge Schock. Sein Sohn Adam Mühlan kaufte dasselbe von seinen Geschwistern im Jahre 1576, verlor das Gut aber bis auf ein Drittteil im Jahre 1625 wegen seiner Beteiligung am böhmischen Aufstande. Im Jahre 1639 gehörte es dem Simon Milan I., 1642 dem Simon Milan III., im Jahre 1651 und 1685 dem Hans Mühlan, vom Jahre 1695 bis 1729 dessen Sohne Melchior Milan, vom Jahre 1730 bis 1746 dessen Sohne Anton Mühlan, welcher der letzte Besitzer dieses Namens war. Seine einzige Tochter Maria heiratete nach seinem Tode einen Josef Jlgner, Bauer in Krotenpfuhl, und im Jahre 1772 den Ignaz Ulrich aus Wolmsdorf in Schl., welcher 1791 starb. Alsdann gelangte das Gut um den Preis von 2000 Schock an Josef Kristen, Freirichter in Martinsberg, welcher des Vorbesitzers einzige hinterlassene Stieftochter Maria Theresia zur Frau hatte.

Auf Josef Kristen folgte sein gleichnamiger Sohn, welcher im Jahre 1847 starb. Nach dessen Tode verwaltete die Wittwe das Gut einige Jahre, bis Franz Sappelt aus Alt-Altmannsdorf im Jahre 1850 es erwarb. Emanuel Koschel aus Neu-Waltersdorf besaß das Gut von 1861–1865. Im August des letzteren Jahres kaufte es der gegenwärtige Besitzer August Buhl.

o. Alt-Mohrau. Vor Begründung dieses Dorfes bestand in der Gegend des heutigen herrschaftlichen Vorwerks ein Eisenhammer, welcher im Jahre 1605 einem Hans Moremberger gehörte. Als Vorbesitzer werden genannt: Georg Ebel 1590–1597, nach diesem ein Georg Säbisch und Pollexina Püler. Jener Moremberger hatte zwar für den zehnten Teil des Wertes den Hammer vom kaiserlichen Amte gekauft, bezahlte aber den Kaufpreis nicht und ließ ihn eingehen; das Gut fiel an den Kaiser zurück.

In den Jahren 1608 und 1613 erscheint als Besitzer ein Andreas Moremberger, und 1626 war dieses alte Hüttenwerk ein Rittersitz des Caspar von Schenkendorf, welcher wegen seiner Teilnahme am böhmischen Aufstande mit einer Geldstrafe belegt wurde und das Hammergut dem Heinrich von Reibnitz verkaufte. Im Jahre 1743 war es ein wüstes Gut und 1786 und bis heut ein Vorwerk der Herrschaft Seitenberg.

p. Das Rittergut Ober-Thalheim wurde nach dem Jahre 1684 durch den kaiserlichen Rat und Oberregenten (Rentmeister sämtlicher Kammergefälle) der Grafschaft Glatz Sigmund Hoffman Freiherrn von Leichtenstern gegründet, indem er die vom Kaiser erkauften Kammerdörfer Karpenstein, Leuthen, Voigtsdorf und Heidelberg mit den im Jahre 1677 gekauften Rustikalgütern aus Thalheim (im heutigen Ober-Thalheim) zu einer selbständigen Gutsherrschaft zusammenlegte, welche er nach der aus Thalheimer Grundstücken neugebildeten Gemeinde Ober-Thalheim benannte. Noch vor Errichtung derselben war Sigmund von Hoffman, nachdem er die Friedrichs-Quelle und Marien-Quelle aufgedeckt und gefaßt und über letzterer eine Badeanstalt (Marien-Bad) von 1677 bis 1678 erbaut hatte, vom Kaiser in den Freiherrnstand mit dem Namen Leichtenstern erhoben worden. Nach seinem Tode im Jahre 1699 ging die Herrschaft Ober-Thalheim auf seinen älteren Sohn Franz Weighard über, welcher jedoch, weil er kein Gefallen an den Gütern im Kreise Landeck hatte, dieselben, d. h. das Rittergut Ober-Thalheim mit 5 Mineralquellen und dem Marien-Bade, mit dem herrschaftlichen Wohnhause (an der Stelle des heutigen und nach diesem benannten Hotel Schlößel) und dem Vorwerk, ferner das Freirichtergut und das Dorf Konradswalde und die beiden Dörfer Winkeldorf und Wolmsdorf im Jahre 1709 seiner Frau zur Verwaltung und zum Genuß überließ. Er war kaiserlicher Hof-Kammer-Rat, Landeshauptmann des Fürstentums Brieg und besaß außer den aufgeführten Gütern bei Landeck die Güter Strachau, Gaumit und Schobergrund. Der Kaiser erhob ihn in den erblichen Reichsgrafenstand.

Nach dem Tode seiner Frau im Jahre 1719 fielen alle seine Besitzungen im Landecker Kreise an seinen ältesten Sohn und kaiserlichen Hauptmann Leopold Grafen Hoffman laut brüderlichen Vergleichs. Letzterer veräußerte in der Folge eins dieser Güter nach dem andern und schließlich das Rittergut Ober-Thalheim durch Vertrag vom 1. Mai 1736 an die Stadt Landeck, bei welcher es verblieb.

Bezüglich der Lage der Freirichter nach dem 30jährigen Kriege (1618–1648) mögen noch folgende allgemeine Hinweise hier Platz finden.

Die Erb- oder Freirichter der Grafschaft Glatz waren wegen ihrer Beteiligung an dem böhmischen Aufstande, welcher den 30jährigen Krieg von Prag aus einleitete, von der kaiserlichen Confiscations-Commission zum Verluste ihrer Güter verurteilt und diese Güter dem Fiscus zugeschlagen worden. Im Jahre 1625 jedoch hatten die Richter, wovon einige Beispiele oben angeführt wurden, diese Güter mit wenig Rechten gegen Erlegung einer hohen Geldstrafe, sofern sie oder ihre Erben dieselbe zu leisten im Stande waren, wieder erhalten. Die meisten der früheren Privilegien und Freiheiten blieben ihnen versagt. Diese waren hauptsächlich: freies Brau- und Schankrecht, Backen, Schlachten, niedere Jagd (auf Hasen und Füchse), Vogelstellerei, Fischerei, das Halten von Handwerkern und Untertanen auf ihrem Gute. Nicht jeder der Freirichter indes hatte genau dieselben Rechte und Freiheiten; denn einzelne der letzteren waren von den Bedingungen abhängig, unter denen der betreffende Freirichter in den Besitz des Gutes gekommen war.

Erst im Jahre 1652 verlieh ihnen durch Verordnung vom 7. Mai Kaiser Ferdinand III. ihre sämtlichen früheren Vorrechte und Freiheiten wieder mit Ausnahme der Standesmäßigkeit; der Stand der Richter und der Verband derselben blieben aufgehoben.

Von den Freirichtergütern der Herrschaft Karpenstein bestehen heute noch: Leuthen, Martinsberg, Winkeldorf, Gompersdorf und Petersdorf.

Die Dörfer

Die Dörfer der Herrschaft Karpenstein wurden nach Auflösung derselben Kammerdörfer und blieben es bis zum Jahre 1684. In diesem ließ Kaiser Leopold I., welcher zur Führung seiner Kriege, damals namentlich gegen die Türken, stets viel Geld brauchte, auch in der Grafschaft Glatz, als die von ihm als außerordentliche Abgabe eingeführte Kopf- und Vermögenssteuer und die ein Prozent des Vermögens betragende Kriegssteuer nicht genügten, durch die eigens dazu ernannte sogenannte Alienations-Commission fast alle seine Kammergüter: Dörfer, Wälder, Landesgefälle, die noch vorbehaltenen Obergerichte, hohe Wildbahn u. s. f. an standesmäßige und zugleich inländische Personen und Städte veräußern und alte Gerechtssame, wie den Bierverlag der Städte auf den innerhalb einer Meile im Umkreise liegenden Dörfern, aufs Neue einlösen.

Dies alles trug ihm 400,000 Gulden ein. Die Commission bestand aus dem damaligen Landeshauptmann der Grafschaft Glatz Michael Wenzel Reichsgrafen von Althann auf Mittelwalde, Peter Stupart von Löwenthal und Wolf Heinrich von Schenkendorf auf Ullersdorf. – Die Familie des Stupart war in der Grafschaft nicht ansässig.

Von dieser Commission wurden verkauft:

a. An die Stadt Landeck:

  1. das Dorf Thalheim mit allem Zubehör, dem Ober- und Niedergericht, den Untertanen (Bauern, Gärtnern, Häuslern und Einwohnern), deren Zinsen und Diensten;
  2. die Wälder Oberfreiheit und Niederfreiheit (Harthe) mit Holz, Grund und Boden, hoher und niederer Wildbahn;
  3. der freie Bier-Verlag auf den Dorfschaften Thalheim, Raiersdorf, Winkeldorf, Alt-Gersdorf, Olbersdorf, Gompersdorf, Karpenstein, Leuthen, Heidelberg, Voigtsdorf, Schönau und Heinzendorf nebst dem gewöhnlichen Ausstoßgeld. Kaufpreis: 14,475 Gulden rheinisch 38 Kreuzer 4 Heller, jeder Gulden zu 60 Kreuzer und jeder Kreuzer zu 6 Heller gerechnet (9650 Thlr.), bestätigt durch Kaiser Leopold zu Wien am 28. December 1684.

Ich bemerke, daß die aus Thalheim von Sigmund von Hoffman vorher gekauften Rustikalstellen und Zubehör, sowie die andern, den neuen Gemeindebezirk Ober-Thalheim mit jenen zusammensetzenden Grundstücke aus Thalheim von diesem Kaufvertrage nicht berührt wurden.

b. An Sigmund von Hoffman: die Dörfer Olbersdorf, Karpenstein, Leuthen, Voigtsdorf, Heidelberg, Gompersdorf, Alt-Gersdorf, Neu-Gersdorf und Bielendorf.

c. An den Reichsgrafen von Althann auf Mittelwalde: die Dörfer Seitenberg, Mühlbach, Alt-Mohrau, Neu-Mohrau, Kamnitz, Klessengrund, Heudorf, Johannesberg, Martinsberg, Winkeldorf, Schreckendorf, Wolmsdorf, Konradswalde, das Städtchen Wilhelmsthal und das Freigut Rohrbach.

Die Stadt Landeck als ehemaliger Bestandteil der Herrschaft Karpenstein kommt hierbei nicht in Frage, weil die Bürger keine Untertanen der Grundherrschaft Karpenstein und die Abhängigkeits-Verhältnisse der Stadtgemeinde als solcher von den Inhabern dieser Herrschaft sowie die Gerichtsbarkeit über jene sofort bei deren Auflösung durch besondere kaiserliche Verordnungen anderweitig waren geregelt worden; sie hatte nach dem böhmischen Aufstande ihre Freiheiten und Privilegien meistens wieder teuer sich erkaufen müssen.

Späterhin kam Olbersdorf mit Zubehör durch den Kauf- und Tauschvertrag vom 2. October 1688 um den Preis von 2351 Gulden 17 Kreuzer 5 Heller an die Stadt Landeck, bei welcher es verblieb.

Die Dörfer Karpenstein, Ober-Thalheim, Leuthen, Heidelberg und Voigtsdorf wurden als Bestandteile des Rittergutes Ober-Thalheim vom Grafen Leopold Hoffman an die Stadt Landeck durch den Vertrag vom 1. Mai 1736 verkauft, bei welcher sie verblieben. Preis: 24,000 Gulden Kauf- und 300 Gulden Schlüsselgeld.

Graf Althann tauschte nach dem Erwerb der Dörfer Winkeldorf, Wolmsdorf und Konradswalde diese gegen die Dörfer Gompersdorf, Alt-Gersdorf, Neu-Gersdorf und Bielendorf mit Freiherrn Hoffman von Leichtenstern aus und bildete aus den Ortschaften Wilhelmsthal, Seitenberg, Schreckendorf, Gompersdorf, Alt- und Neu-Gersdorf, Bielendorf, Alt- und Neu-Mohrau, Mühlbach, Kamnitz, Klessengrund, Heudorf, Johannesberg, Martinsberg und dem Freigut Rohrbach die gegenwärtig noch bestehende Herrschaft Seitenberg, zu welcher er das Dorf Weißwasser hinzufügte.

Als Graf Michael Wenzel von Althann, Erbherr auf Mittelwalde und Besitzer der Herrschaften Mittelwalde, Schönfeld, Wölfelsdorf und Schnallenstein, am 17. Mai 1686 zu Wölfelsdorf starb, übernahm dessen Wittwe Anna Maria, geb. Gräfin von Aspermont und Reheim, für ein ihrem Gemahl gegebenes Darlehen von 100,210 Gulden 24 Kreuzer mittels Vertrag vom 17. Mai 1700 die Herrschaft Seitenberg.

Am 20. April 1720 erkaufte ein Sohn dieser beiden, Graf Michael Friedrich von Althann, Cardinal und Bischof von Waizen, die Herrschaft für 120,000 Gulden von seiner Mutter und verkaufte sie am 27. März 1733 für 140,000 Gulden und 300 Dukaten Schlüsselgeld an den kaiserlichen Feldmarschall Grafen Georg Olivier von Wallis, Freiherrn auf Karrighmain den Jüngern, welcher in Böhmen und in der Grafschaft Glatz reich begütert war. Dieser kaufte im Jahre 1738 das dicht bei Seitenberg belegene Rittergut Schreckendorf für 25,666 Thl. 20 Sgr. Nach seinem im Jahre 1744 erfolgten Tode wurde die Herrschaft für seinen minderjährigen Sohn Grafen Peter Stephan Olivier von Wallis verwaltet, welcher sie im Jahre 1765 übernahm und am 20. Mai 1783 an den königlichen Kammerherrn und Erb-Ober-Landes-Baudirektor Grafen Friedrich Wilhelm von Schlabrendorf auf Haßitz und Stolz verkaufte.

Von diesem wurde die Herrschaft im Jahre 1789 an den königlichen Justizrat Josef Franz Bernhard von Mutius mit Vorbehalt der Dörfer Martinsberg und Weißwasser um den Preis von 145,000 Thlr. verkauft. Nach dessen im Jahre 1816 erfolgten Tode ging sie an die Erben, und zwar an seinen Bruder, den königlichen Kammerherrn und Landschafts-Direktor Franz von Mutius und seine Kinder Karl Ludwig Eugen von Mutius, die Freiin Louise Friederike Antonie Franziska von Plotho, geb. von Mutius, und den Louis Franz Wilhelm von Mutius über.

Diese Erben verkauften die Herrschaft mit Rittergut Schreckendorf mittels Vertrages vom 17. Juli 1836 für 370,000 Thlr. an den Hof-Agenten S. Saul in Breslau. Als demnächst die Herrschaft von der Landschaft in Sequestration genommen wurde, verkaufte sie Saul am 8. April 1838 für 400,000 Thlr. an Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Marianne der Niederlande. In Folge ihres Todes im Mai 1883 ist die Herrschaft (Fideicommiß) auf ihren Sohn, Seine Königliche Hoheit den Prinzen Albrecht von Preußen, übergegangen.

Mit dem Verkaufe der Herrschaft Seitenberg durch den Grafen Schlabrendorf an Herrn von Mutius schied Martinsberg davon aus und fiel der Herrschaft Kunzendorf zu. Bevor Graf Althann Martinsberg erkaufte, hatte der Besitzer des Erbrichtergutes in Neu-Waltersdorf, Jakob Straube, einen Teil des bei jenem Dorfe gelegenen kaiserlichen Forstes (sog. Wagenhütte) um 250 Schock im Jahre 1606 an sich gebracht. Diese Forstparzelle gehört noch heut zum Dominium Neu-Waltersdorf.

Die Dörfer Konradswalde, Wolmsdorf und Winkeldorf wurden vom Grafen Leopold Hoffman auf Ober-Thalheim nach dem Jahre 1720 an den Grafen Wallis verkauft und wurden damit der Grafschaft Kunzendorf einverleibt, bei welcher sie verblieben.

Die Verhältnisse der Insassen und Einwohner der Dörfer als Untertanen der Grundherrschaft und Grundobrigkeit sind durch die in den Jahren 1838 bis 1856 erfolgten Ablösungen der Hand- und Spanndienste und Zinsungen bezw. Umwandlung derselben in Rente und durch die neuere Gesetzgebung vollständig verändert worden, so daß nur noch wenige Punkte an die früheren Beziehungen der Besitzer der Dörfer zu diesen erinnern.

Die Mineralquellen bei Landeck

Als die ersten genannten Besitzer derselben, und zwar der Georgen-Quelle, erscheinen die Brüder Albrecht, Georg und Karl, Herzöge von Münsterberg und Grafen zu Glatz, welche vom Jahre 1498–1501 Genußinhaber der Grafschaft Glatz waren.

Die Georgen-Quelle war schon lange Zeit vorher als Heilquelle bekannt und benutzt und gehörte zur Burg Karpenstein. Von den andern hiesigen Heilquellen wurde damals noch keine als solche gebraucht. Daher kommt die Bezeichnung „altes Bad“ für die Georgen-Quelle, das Badehaus und den Badebezirk daselbst, während das Badehaus über der Marien-Quelle und der dortige Badebezirk „neues Bad“ benannt werden. Weil von jenen Brüdern insbesondere Georg es war, welcher eine eingehende Fürsorge für die Herrichtung der Quelle zum Badegebrauch und für Wohnräume für Kranke zeigte, erhielt sie den Namen „Georgen-Quelle“ und die dabei erbaute Badeanstalt den Namen „Georgen-Bad.“

Die Georgen-Quelle wechselte sodann ihre Besitzer sehr häufig, zunächst mit den Genußinhabern der Grafschaft Glatz, als welche auf einander folgten: Ulrich Freiherr von Prüschenk und Graf von Hardegg vom Jahre 1501 bis 1525, dessen Bruder Hans von 1525–1535, dessen Sohn Christoph von 1535 bis 1537. Am 12. September übergab Letzterer „die Stadt und das fast ganz vergessene alte Bad“ dem König Ferdinand I., nachdem dieser die Grafschaft Glatz von den Erben des Grafen Hans von Hardegg eingelöst hatte.

Der König versetzte aber das Land sogleich an Johann von Bernstein von Helfenstein, welcher das Bad nebst dem umliegenden Raume zur Erbauung eines Vorwerks an einen Bürger zu Glatz Franz Kallmann im Jahre 1544 verkaufte.

Von diesem erwarb es nebst der Ackerwirtschaft ein Simon Schubert, welcher im Jahre 1571 Besitzer ist und Bad und Acker (60 Schnüre „unter dem Karpenstein“) am 5. August 1572 an die Stadt Landeck verkaufte.

Wann hierauf diese das Bad Schulden halber aus den Händen gegeben hat, ist unbekannt, höchstwahrscheinlich nach dem Jahre 1630, erwirbt aber durch den Vertrag zu Neisse am 29. Juli 1641 von Heinrich Haberland von Machtersen auf Bischofswaldau als Bevollmächtigtem seiner Gattin Anna Margaretha Haberland, geb. Seywet, und der anderen Gläubiger der Stadt, das Bad und jenen Acker nebst der Stadtmühle, dem Malzhause, der Bademühle, dem Vorwerke und Krütscham „auf dem Neuland“ (in Thalheim) um den Kaufpreis von 8920 Thlr. wieder zurück. Bestätigt wurde dieser Kaufvertrag vom königlichen Amte zu Glatz am 28. März 1642.

Seitdem ist die Georgen-Quelle in ununterbrochenem Besitz der Stadt Landeck geblieben.

Die Marien- und Friedrichs-Quelle haben immer gemeinsam die Besitzer gehabt. Letztere wird in der schlesischen Chronik von Schickfus als eines runden Tümpels und heilsa­men Wassers aus dem Jahre 1625 erwähnt. Dies bewog im Jahre 1677 den Oberregenten der Grafschaft Glatz Sigmund von Hoffman, das Grundstück des Bauern, auf welchem dieser Tümpel lag, zu kaufen und die Quelle zum Badegebrauche herzurichten. Bei der Säuberung des dortigen Platzes fand man die Marien-Quelle mit Beweisen früherer Benutzung.

Durch Kaufvertrag vom 5. December 1733 gingen diese beiden Quellen vom Enkel jenes Hoffman in den ununterbrochenen Besitz der Stadt Landeck über.

Die Wiesen-Quelle sah man im Jahre 1829 aus einer Vertiefung des Bodens hervorsprudeln, welche durch das Fortschwemmen von Bodenmassen aus der dortigen Wiese durch Hochwasser (Kratzbach) entstanden war. Sie blieb indes unbeachtet, obwohl sie als warmes Schwefelwasser erkannt wurde; der Besitzer verschüttete sie daher wieder. Nach dem Jahre 1835 kaufte die Stadt Landeck diese Wiese von Franz Schmidt und ließ sie 1847 fassen.

Der erste bekannte Besitzer der Wiesen-Quelle ist wahrscheinlich Sigmund von Hoffman, welcher gleichzeitig mit den dortigen Rustikalstücken außer der Marien-, Friedrichs-, Mariannen- und Mühl-Quelle wahrscheinlich auch die Wiesen-Quelle erkauft hatte.

Die Mariannen-Quelle ward als Heilquelle im Jahre 1693 durch den Wiener Arzt Kremer begutachtet, welchen Hoffman zur Untersuchung seiner Mineralquellen hierher berufen hatte. Im Jahre 1736 wurde sie von der Stadt Landeck erworben.

Die Mühl-Quelle liegt auf dem Grundstück der Mühle in Ober-Thalheim; die Besitzer dieser Mühle, welche Bade-Mühle genannt wird, waren zugleich die Besitzer dieser Quelle. Gekannt als Mineralquelle ist sie schon von den Ärzten Oehmb im Jahre 1705 und Burghart im Jahre 1744.

Die Bade-Mühle war ursprünglich, wie die Mühle in der Stadt, Eigentum der Grundobrigkeit (des Landesherrn). Im Jahre 1629 verkaufte sie Christoph Breuer, welchem sie von Kaiser Rudolph geschenkt worden war, an die Stadt Landeck, welche sie in dem Kauf- und Tauschvertrage vom 2. October 1688 an Freiherrn Hoffman von Leichtenstern abtrat, nachdem die Stadt dieselbe auf kurze Zeit veräußert und 1641 wieder erworben hatte. Von Hoffman kaufte die Stadt sie wieder im Jahre 1736 zurück, verkaufte sie aber schon kurz darauf an einen Franz Schubert, welcher sie bis 1740 besaß. Dessen Nachfolger im Besitz dieser Mühle sind: Johann Christoph Nissler vom 31. August 1740 ab, vom 28. Juni 1746 ab Georg Blaschke, vom 11. September 1787 ab dessen Sohn Dominicus Blaschke, vom 13. April 1792 ab Josef Winkler, vom 20. März 1803 ab Ignatz Gottschalk, vom 10. Februar 1832 ab Josef Gottschalk der Ältere, vom 21. Januar 1864 ab Josef Gottschalk der Jüngere, vom 25. Mai 1870 ab die Stadt Landeck.

Die genannten 6 Mineralquellen (Schwefelthermen) gehören heut noch der Stadt Landeck und werden mit Ausnahme der Mühl-Quelle zu Kurzwecken gebraucht.

Die Ruine

Sie blieb im Besitz der königlichen Kammer bis zum Jahre 1684. In diesem Jahre kaufte die Stadt Landeck von der kaiserlichen Alienations-Commission das Dorf Thalheim „sambt denen Wäldern die Oberfreyheit vndt Niederfreyheit Harta genannt, sambt dem Holz Grundt vndt Boden“ u. s. w. Da die Ruine in dem Waldreviere liegt, welches heut noch die Oberfreiheit heißt, ist sie in jenem Jahre in das Eigentum der Stadt Landeck übergegangen.

Im Jahre 1500 war sie im Besitz der damaligen Genußinhaber der Grafschaft Glatz, der Herzöge von Münsterberg Albrecht, Georg und Karl. Denn in der Urkunde vom Juni 1500, durch welche diese Brüder in Bestätigung der von den Königen Wenzel, Johann und Karl den Landecker Bürgern gewährten Rechte diesen den gleichen Waldbezirk zur freien Benutzung verleihen, wird die Lage dieses Waldbezirks im allgemeinen mit den Worten: „unter unserm Schlosse Karpenstein“ bezeichnet.

Die Urkunde vom 15. Januar 1629, worin Kaiser Ferdinand III. der Stadt Landeck einige ihrer früheren, wegen der Beteiligung des Rates der Stadt Landeck am böhmischen Aufstande aber verwirkten Gerechtssame und Freiheiten zurückgibt, und worin er denselben Waldbezirk unter den früheren Bedingungen (Zahlung eines jährlichen Forstzinses von 56 böhmischen Groschen und Versorgung des Glatzer Schlosses nach Bedarf mit Bau- und Brennholz) der Stadt als Eigentum anweist, bezeichnet die Lage dieses Waldbezirks nur mit den Worten: „unter dem Karpenstein“. Sie läßt es somit zweifelhaft, ob „der Karpenstein“ noch zur königlichen Kammer damals gehört hat oder schon in Privatbesitz übergegangen war. Mit Bestimmtheit geht aus ihr nur hervor, daß in diesem kaiserlichen Geschenk der Bergvorsprung, welcher Karpenstein heißt, nicht eingeschlossen war.

Auch aus dem Umstande, daß die Stadt Landeck im 17. Jahrhundert 3 Bauergüter mit Forst im Dorfe Karpenstein besaß, welche sie 1688 durch den Kauf- und Tauschvertrag vom 2. October desselben Jahres dem Freiherrn Hoffman von Leichtenstern auf Ober-Thalheim überließ, ist nicht zu folgern, daß der Karpenstein von der königlichen Kammer schon vor dem Jahre 1684 wäre veräußert worden, da sich nicht ermitteln läßt, ob die Forstparzelle eines jener 3 Bauergüter den Karpenstein umfaßt hat.

Wenn wir indes uns an den Grundsatz erinnern, wonach in damaliger Zeit die königlichen Kammergüter der Grafschaft Glatz nur an einheimische Adlige oder Städte verkauft wurden, kommen bei der Frage nach der Zeit der Veräußerung der Ruine nur die Stadt Landeck und Freiherr Hoffman von Leichtenstern in Betracht. Denn die Gebiete um den Karpenstein, der Wald und das Dorf, wurden erst im Jahre 1684 von der königlichen Kammer durch die Alienations-Commission verkauft, und die Käufer jener Gebiete sind nur die beiden Genannten. Hätte der Karpenstein mit der Ruine nun damals wirklich nicht zum Waldrevier Oberfreiheit gehört, so könnte nur Freiherr Hoffman von Leichtenstern der Erwerber der Ruine gewesen sein, und diese wäre alsdann erst im Jahre 1736 mit dem Dorfe Karpenstein in den Besitz der Stadt Landeck gelangt.

Wie es aber gekommen ist, daß zwei Waldparzellen, welche mit ihren spitzen Winkeln oben auf dem Karpenstein und innerhalb des Umfanges der Ringmauer der Burg nahe bei einander zusammentreffen und wie ein Keil in das städtische Waldgebiet dort einschneiden, an zwei Karpensteiner Stellenbesitzer veräußert worden sind, weiß ich nicht zu sagen. Wahrscheinlich hat nach der Zerstörung der Burg und Auflösung der Herrschaft Karpenstein das königliche Amt in Glatz jene drei Parzellen an Karpensteiner neue Ansiedler aus ganz besonderen Gründen seiner Zeit ausgetan.

Welche Grenzen übrigens der als „Wald unter dem Karpenstein“ in Urkunden bezeichnete Waldbezirk, welcher der Stadt Landeck zur Benutzung wiederholt von Landesherren überlassen wurde, gehabt hat, ist in der oben angeführten Urkunde vom Juni 1500 näher angegeben. Es wird darin folgende Linie gezogen: von dem „Rottenbach“ (rothe Bach) bis hinauf zu der „Biberteufe“, von dieser auf den „Stollerstein“ (Schollenstein), von diesem auf dem dortigen Bergkamme des „Regill“ (Ringelsteines) hinauf bis unter den Karpenstein zu dem „Borne“, von diesem auf den „Backofen“, von da auf den „Kalkweg“ und von diesem bis zur Grenze „der Einwohner des Dorfes Lautten“ (Leuthen).

Die etwaige Annahme, daß mit den Worten: „der Wald unter dem Karpenstein“ der Wald bis hinauf zur Ruine und der Wald rings um dieselbe am dortigen Bergkegel gemeint gewesen sei, wäre eine irrthümliche. Denn zur Begrenzung dieses der Stadt Landeck wiederholt zur Benutzung freigegebenen Waldreviers wurden schon im 14. Jahrhundert von den Königen Karl und Wenzel dieselben obigen Worte gebraucht, als die Burg noch stand. Es ist aber gar nicht denkbar, daß die Besitzer der Burg den unmittelbar an derselben liegenden Wald so vergeben haben sollten. Dagegen spräche auch die in jenen Schenkungsbriefen des 14. Jahrhunderts ausgesprochene Beschränkung der Landecker bezüglich der gewährten freien Jagd auf die „Vorbüsche“. Ganz klar aber folgt aus dem Erwerbe des Waldreviers „Oberfreiheit“ durch die Stadt Landeck von der Alienations-Commission im Jahre 1684, daß jener überlassene Waldbezirk nicht bis an den Platz der Burg bez. der Ruine herangereicht hat; denn sonst hätte die königliche Kammer die „Oberfreiheit“ in jenem Jahre nicht mehr zum Verkauf gehabt. Bei dieser Kaufverhandlung wird aber mit keinem Worte auf den früher der Stadt zur Benutzung überlassenen oder geschenkten Waldbezirk zurückgegriffen.

Die Angaben, wonach die Ruine in den Jahren 1550 oder 1621 zuerst und für immer oder wiederholt in den Besitz der Stadt Landeck gekommen sei, sind unerwiesene und werden durch vorstehend erörterte Tatsachen genügend widerlegt.

Zweck der Burg

Wohl jeder, welcher die Ruine Karpenstein besucht, legt sich oder anderen die Frage vor, warum gerade auf diesem Platze die Burg erbaut worden ist. Die in den bewaldeten Bergen versteckte und doch überall hin den freien Ausblick gewährende Feste ist zwar geeignet, die Wahl solcher Lage beim Erbauen der Burg oder bei einer späteren gewaltsamen Besitzergreifung derselben auf die Zwecke des Raubritterthums zurückzuführen; „man“ tut dies gewöhnlich. Aber wir haben aus dem früher Angeführten ersehen können, daß diese Burg nicht der Sitz adliger Wegelagerer des Mittelalters war. Ihr Besitzer zur Zeit ihrer Zerstörung, Kruschina, hat damals gar nicht auf ihr gewohnt und sie nicht als Ausfallstor oder Schlupfwinkel bei seinen auf das Faustrecht gestellten feindlichen Unternehmungen gebraucht; sie war damals nur mit einer Besatzung belegt. Außerdem lag sie für solche Absichten in zu entlegener, einsamer Gegend, in welcher der Stoff zum Plündern bald ausgegangen wäre, und zu wenig bequem in der Nähe der damaligen Straßen für reiche Kaufmannsgüter und den anderen großen Verkehr. Letztere führten von Glatz aus über Hummel (Reinerz) nach Prag, über Mittelwalde nach Brünn und Wien, über Ottmachau oder Patschkau von Breslau nach Olmütz.

Sie verdankt ihre Entstehung vielmehr und lediglich demselben Grunde, aus welchem vor der Zeit der Raubritter überall in deutschen und slawischen Ländern Burgen angelegt wurden; es ist vor allem hierbei nicht außer Acht zu lassen, daß die Burg Karpenstein in einer Zeit errichtet wurde, als das Raubritterwesen sich noch nicht entwickelt hatte.

Wenn auch die politische Einteilung des Landes Glatz während des Bestehens der Herrschaft und Burg Karpenstein nicht dieselbe war, wie im benachbarten Schlesien – denn diese Provinz liegt uns zur Vergleichung hierbei am nächsten –, so waren doch die Zwecke dieser Burg für den Staat Böhmen überhaupt und für das Land Glatz und die Herrschaft Karpenstein insbesondere dieselben, welche die Burgen in den Gauen Schlesiens für dieses Land hatten.

Bis in das 13. und 14. Jahrhundert war Schlesien in politischer Hinsicht in Gaue, Kastellaneien oder Burggrafschaften genannt, eingeteilt, worauf die Einteilung des Landes in Kreise nach Städten folgte. Dasselbe geschah in der Grafschaft Glatz in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, wo das Ländchen in Kreise oder Distrikte eingeteilt wurde, die nach Städten (Glatz, Habelschwerdt, Landeck, Wünschelburg, Neurode und später noch Hummel oder Reinerz) benannt wurden. Jeder Gau hatte eine Burg, welche der Sitz des obersten Beamten im Gau für Kriegs- und Friedenszeiten war. Dieser Beamte hieß zur polnischen Zeit Kastellan, später, vom 13. und 14. Jahrhundert ab, Burggraf, als deutsche Sprache und deutsches Recht in Schlesien vorherrschend geworden waren.

Das Glatzer Land war dagegen in jener Zeit, wie früher gezeigt wurde, teils in Weichbilder nach Städten, teils in Herrschaften nach festen Schlössern eingeteilt.

Sowie zu jeder Burg ein kleinerer oder größerer Bezirk gehörte, war ein notwendiger Bestandteil jedes Gaues und jeder Herrschaft eine Burg. Sie wurde, namentlich an den Grenzen des Landes, in der Regel vom Landesherrn und nur ausnahmsweise noch eine andere im Gau von einem seiner Vasallen mit seiner Genehmigung erbaut.

Der größere Teil der Burgen wurde zur Verteidigung des Landes hergestellt, daher sie immer kleinere oder größere Festungen waren, die gewöhnlich nur mit Gewalt nach einer förmlichen Belagerung erobert werden konnten. Die Ausführung des Baues selbst lag sowohl in polnischen Landen als auch in deutschen, wo ebenfalls die Untertanen der landesherrlichen Kammer, des Gaues, der Herrschaft oder des Dorfes Hand- und Spanndienste zu leisten hatten, diesen ob. Bis zu Anfang des 11. Jahrhunderts mußten die Untertanen der Reihe nach auch die Wachen auf den festen Schlössern versehen, welcher Wachdienst alsdann in eine Getreide-Abgabe verwandelt wurde.

Das Amt des Kastellans oder Burggrafen bestand in der Verteidigung der Burg gegen Feinde, in der Anführung der Mannen (Ritter), Reisigen und Trabanten seines Bezirks im Kriege, in der Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Lande, in der Säuberung desselben von Räubern, Rebellen und anderen Landesschädigern, in der Ausübung der Gerichtsbarkeit und Verwaltung der Einkünfte der Herrschaft. Zur Ausübung der Gerichtsbarkeit waren in der Regel besondere Vertreter, die Vögte, für die Einziehung der Gefälle, Steuern und Zölle ein Rentamtmann und Zöllner bestellt. Die Burg sollte ihm und seiner Familie Schutz und Zuflucht und einen sicheren Stützpunkt zur Sammlung seiner Mannen in Kriegs- und Fehdezeiten, sowie zur Ausübung seiner Amtspflichten und Befugnisse verschaffen.

Daher sind im Mittelalter in den größeren Herrschaften und in den Gauen auf ausgesuchten, zur Befestigung und Verteidigung des Platzes, zur Überwachung der wichtigsten Straßen und zum Überblick über das Land günstig gelegenen Höhen – in der Ebene am oder im Wasser – die Burgen errichtet worden. Die eigentlichen Grenzfesten wurden gern auf steilen Höhen dicht an oder in engen Tälern angelegt.

Die Bedeutung einer Grenzfeste oder Straßensperre, wie solche im 10. und 11. Jahrhundert die Burgen Kladzko (Glatz), Bardun (Wartha), Kamenecz (Kamenz), später Homole (Hummel) und vielleicht auch Snellsteyn (Schnallenstein) hinsichtlich des Schutzes des Glatzer Landes gegen feindliche Überfälle und zur Bewachung des Neisse-Tales und der Übergänge vom Glatzer Lande nach Böhmen auf den damaligen Verkehrsstraßen von Polen (Breslau) nach Prag und Brünn hatten, ist Karpenstein nicht, wenigstens bei weitem nicht in demselben Maße beizumessen. Ihr ursprünglicher und bleibender Zweck lag mehr, wo nicht allein, in dem Schutze des dazu gehörigen Bezirks (Herrschaft) und in der Absicht, dem Besitzer der Herrschaft oder dem Burggrafen in der wenig bevölkerten Gegend eine entsprechend ausgestattete und die genügende Sicherheit gewährende Wohnstätte zu bieten.

Später allerdings sind nicht nur feindliche und freundliche Heereshaufen (im 30jährigen Kriege) in unmittelbarer Nähe des Burgplatzes vorbeigezogen, weil diese von Mähren (Altstadt) her über Wilhelmsthal und von Ottmachau bez. Neisse her über die Krautenwalder Paßhöhe gebahnte Wege vorfanden, sondern auch in Friedenszeiten fand von Mähren her im Tale der Mohrau und der Biele ein lebhafter Verkehr statt. Denn in Schreckendorf gab es einen Wegezoll wie in Landeck (hier schon im 14. Jahrhundert) einen Straßen- und Viehzoll. Über ihn wird aus dem Jahre 1641 berichtet, daß er keinen Ertrag lieferte, weil der nach Mähren führende Weg im Gebirge seit 8 Jahren von den Glatzern verhauen war. Die Ortseinwohner erachteten dies insofern für ein Glück, als sie sonst durch Truppendurchmärsche und Einquartierungen noch mehr zu leiden gehabt hätten und vollständig ruinirt worden wären, nachdem Schreckendorf wie die anderen Dörfer „im Grunde“ wiederholt von kaiserlichen Soldaten war ausgeplündert und gebrandschatzt worden. Auch während des baierischen Erbfolgekrieges (1777 bis 1778) sehen wir, daß die preußische Einquartierung hiesiger Gegend, nachdem sie von einer über Seitenberg kommenden Truppe Österreicher überrumpelt worden war und diese zurückgeworfen hatte, den Wald zwischen Wilhelmsthal und Spieglitz gänzlich verhauen, um sich gegen ähnlichen Besuch zu schützen. Die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit also, daß schon im 13. Jahrhundert trotz der von den Hauptstraßen des Glatzer Landes entfernten Lage dieser Ecke des Landes brauchbare und benutzte Übergänge in das Tal der Biele nach Landeck hin von der Grenze her vorhanden waren, dürfte aus den angeführten Beispielen aus späterer Zeit und aus dem Vorhandensein von Ortschaften in hiesiger Gegend im 13. Jahrhundert gefolgert werden.

Aber zu erweisen ist daraus nicht, daß Karpenstein eine Grenzfeste oder Straßensperre im Sinne der Zwecke oben genannter fester Schlösser gewesen sei. Dazu hätte vor allem die Burg auf einer Höhe errichtet werden müssen, die unmittelbar an jenen Übergängen oder im Tale der Biele liegt.

Vorzüglich hierfür geeignet wären gewesen der Eulenberg bei Schreckendorf, der Winklerberg bei Leuthen, der Galgenberg und der Hutberg bei Thalheim. Aber keiner dieser Plätze wurde vom Erbauer der Burg gewählt.

Die wahre Bedeutung der Burg Karpenstein springt – möchte ich sagen – sofort in die Augen, wenn man von der Ruine aus einen Umblick tut. Von hier aus übersieht man unbehindert die ganze Gegend, welche die Herrschaft Karpenstein einnahm; man sieht in die zwei Haupttäler derselben – Biele- und Mohrau-Tal – unmittelbar hinab und kann die anderen Täler an den sie einschließenden Bergkämmen erkennen; man sieht sämtliche Höhenzüge oder Berge, welche nach Norden, Osten und Süden zugleich Landesgrenze und Grenze der Herrschaft, nach Westen hin die Grenze mit benachbarten Rittersitzen bildeten oder an dieser lagen. Zugleich wird durch diese Berge und Höhenzüge der Fernblick am Horizont und der Blick in die benachbarten Gebiete abgeschlossen; bloß im Südosten sehen durch eine kleine Lücke im Gebirgskamme über das Tal von Bielendorf und Neu-Gersdorf die hohen Berge südwestlich von Freiwaldau in Österreich-Schlesien herüber und nach Westen schweift der Blick das Tal der unteren Biele entlang in die früheren politischen Weichbilder von Glatz und Habelschwerdt und in die Berge der ehemaligen Herrschaft Hummel.

Diese Lage der Burg bezeugt unverkennbar, daß ihr Erbauer sie nur oder hauptsächlich für die Herrschaft Karpenstein geschaffen hat. Der Genußinhaber, Besitzer oder Burggraf derselben übersah von hier aus ihr ganzes Gebiet, konnte aber nur nach einer Himmelsrichtung, nach Westen, in die Landschaften seiner Nachbarn blicken. Von allen höheren Bergen an der Grenze der Herrschaft (Heidelberg, Karpensteiner Berge, Schneeberg, Heuberg, schwarzer Berg, dürrer Berg bei Dorf Martinsberg), vom Hutberge und von den Bergen am Ausgange des Konradswalder Tales, von vielen Bergen in den inneren Teilen der Herrschaft und von vielen Ortschaften derselben aus konnte die Burg gesehen werden.

Man sieht von der Ruine aus die Stadt Landeck und Häuser von den Dörfern Nieder-Thalheim, Heidelberg, Karpenstein, Alt-Gersdorf, Schreckendorf, Seitenberg, Johannesberg, Heudorf, Martinsberg, Klessengrund, Kamnitz und die Kolonie Puhu.

Burggraf und Untertanen waren daher im Stande, jederzeit nach den Ortschaften der Herrschaft hin und von diesen oder ihren Gemarkungen aus nach der Burg Zeichen bei drohender Gefahr oder bei eingetretener Not einander zu geben. Vielleicht hat auch bei der Wahl des Karpensteins zur Anlage der Burg außer seiner Seehöhe und dem Lageverhältnis zu den anderen Bergen die erschwertere Zugänglichkeit gegenüber anderen Anhöhen mitgewirkt.

Kaum wird ein anderer Berg im Gebiete der Herrschaft zu finden sein, welcher solche gemeinsamen Vorteile für die Burg und ihre Zwecke geboten hätte, als der Karpenstein, auch wenn jener die allererste Bedingung für eine Burganlage erfüllen konnte, nämlich durch seine Gestalt und felsige Natur geeignet zu sein zur Anlage einer befestigten geräumigen Wohnstätte einer vornehmen Familie und zu einer erfolgreichen Verteidigung des Platzes. Es muß hierbei nicht unberücksichtigt bleiben, daß dieses ganze Gebiet der Herrschaft keine Ebene hat, sondern von dicht gedrängten Bergen und Tälern in verschiedener Richtung und Lagerung zu einander ausgefüllt ist, und daß es deshalb sehr schwer sein mußte, einen Berg zur Anlage der Burg auszusuchen, welcher nicht allzu weit von den wichtigsten Ortschaften und Verkehrswegen der Herrschaft entfernt lag und zugleich einen weiten Überblick im Bereiche der Herrschaft trotz des wirren Gemenges von Tälern und Bergen darbot.

Sofern der Burg Karpenstein von ihrem Erbauer neben jenem Hauptzweck noch der andere Zweck, der allgemeinen Landesverteidigung zu dienen, gegeben worden sein sollte, konnte derselbe vermöge dieser Lage mit ihr erreicht werden. Denn die Burg lag nicht weit von der Landesgrenze und nicht weit von den Übergängen aus dem Auslande (durch das Biele- und Mohrau-Tal und über die Krautenwalder Paßhöhe) in das Glatzer Land durch die Herrschaft Karpenstein. Insbesondere konnte die Besatzung oder der Turmwächter der Burg von hier aus schnell vermittels der im Biele-Tal erbauten Warttürme Zeichen nach dem Schlosse zu Glatz geben. Einer dieser Warttürme – das einzige aufbewahrte Beispiel seiner Art auf den Dörfern des Glatzer Landes – steht heut noch wohlerhalten in Eisersdorf und ist von der Burg aus sichtbar. Sogar der Burg Hummel konnten vom Karpenstein aus direkt die Fernzeichen gegeben werden, da der Hummel vom Karpenstein aus gesehen wird. Es war somit den Landesverteidigern möglich, von bedrohlichen Ereignissen an der hiesigen Landesgrenze nicht nur schleunigst nach dem Sitze der Centralbehörde des Glatzer Landes und dem Kommandanten auf Schloß Glatz, sondern auch über das Glatzer Land hinweg ohne Zwischenstationen nach Böhmen hinein – und umgekehrt – durch Feuersignale Nachrichten zu übermitteln, zu warnen, Hilfe zu erbitten und sonst sich zu verständigen.

Daß die Burgen Karpenstein und Hummel ihre gegenseitige Lage aus raubritterlichen Erwägungen ursprünglich erhalten haben oder wegen dieser ihrer Lage die Nester von Wegelagerern und Landesschädigern geworden seien, ist eine ganz falsche Annahme. Denn die Burg Hummel ist teils als Grenzfeste und Straßensperre gegen Einfälle von Landesfeinden, teils als herrschaftlicher Wohn- und Amtssitz im dortigen Bezirk erbaut worden; die Burg Karpenstein war niemals ein solches Nest und die Burg Hummel ein Sitz von Raubrittern – abgesehen von den Jahren, in welchen Hussiten sie innehatten – erst geworden, als Karpenstein längst in Trümmern lag.

Ich glaube, daß die Burg Karpenstein auch als Jagdschloß von den Landesherrn, mehr noch von den Genußinhabern des Glatzer Landes oder der Herrschaft benutzt wurde, weil sie mitten in einem großen Waldreviere lag und weil in den zusammenhängenden und über die ganze Herrschaft ausgedehnten Wäldern ein ehemaliger reicher Wildstand nicht nur zu vermuten ist, sondern wirklich vorhanden war. Bekannt ist, daß Wildbret aus dieser Gegend auf der kaiserlichen und königlichen Tafel gern gesehen wurde. Noch im 17. Jahrhundert beschädigten wilde Schweine die Feldfrüchte so stark, daß mehrere Gemeinden, wie Thalheim, Olbersdorf, Karpenstein, Heudorf wiederholt höheren Ortes Beschwerde führten. Über letzteres Dorf ist in Bezug hierauf im Revisions-Protokoll vom 16. Februar 1641 gesagt, daß der Hafer nicht immer reif und von den wilden Schweinen, die zu 15 bis 18 Stück zusammen gingen, ganz umgebracht werde; auch ein Bär sei gesehen worden. Daß Bären im Mittelalter häufig in dem Glatzer Lande angetroffen wurden, haben Chronisten verzeichnet. In dem Urbarium des Grafen Hans von Hardegg, Genußinhabers der Grafschaft Glatz, vom Jahre 1534 ist, wie für anderes Wild, auch für Bären ein Schuß- oder Fanggeld den Untertanen in Schreckendorf ausgesetzt; ein Beweis dafür, daß Bären als Jagdbeute damals keine Seltenheit in hiesiger Gegend waren. „Es steht auch“, wird dort gesagt, „um die Gebirge viel Wild, als Rehe, Hirsche, Bären, Schweine u. s. w. Sofern es von der Obrigkeit den Bauern erlaubt wird, das Wild zu schlagen, müssen sie es auf das Schloß (Glatz) abliefern. Man gibt ihnen von einem Reh 20 Kreuzer, von einem Bären, groß oder klein, 8 Gr., von einem Schwein, groß oder klein, 8 Gr. Wenn man ihnen im Winter erlaubt Hirsche zu schlagen, gibt man von einem Hirsch oder einer Hündin 10 Gr.“

Auch nach den Bauverhältnissen der Burg kann ihre Bestimmung beurteilt werden. Die Ausgrabungen an der Ruine sind zwar noch nicht soweit vorgeschritten, um ein durchgängig klares Bild von dem Grundriß der Burg Karpenstein gewinnen zu lassen. Soviel aber steht jetzt schon fest, daß sie nicht ein „Burgstall“, sondern eine „Hofburg“ war. Sie kann demnach nicht vor dem 12. Jahrhundert erbaut worden sein und hat nicht bloß die Bestimmung eines befestigten Rittersitzes, sondern diejenige der Hofhaltung einer vermögenden Adligen gehabt. Denn während jene unter der Bezeichnung „Burgstall“ bekannte älteste, kleine und einfachste Form von Burg nur die notdürftigsten Räume für Wohnung, Küche und Wachdienst in einem turmartigen und von einer Ringmauer umschlossenen Gebäude enthielt, hatte eine Hofburg, d. h. eine Burg mit Höfen und Gasträumen, außer dem Wartturme besondere Gebäude für Wohnung der Familie, Burgmannen, Besatzung und Gesinde, für Vieh und Bewirtschaftung und gewährte den Bewohnern der Burg nicht nur eine größere Sicherheit gegen Feinde, sondern auch je nach der räumlichen Ausdehnung und der Art der inneren Ausstattung größere Bequemlichkeit und Behaglichkeit.

Unverkennbar sind auf Karpenstein diese Merkmale vorhanden. Jetzt schon kann man außer dem „Bergfrit“ (Wartturm, Bergfried), d. h. dem großen Beobachtungs- und Verteidigungsturm mit seinem „Burgverließ“ und der letzten Zufluchtsstätte der hart bedrängten Verteidiger, den Unterbau für den „Palas“ (Herrenhaus, ein Saalbau) und für die „Kemenate“ (Frauengemächer) an dem inneren Burghofe unterscheiden, daneben in einem Vorhofe die Grundmauern von Gebäudeteilen, die auf Stallungen, Wirtschafts-, Vorrats-, Gesinde- oder Besatzungsräume gedeutet werden müssen. Alles dieses ist von einer Burgmauer eingefasst, welche teils selbständig, teils von den starken Umfassungsmauern der Gebäude gebildet ist. Rings um diese Burgmauer läuft ein freier Raum, der „Zwingelhof“ oder „Zwinger“, welcher durch eine Umwallung, die „Zingeln“, nach den Abhängen des Bergvorsprungs hin abgeschlossen wird. Diese Umwallung schließt sich an die am westlichen Ende der Burg hervorragenden Felsen an, beschreibt von hier aus in ihrem Verlaufe um die Burgmauer die Linie eines gedehnten Ovals und hat wahrscheinlich ehemals nur aus Pfahlwerk bestanden.

Nicht nur die fünf unentbehrlichen Bestandteile einer jeden Burg, Bergfrit, Palas, Kemenate, Küche und Zingeln sind hier vorhanden, sondern auch eine gewisse Weitläufigkeit der ganzen Anlage der Gebäude beweist, daß Karpenstein nicht von einem armen Ritter, sondern vom Landesherrn oder mit dessen besonderer Erlaubnis von einem seiner durch Reichtum oder amtliche Stellung vermögenden Vasallen erbaut worden ist, daß die Burg nicht bloß die Bedeutung eines befestigten Wachtpostens oder kleinen Rittersitzes hatte, sondern vielmehr für den beständigen Aufenthalt einer an Wohlhabenheit gewöhnten Ritter-Familie und für die Aufnahme von Burgmannen, einer ansehnlichen Besatzungsmannschaft oder auch Gefangenen bestimmt war. Die Mächtigkeit der Umfassungsmauern der Burggebäude lassen auf ihre frühere Festigkeit und Dauerhaftigkeit schließen, welche allerdings auf die Wirkung des später erfundenen Pulvers und der damit zusammenhängenden Verbesserungen der Schießwaffen nicht berechnet war.

Der Ausläufer des Bergrückens, auf dem die Burg errichtet wurde, trug vornherein zu ihrer Festigkeit bei. Denn der abfallende Bergkamm erhebt sich hier, bevor er in das Karpensteiner Tal abfällt, noch einmal in Gestalt eines abgestumpften und in einem Seitendurchmesser breitgedrückten Kegels, welcher nach drei Seiten, nach Norden, Osten und Süden frei und steil, am steilsten nach Osten, in das Tal vorspringt und nur nach der vierten Seite hin durch eine sattelförmige Einsenkung mit dem Bergstocke zusammenhängt. Über der steilsten Seite liegt das Hauptgebäude (Saalbau). Auf jener Einsenkung erkennt man die Spuren einer früheren künstlichen Vertiefung von ungrader Linie, welche höchstwahrscheinlich von einem tiefen und weiten Wallgraben herrührt, durch welchen der Zugang zur Burg vom Bergrücken her aufgehoben werden konnte.

Die Grundmauern der Hauptgebäude stehen durchgängig auf bearbeitetem Felsen, welcher überall im Innern der Hofräume und Gebäude und außerhalb der Burgmauer zu Tage tritt, soweit er nicht durch Mauersturz, Gerölle und später entstandenen Waldboden bedeckt ist.

Dieser kurze Überblick der örtlichen und räumlichen Verhältnisse der Burg zeigt, daß diejenigen Regeln, welche vom 12. Jahrhundert ab in den deutschen Staaten bei Errichtung der Höhenburgen maßgebend wurden, sämtlich sowohl bezüglich der Wahl des Platzes als auch bezüglich dessen Ausnutzung für die Gestaltung der baulichen Anlage und der Anpassung letzterer an jenen hier zutreffen.

Wie man aus der Art der Behandlung der vorhandenen Sandsteinstücke schließen kann, ist die Burg im Rundbogen-Stil erbaut worden.

Ausgrabungen an der Ruine

Im Sommer 1847 schrieb Warmbrunn, der damalige Bade-Inspector von Landeck: „In neuester Zeit hat man in der Ruine Nachgrabungen angestellt und dabei altertümliche Gerätschaften und Münzen vorgefunden, die im hiesigen Rathhause aufbewahrt und auf Verlangen vorgezeigt werden.“ Dies ist die einzige Nachricht über Ausgrabungen an der Ruine, welche einigermaßen ernst gemeint gewesen zu sein scheinen. Spuren von Nachgrabungen, alte und frische, waren noch in den letzten Jahren vorhanden, deuteten aber darauf hin, daß man auf sie weder viel Geld noch viel Zeit verwendet hatte. Die größte derartige und wieder verfallene und beraste Spur rührte wahrscheinlich von den oben beregten her und war an der westlichen Seite jenes Schuttkegels zu sehen, aus welchem das Burgverließ im vorigen Jahre ist aufgedeckt worden. Nirgends aber ist an dem Platze der Ruine eine Spur davon sichtbar gewesen, daß man ehemals versucht hätte, durch Nachgrabungen Mauern bloßzulegen und auszubessern und den Grundriß der Burg zu erforschen.

Im übrigen scheint man in früheren Jahrhunderten Nachgrabungen auf dem Karpenstein nur darauf gerichtet zu haben, die Ruine als Steinbruch zu Neubauten im Tale auszunutzen und vorzugsweise Werkstücke von Sandstein auf ihm zu diesem Zwecke zu suchen. Letzteres ist geschehen, und wird aus dem Jahre 1577 in glaubwürdiger Weise damit bestätigt, daß der Rat der Stadt Landeck damals die Georgen-Quelle aufs Neue hat fassen und hierzu Quadersteine vom Schlosse Karpenstein verwenden lassen.

Inwieweit die Sandsteinstücke dieses Schlosses überhaupt zu Bauten gebraucht worden sein mögen, verrät zunächst die Art dieses Sandsteins; denn diese ist eine rötlich graue, auch gleichmäßig graue oder rotgestreifte und eine grobkörnige, welche sonst nirgends in hiesiger Gegend als nur in den Trümmern des Karpensteins gefunden wird. Wo also in einem alten Hause oder in einer andern alten Bauanlage derartige Werkstücke vorhanden sind, wird man ihren Bezugsort auf den Karpenstein verlegen dürfen. Zweitens muß man eine solche Verwendung aus der auffallend kleinen Anzahl von Sandsteinstücken schließen, welche trotz den seit vorigem Jahre beim Graben bewältigten und fortbewegten großen Massen von Mauertrümmern erst bis jetzt gefunden worden sind.

Jedenfalls war man bisher bei den etwaigen Versuchen, die Ruine oder einen Teil derselben aufzudecken, nicht planmäßig und nicht mit der nötigen Ausdauer vorgegangen; dies geschah erst seit vorigem Jahre.

Die steten Enttäuschungen derjenigen fremden Besucher des Karpensteins, welche dort eine ansehnliche Reihe von Mauern, Teile von Wohnräumen oder Befestigungswerken und eine Bierwirtschaft suchten, hierin aber sich getäuscht fanden, hatten wiederholt den Wunsch auch in neuester Zeit rege gemacht, aus dem großen Trümmerhaufen die etwa noch sehenswerten Mauerreste der Ruine herauszuheben. Zur Ausführung jedoch war der Wunsch nicht gekommen, bis einige Mitglieder des hiesigen Verschönerungs-Vereins und der hiesigen Sektion des Glatzer Gebirgs-Vereins diese Angelegenheit in ernsteste Erwägung zogen. Eine Besichtigung der Ruine fiel für sie ungünstig aus, aber am Abende desselben Tages, im März 1882, wurde beim Glase Bier im Gasthofe „zum weißen Löwen“ beschlossen, was bei der Besichtigung teils für unlohnend, teils für unmöglich erklärt worden war. So kam eine private Vereinigung von Gönnern und tätigen Förderern des Unternehmens zu Stande, welche sofort eine genügende Summe zeichneten, um durch einen weitgehenden Versuch festzustellen, ob noch irgendwie sehenswerthe Mauerreste der Burg aufzufinden wären. Nachdem die Genehmigung des Magistrats von Landeck zur Vornahme der Ausgrabungsarbeiten eingeholt worden, begann man mit diesen sogleich am 20. März, indem die Leitung derselben von jener Vereinigung dem Vorstande des Verschönerungs-Vereins übertragen wurde.

Bei diesem Versuche ist das Unternehmen nicht stehen geblieben, sondern, nachdem dieser befriedigend ausgefallen war, sind die Arbeiten regelmäßig, im vorigen Jahre bis in den Juli hinein, und in diesem Jahre seit dem 30. April fortgesetzt worden.

Eine mehrfache Absicht war für das Unternehmen maßgebend:

  1. Die Bloßlegung der noch vorhandenen Mauerteile aus den Trümmern bis auf die Bodenfläche hinab, in welcher sie errichtet worden sind, damit die Besucher der Ruine wirklich die erhaltenen Bestandteile derselben sehen können und nicht länger gezwungen sind, sie bloß unter dem Gerölle und dem Waldboden zu vermuten;

  2. diese Mauerteile durch eine dauerhafte Ausbesserung in dem vorhandenen Umfange und in den ursprünglichen Linien für fernere Zeiten zu erhalten;

  3. den Grundriß der ehemaligen Burg festzustellen;

  4. Funde von archäologischer Bedeutung zu sammeln.

Bei dem Mangel jeglicher genügenden Abbildung der Ruine aus früheren Jahrhunderten, sowie jeder Nachricht über die Gestaltung und den Grundriß der Burg war vornherein das Suchen nach Mauerresten und das Auffinden derselben schwierig. Erfreulicher Weise war die darauf verwendete Mühewaltung keine vergebliche, und kann jetzt wohl gesagt werden, daß die Unternehmer ihrem Ziele stetig näher kommen.

Die Veränderungen, welche durch die Ausgrabungsarbeiten an der Oberfläche des Platzes der Ruine bisher geschaffen worden sind, können demjenigen, welcher zuvor die Ruine niemals besucht hat, keine richtige Vorstellung von dem früheren Aussehen jenes Platzes gewähren; denn es ist ein ganz anderes geworden. Indes wird der aufmerksame Beobachter aus manchen Zeichen, wie allein schon aus den niedrigen Mauern erschließen, was dort dem Licht wieder zugänglich gemacht worden ist. Ein unregelmäßiges Nebeneinander verschiedener Hügel und kleinerer Erhöhungen nahm den Platz der Burg ein; ein gepflegter Kiesweg wand sich zwischen ihnen hindurch.

Über die Ruine sind mehrere Generationen von Laub- und Nadelholz hinweggeschritten, dessen Wurzeln überall als die tückischsten und unwiderstehlichsten Feinde unbeschützter und unbewachter Mauern sich erweisen. Diese haben bis in den tiefsten Grund hinein die Mauern gesprengt, gelockert und zum Schieben gebracht und hierdurch an ihnen beschädigt, was die Zerstörungswut der Eroberer der Burg, die Witterungseinflüsse von mehr als vier Jahrhunderten und jugendliche Roheit noch verschont und Vernachlässigung und Plünderung der Ruine nicht geschützt hatten. Zwischen Gesträuch und Bäumen überzogen Waldboden und Rasen das Ganze bis auf die beiden Felspartien an dem westlichen Ende des Platzes. Nur an drei Stellen noch ragten Mauerflächen wenige Fuß hoch frei über den Boden heraus, und zwar die beiden Kellerfenster, der rechtwinklige Ausbau an der nordwestlichen Seite und ein Mauerstück auf dem Felsen an der südwestlichsten Ecke. Wo jetzt offene und bis auf ihre ehemalige Sohle ausgetiefte Räume sind, welche von mehr oder minder hohen Mauern eingeschlossen werden, und was von Außenflächen der Mauern jetzt frei liegt, war alles mit Mauersturz und Gerölle ausgefüllt und verschüttet und zuoberst mit schwarzem fruchtbaren Boden bedeckt. Welche Steinmassen bisher schon herausgeschachtet wurden, ist unschwer an der Größe dieser Räume und der abgelagerten Dammschüttungen zu erkennen. Die Umfassungsmauern der Burggebäude waren sämtlich dachförmig nach außen und talwärts abgestürzt, bis die eigenen Trümmer Dämme gebildet hatten, und durch diese den weiteren Nachsturz aufhielten. Dabei waren die Außenschichten der Mauern an vielen Strecken bis auf den untersten Grundstein abgeschoben und Felsen, welche als Unterbau gedient hatten, entblößt worden.

Nachdem man etwa zehn Schritte westlich von den beiden Kellerfenstern entfernt auf den Zufall hin gerade in die Tiefe nach Art eines Bohrversuchs gegraben hatte, um zu erforschen, ob und in welcher Tiefe man dort auf Mauerspur oder Felsen gelangen würde, und die Arbeiter schon nach kurzem Graben auf Felsen gestoßen waren, wurde die erste Haue bei jenen Fenstern eingesetzt, um laufende Mauer zu suchen. Seitdem sind fast alle Mauern der Hauptgebäude der Burg an beiden oder an einer Fläche bis auf den Boden aufgedeckt oder doch in ihrer Lage und Richtung festgestellt worden, so daß es namentlich bezüglich des an der nordöstlichen Ecke des Platzes stehenden herrschaftlichen Wohngebäudes und des Wartturmes möglich wurde, ein Bild des Grundrisses zu gewinnen, welches der Ursprünglichkeit sehr nahe kommt. Sie gehören alle dem Keller- oder dem Erdgeschoß an; darüber hinaus sind keine Mauern mehr erhalten.

Ich habe durch beigefügte Zeichnung versucht, jenes Bild zu veranschaulichen; sie ist genau nach den an Ort und Stelle von mir aufgenommenen Maßen und nur soweit ausgeführt, als die Mauern bisher sind aufgedeckt worden. Ein vollständigerer Einblick in die gesamte Bauanlage und Befestigungsart der Burg wird erst möglich sein, wenn die fortgesetzten Ausgrabungsarbeiten der nächsten Jahre weitere Resultate geliefert haben werden.

Da es den Unternehmern in zweiter Linie darauf ankam, die ausgegrabenen Mauerreste auch für die Nachwelt zu erhalten, mußten dieselben, soweit sie unhaltbar erschienen, abgetragen und durch frisches Mauerwerk ergänzt, sowie durch Beseitigung jedes Strauches oder Baumes vor deren Wurzeln bewahrt und durch eine Rasendecke gegen die gröbsten schädlichen Witterungseinflüsse geschützt werden. Es sind deswegen umfangreiche Ausbesserungsarbeiten nötig geworden, welche unumgänglich waren und dies bleiben, wenn die Früchte der Aufdeckung nicht rasch verderben sollen. Nicht neue Mauern werden aufgeführt – das verbietet schon der Kostenpunkt an diesem Baufleck –, sondern nur die alten in der vorgefundenen Strecke, Höhe und Stärke und nur soweit wieder hergestellt und ausgebessert, damit die Ruine getreu dargestellt und ihre Teile vor weiterem Verfall möglichst bewahrt bleiben. An dem Rasen der Mauern ist für jetzt noch zu erkennen, ob er an der betreffenden Stelle der alte unberührte oder neu aufgelegter ist.

Eine den Bergbesteigern sehr erwünschte Folge der Ausgrabungen war die Eröffnung der in den letzten Jahrzehnten durch das Heranwachsen des jungen Holzes seit dem letzten Kahlhiebe wieder verschlossenen freien Aussicht auf dem Karpenstein. Wenn schon die Arbeiten der Aufdeckung durch die Bodenbewegung Gesträuch und Bäume als Hindernisse beseitigen mußten, hat noch die städtische Forstverwaltung durch Aushiebe des Gehölzes an der Ruine zu dieser Eröffnung beigetragen; es steht zu wünschen, daß letztere eine vollständige werde und somit der Karpenstein wieder in die Reihe der lohnendsten und gesuchtesten Aussichtspunkte der hiesigen Gegend trete. Ich hatte oben schon den Fernblick vom Karpenstein aus kurz beschrieben, soweit er seiner Zeit für die Interessen der Besitzer und Bewohner der Burg und der Eingesessenen der Herrschaft in Betracht kommen mußte und konnte. Dem Besucher der Ruine aber werden auf ihr noch weitere Landschaften für seinen Gesichtskreis geboten. Denn man sieht, das Auge vom Hummel (einem kleinen in der westwärts am Horizont gelegenen Bergreihe aus einem Taleinschnitt hervortauchenden Kegel) nach rechts wendend, den Ratschinberg (zwischen Reinerz und Lewin), die Heuscheuer, Berge bei Braunau und Waldenburg, das Eulengebirge bei Reichenbach, den Glatzer Spitzberg und den Jauersberg mit der Straße auf seiner Paßhöhe bei Reichenstein; links vom Hummel die hohe Menze und die Höhenzüge des Reinerzer und des Nesselgrunder Forstbezirks bis in die Nähe von Habelschwerdt. Die Ortschaften des unteren Biele-Tales: Raiersdorf, Kunzendorf, Ullersdorf und Eisersdorf überblickt man ganz oder zum Teil und sieht über die Berge bei Melling und Alt-Waltersdorf hinweg Neu-Lomnitz, Pohldorf und Umgegend und weiter nach Norden hin die ganze Gegend zwischen der Heuscheuer bezw. Wünschelburg und Glatz bis Ober-Schwedeldorf herein, namentlich Wallisfurth, Reichenau, Albendorf u. A., sowie einen Teil des Tales der Steine.

Sonach schweift der Blick vom Karpenstein aus über die ganze Grafschaft Glatz mit Ausnahme des nordöstlichen Striches des Kreises Glatz einschließlich dieser Stadt, welcher durch die vom Jauersberge nach Eisersdorf sich hinziehenden Berge verdeckt wird, und mit Ausschluß des südlichen (Mittelwalde) und westlichen Teiles des Kreises Habelschwerdt, welchem die vom Schneeberge aus nach Konradswalde bezw. Neu-Waltersdorf abfallenden Gebirgskämme vorgelagert sind, in ihrer Fortsetzung bis in die Gemarkung Rengersdorf aber den Einblick in die jenseitige linke Hälfte des Neisse-Tales gestatten.

Funde

Besondere Aufmerksamkeit wurde dem Auffinden von Waffen, Münzen, Haus- und Wirtschaftsgeräthen gewidmet, teils aus Interesse für das Altertum, teils um aus solchen Gegenständen Rückschlüsse auf Verhältnisse der Burg zu gewinnen. So sind denn auch viele Sachen im Trümmerschutt gefunden worden, welche den Ausgrabungsarbeiten einen gewissen Reiz verliehen. Davon lagen die wenigsten in oberflächlichen Schichten, sondern die meisten wurden in einer Tiefe von 2 bis 7 und mehr Fuß gefunden, letztere gewöhnlich in der Nähe der Sohle oder auf dieser selbst und teilweise inmitten ausgebreiteter Spuren ehemaligen Brandes. Die Eisenteile waren vom Rost und zum Teil vom Feuer mehr oder weniger stark beschädigt.

Soweit den Funden irgend eine beachtenswerte Seite anhaftet, sind sie zu einer Sammlung vereinigt worden, welche gegenwärtig im Gasthof zum „weißen Löwen“ hier selbst zur Ansicht für jedermann ausgestellt ist.

Von den eisernen Sachen sind zu nennen: 2 Panzertheile aus starkem Blech, Rückenteil und rechte vordere Brustseite, letzterer mit Rosetten aus Nieten; 1 Panzertheil aus einer Pferderüstung; 14 Stück aus Ring- oder Kettenpanzern; 3 Sporen; 11 Messer verschiedener Größe, Gestalt und Bestimmung, darunter eins als Seitengewehr am Gürtel zu tragen; 46 Pfeilspitzen verschiedener Form und Größe; 1 Wurfgeschoß; 1 Bajonetttheil; 1 Speerspitze; 10 Stück ganze Hufeisen von ungleicher Größe und 24 Hufeisenteile; die Griffe dieser Hufeisen fehlen gänzlich ohne jegliche Spur, während die Stollen meistens nach Art eines Wiederhakens schief nach vorn gerichtet sind; 9 Schnallen von Rüstungsstücken und Pferdegeschirren; Glieder verschiedener starker Ketten; 2 breite Ringe von Radnaben; 2 Schloßnägel von Wagen; mehrere Radreifen-Teile; 2 Hohlschlüssel; 2 Vorlegeschlösser; 1 Schnapperschloß; 3 starke Anlagen mit Haspen zu Vorlegeschlössern; Türscheren; Türangeln; 1 Bohrer; 5 Ringe; 1 thierärztliches Instrument zum Ader schlagen; Kopf einer Gartenhaue; 1 Kneifzange; 1 Haubeil mit Stellschraube; 1 Fensterwirbel; Bänder, Beschläge und anderes von unbekannter Bestimmung; Zwingen, ungezählte Haspen, Haspeln und Nägel der verschiedensten Größen.

Die bedeutendsten der eisernen Funde, wie die Panzertheile, Pfeilspitzen und Sporen weisen auf das 15. Jahrhundert.

Irdene Sachen sind: 1 Urne, Teile von glasierten und unglasierten Gefäßen verschiedenster Größe, Form und Bestimmung, als Töpfen, Krügen und Tiegeln, ein Teil einer Ofenkachel. Im Ganzen deuten ihre Formen auf das 15. Jahrhundert; einige scheinen älter zu sein. Einzelne Stücke der Gefäßteile tragen Ornamente, ebenso jener Kachelteil. Bemerkenswert sind die Bruchstücke eines Schmelztiegels von derselben Form und demselben Stoffe (graphitähnlich gebrannt), wie ihn die Goldarbeiter gebrauchen.

Die Münzen stammen aus verschiedenen Zeiten, sind aber von keinem besonderen Werte. Die ältesten sind wohl die kleinen Blech-Kupfermünzen, wahrscheinlich böhmische Denare (Bracteaten) aus der Zeit des 12. bis 14. Jahrhunderts, dann polnische, beiderseitig geprägte Denare aus dem 15. Jahrhundert; auch ein falscher Schilling des Hochmeisters des deutschen Ordens gehört in das 15. Jahrhundert. Einige polnische Kupfermünzen rühren höchstwahrscheinlich von König Casimir IV. (+ 1492) her. Diese, sowie die andern Kupfer- und Silbermünzen sind jünger und jedenfalls von Besuchern der Ruine dort verloren worden. Es sind dies namentlich ein Silber-Schilling aus der Stadt Riga zur Zeit des Königs Sigismund von Polen (+ 1632); ein Silber-Kreuzer von Friedrich Brandenburg-Bayreuth (1735–63) nach dem Jahre 1747 geprägt; ein Kupfer-Schilling von Johann Casimir von Polen (1664).

Das Auffinden von vielen Knochen ist wohl geeignet zu überraschen, wenn man die Länge der seit der Zerstörung der Burg verflossenen Zeit und das tiefgehende organische Leben des Waldbodens berücksichtigt. Allerdings sind selten ganze Knochen, gewöhnlich nur Teile von Knochen ausgegraben worden; manche dieser Teile aber sind so gut erhalten, daß sogar die Struktur der weicheren (inneren) Schichten derselben noch vollkommen sichtbar ist. Die Mehrzahl derselben gehören Haustieren, wie dem Rind, Pferd, Schwein und Geflügel an; einige werden dem Hirsch zugewiesen. Von Menschenknochen sind nur einige wenige Teilreste, z. B. das untere Ende des Oberschenkels, bestimmbar geblieben; von einem Menschenschädel ist keine Spur entdeckt worden, während Teile von Unterkiefern des Pferdes, Rindes und Schweines mit und ohne Zähne vielfach aufgedeckt wurden.

Man glaube nicht, daß die Knochen etwa an einem Sammelorte, wie in einer Abfallgrube oder in einer Begräbnisstätte gelegen haben. Sie sind vielmehr, wie die anderen Fundgegenstände, die irdenen Geschirrteile und die eisernen Gerätschaften, sämtlich zerstreut über den ganzen bisher ausgegrabenen Raum und im Gemenge mit diesen gefunden worden, die besten und gehäuftesten dieser Gegenstände, wie die Panzertheile, Sporen und Pfeilspitzen im Burgverließ oder dicht daneben in dem äußeren Absturz des Wartturmes. Das Verließ barg auch die mächtigen Verschlußstücke und die meisten der Geflügelknochen, welche zum Teil in den mit Mauersand ausgefüllten Luftkanälen desselben lagen. Nur an drei Stellen konnte aus den Funden bestimmt auf einzelne Vorgänge bei der Zerstörung der Burg gefolgert werden, nämlich im Burgverließ, im Vorhofe an der nördlichen inneren Ringmauer, wo diese an den rechtwinkligen Ausbau stößt, und innen am Burgthor. Die im Burgverließ gefundenen Rüstungsstücke (darunter ein Teil Kettenpanzer mit einem Stück Oberarmknochen eines Menschen), festen Verschlußstücke, Sporen und zahlreichen Pfeilspitzen lassen keinen Zweifel darüber, daß das Verließ auch in diesem Falle der Erstürmung einer Burg durch den belagernden Feind als Zufluchtsstätte der Verteidiger ist benutzt worden. An den beiden anderen genannten Stellen hat dabei je ein Pferd verendet; denn dort wurden je 4 Hufeisen und die Winkel der Unterkiefer von Pferden nebst wenigen anderen Knochenstücken dicht bei einander liegend ausgehoben.

Daß das Feuer bei der Zerstörung der Burg stark mitgewirkt hat, war in allen ausgegrabenen Räumen zu erkennen; nur wenige Quadrat-Meter werden auf diesem Platze zu finden sein, wo keine Brandspuren in der Tiefe gewesen wären. Die deutlichsten Merkmale des Brandes waren Asche und wie frisch erhaltene Holzkohle. Am stärksten waren sie ausgeprägt in der Küche – hier allerdings selbstverständlich –, an dem Unterbau der Treppe des Wartturmes, an der Innenseite der südlichen Umfassungsmauer des Burghofes, in den engen Raumteilen des westlichen Gebäudes und im Verließ. In diesem letzteren war die Sohle in der Höhe der in ihm befindlichen queren Grundmauer eine einzige Brandfläche und bedeckt mit Asche, geschwärztem Boden und Holzkohle. Die größten Stücke von Holzkohle, die halbe Stärke eines dicken Balkens ausmachend, wurden im Mauersturz an der südlichen Außenseite des Wartturmes ausgegraben. Die Haspen jener schweren Verschlußstücke trugen noch Holzkohle an sich, als Zeichen, daß sie in Holz eingelassen waren; auch einige Pfeilspitzen hatten noch Reste ihres ehemaligen hölzernen Schaftes.

Die verhältnismäßig große Menge von Asche, Holzkohle und andere Brandspuren an der Sohle der Räume und an den äußeren Seiten der Mauern erklärt sich daraus, daß die Gebäude im Feuer zusammengestürzt sind und der Mauer-Schutt Asche und Holzkohle von Anfang an als schützende Decke vor dem Verwittern bewahrt hat. Sie beweist ferner, daß viel Holzwerk im Bau vorhanden war, was durch den Mangel jeder Andeutung eines steinernen Gewölbes im Keller- bez. Erdgeschoß des herrschaftlichen Wohngebäudes und Wartturmes, mit Ausnahme des Kellers an der südöstlichen Ecke, bestätigt wird. Hieraus folgt im weiteren, daß die oberen und eigentlichen Wohnräume dieses Gebäudes nicht auf Gewölben lagen und nicht überwölbt waren.

Der oben unter den eisernen Funden aufgezählte Fensterwirbel bezeugt, daß die Fenster des Wartturmes, an dessen Außenseite er ausgegraben wurde, Futter aus Sandstein hatten; denn die Achse des Wirbels sitzt auf einem starken vierkantigen Eisenstück auf, welches, wie seine Einkerbungen bedeuten, im Stein mit Blei eingegossen war.

Der Mangel an Bruchstücken von Dach- und Mauerziegeln vervollständigt das Bild der Burg dahin, daß diese nur aus Steinen und Holz aufgeführt und mit Schindeln gedeckt war, obgleich sonst gewöhnlich vor allen anderen Burgteilen das Herrenhaus mit Ziegeldach versehen wurde.

Erwähnenswert ist noch die Ausgrabung eines in hiesiger Breitenzone seltenen Tieres aus der Familie der Schläfer: des gemeinen Siebenschläfers (Myoxus glis Schreb.), auch Bilch, Bielmaus, Rellmaus genannt. Es ist diejenige Art, welche von der Spitze der Schnauze bis zur Schwanzwurzel etwa 16 Centimeter, von da bis zur Schwanzspitze 13 Centimeter mißt, einen weichen Pelz und den Schwanz buschig behaart hat, auf dem Rücken aschgrau, bräunlich überflogen, an den Seiten des Leibes lichter und an der Bauchseite milchweiß ist. Vier Exemplare, davon drei im vorigen Jahre, wurden in ihrem Winterschlafe durch die Ausgrabung gestört und zwar in den Monaten April und Mai, das diesjährige Exemplar am 25. Mai. Das erste war zufällig durch die Haue getötet, die anderen aber waren lebend und unverletzt aus dem reinsten Mauer-Schutt in einer Tiefe von 3 bis 5 Fuß ausgegraben worden. Diese drei schliefen noch fest und wurden erst nach Verlauf einer Stunde so wach, daß sie Bewegungen zum Fortlaufen machten. Das letzte Exemplar starb in der Gefangenschaft, das vorletzte wurde dem zoologischen Garten in Breslau geschenkt und das zweite ist in einem Relief-Bilde ausgestopft neben der Sammlung der Funde aufgehängt. Diese Art Siebenschläfer, welche nach Norden hin wohl in Böhmen und Schlesien noch vorkommt, war hierorts von niemandem bisher gesehen worden.

Sagen

Alte Burgen oder deren Ruinen haben ihre Sagen; auch Karpenstein entbehrt deren nicht. Besonders sind es drei, welche in der Überlieferung erhalten sind, die eine von der armen Mutter, welche aus Sehnsucht nach den Schätzen der unterirdischen geheimnisvollen Säle des zerstörten Schlosses beim Aufraffen derselben ihr Kind daselbst vergißt, dadurch unglücklich wird u. s. w., die andere von dem Ritter, welcher ein Pferd mit verkehrten Hufeisen reitet, und die dritte von einem Burgfräulein. Die erste Sage schwebt in derselben Weise auch um das Schloß Hummel und kann deshalb nicht als Karpensteiner Sage gelten. Die zweite aber will ich hier nacherzählen, weil heut noch eine Stelle an jenen Ritter erinnert.

Als Hussiten den Karpenstein im Jahre 1428 erobert hatten, setzte sich auf ihm ein böhmischer Ritter fest. Er wurde nach kurzer Zeit wegen seiner Räubereien der Schrecken der Umgegend, bloß nicht eines Mädchens in Leuthen, an welches er sein Herz verloren hatte. Alle fürchteten ihn und haßten seinen Namen, welchen sie, weil er zu schwer für die deutsche Zunge war, nicht aussprechen konnten. Einige Zeit blieben seine nächtlichen Besuche in Leuthen, wo er der Minne huldigte, nicht verborgen; er bekam aber schon Kenntnis von den Nachstellungen seiner eifersüchtigen Feinde, bevor diese ihre Absicht, ihn unter dem Schutze der Nacht abzufassen und zu töten, ausführen konnten. Um sie zu täuschen, ließ er seinem Pferde, welches ihn zu seinem Liebchen trug, die Hufeisen verkehrt aufschlagen. Durch diese List spottete er der Wachsamkeit seiner lauernden Gegner einige Monate lang, indem diese aus den Hufspuren in dem weichen Waldboden schlossen, daß er schon hinter den festen Mauern der Burg wohlverwahrt liege, während er doch in Leuthen kostete, oder, daß sie ihn in Leuthen einfangen könnten, als er schon zu Hause ruhte. Endlich entdeckten sie die List, erwarteten nicht mehr vergebens den Heimkehrenden und erschlugen ihn. Der deutsche Name des Ritters aber, welchen die Leute ihm wegen seiner List gegeben hatten, war: Täuscher, und der Ort, wo er seinen Tod fand, erhielt den Namen: Täuscher-Wiese, welche Bezeichnung heut noch für einen Fleck dicht oberhalb der „Birkenlehne“ besteht. Begraben wurde Ritter Täuscher in der Nähe des heutigen Wannegießer-Kreuzes.

Eine andere Erzählungsweise verlegt das Ziel der heimlichen Ritte eines Burgherren von Karpenstein auf ein fabelhaftes Schloß an der Patschkauer Seite des Heidelberges. Jener Burgherr habe dort ein süßes Stelldichein in verbotener Liebe mit der Tochter des Herrn des Heidelberger Schlosses, mit welchem er in Fehde lebte, gehabt. Um nicht durch die Spuren seines Pferdes verraten zu werden, gebrauchte er die List, diesem Pferde die Hufeisen verkehrt auflegen zu lassen. Späterhin durch die glücklichen Erfolge sorglos geworden, bediente er sich eines anderen Pferdes. Der heimlich gewarnte und argwöhnisch gewordene Heidelberger Burgherr lauerte dem Karpensteiner auf und erschlug ihn.

Der Name der Täuscher-Wiese läßt die erste Darstellung dieser Volkssage als die ältere und deshalb berechtigtere erscheinen.

Eine dritte Sage geht von „dem Fräulein vom Karpenstein“ aus. Dieses erstach, in Eifersucht entbrannt, den unschuldigen Geliebten und kann deshalb nach dem Tode keine Ruhe finden. Alle hundert Jahre einmal erscheint es seitdem einer Braut, und ist diese Erscheinung für sie eine Glück oder Unglück verheißende. Jedesmal ist das Fräulein dabei höchst abenteuerlich und fremdländisch gekleidet. Wenn es mit schönen, glänzenden und blumenreichen Gewanden angetan ist und Brot und Früchte darbietet, so bedeutet die Erscheinung Glück für die Zukunft der Braut; wenn es aber ärmlich gekleidet auftritt, geht die Braut einer kummervollen und tränenreichen Ehe entgegen.

Nachtrag (Zur Seite 8)

Der Name Luczyn dürfte wohl die gleiche Wurzel haben mit der böhmischen Domäne und dem Dorfe Lautim oder Lautschim, dessen Name von louka oder luka = Wiese stammt. Übrigens gibt es in Böhmen noch mehrere ähnliche Ortsnamen.

Kamenice stammt unzweifelhaft von kamen = Stein.

Mora oder Morav ist vielleicht wie der böhmische Name des Landes Mähren (Morava) keltischen Ursprungs; mar bedeutet im Keltischen: Wasser, murava im Polnischen: Rasen.

Das Wort Srokkeri weist zwar nicht auf czechischen Ursprung hin, könnte aber mit dem czechischen: široký = breit verwandt sein.

Demnach würde der Name Leuthen auf deutsch etwa: Wiesau, Wiesenthal heißen dürfen, Mora, d. h. Alt-Mohrau, etwa ebenso wegen seiner leicht zu bewässernden Wiesen; hinsichtlich des letzteren Namens ist auf die gleichen Namen jenseits des Schneeberges im Tale der March hinzuweisen. Wenn Srokkeri czechischen Ursprungs ist, würde dieser Name aus der hinter Olbersdorf beginnenden Ausbreitung der Schreckendorfer Talsohle hergeleitet werden können. Der Name Kamnitz oder Kamiss, zu deutsch etwa: Steinau, Steinbach, Steindorf u. dergl., kommt sonst noch in der Grafschaft Glatz und in der Nachbarschaft derselben vor und hat gleich wie der Name Kamenz denselben czechischen Ursprung, letzterer aus: Kamenecz, was „Felsenburg“ bedeutet, weil an der Stelle der heutigen Kirche daselbst der böhmische Herzog Brzetislav II. im Jahre 1096 nach der Schleifung des festen Schlosses Bardun (Wartha) ein festes Grenzschloß gegen die Polen auf einem Felsen erbaut hatte.

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